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Darf der Nachbar mit der Kettensäge und der Motorsense arbeiten?

gefragt von roughdiamond1 am 07.07.2009 um 14:00 Uhr

Darf mein Nachbar von Montags bis Freitags in der Zeit von 12Uhr mittags bis 15Uhr mit der Kettensäge Benzinbetrieben,und der Motorsense ebenfalls Benzinbetrieben arbeiten,und abends nach 19 Uhr ? Ich lebe in Rlp,Kreis Birkenfeld,in einem Wohngebiet.


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moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juli 2009 14:05
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Hilfreichste Antwort

Ruhezeiten draußen

Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.

Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.

Frag also bei deiner Gemeinde mal nach, ob individuell auch bei euch eine Mittagsruhe herrscht (meist in der Zeit von 13-15 Uhr). Aber generell darf er von Mo-Sa. von 7 bis 20 Uhr "lärmen", also Rasenmähen und auch die Kettensäge betreiben.

http://www.sueddeutsche.de/immobilien/738/334589/text/

Kommentar von Ec9078746c946316f0c2dbf33cba5bacsmallLynx77 am 7. Juli 2009 14:17

so sieht's aus.


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anonym
beantwortet von bine64 am 7. Juli 2009 14:08
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Es gibt keine gesetzliche Mittagsruhe, nur eine gesetzliche Nachtruhe und die liegt zwischen 22 und 6 Uhr, wobei Rasen mähen nach 20 Uhr verboten ist!


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 7. Juli 2009 14:03
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Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Bei uns gibt's als Beispiel keine Mittagsruhe und man darf Mo-Sa von um 8-20 Uhr loslegen wie man will und Bauarbeiten logischerweise genauso.


terraq
beantwortet von terraq am 7. Juli 2009 14:01
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Ruhezeiten sind einzuhalten, weise ihn mal freundlich darauf hin


pfefferminzwind
beantwortet von pfefferminzwind am 7. Juli 2009 14:01
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Da gibts doch nur ein Sonntagverbot, oder?



PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 7. Juli 2009 14:01
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Nein, da liegt er doch genau in den Ruhezeiten


eddali
beantwortet von eddali am 7. Juli 2009 14:01
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Ruhezeiten 13 - 15 Uhr sind einzuhalten und abends glaube ich ab 20 uhr


merci27
beantwortet von merci27 am 7. Juli 2009 14:02
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eigentlich sind die Ruhezeiten einheitlich festgelegt von 13-15 Uhr und ab 22 Uhr Sonntags ist es generell Verboten.


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 7. Juli 2009 14:03
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Ach herrje...noch so ein Nachbar :-( Meiner, unter mir, gibt sich auch gerade alles (man beachte die Uhrzeit) er bohrt und hämmert!! Mit DEM kann man allerdings nicht reden....!! Und Dir ganz viel Glück!


anonym
beantwortet von Krisztin am 7. Juli 2009 14:03
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Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr. Abends eigentlich bis 20 Uhr aber Vielleicht hilft ein freundliches Hinweisen dass man Kinder hat die dann ab 19 Uhr schlafen sollen (wenn es denn so ist)Aber es gibt auch eine Gemeindeordnung in der die Regelung drinsteht.


Anpel
beantwortet von Anpel am 7. Juli 2009 14:03
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Was macht er denn? Gestaltet er seinen Garten um oder baut am Haus? Ich wohne auf dem flachen Land und da ist das ein grosses Problem: offiziell gibt es da ja Regelungen, nur hält sich keiner dran, weil er fertig werden will. Riskiere die gute Nachbarschaft nicht - irgendwann wird er doch wohl fertig sein!


geli3567
beantwortet von geli3567 am 7. Juli 2009 14:05
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Ich lebe auch in einem Wohngebiet aber gott sei dank gibt es niemanden wo darauf achtet das irgendwelche gesetzlichen ruhezeiten eingehalten werden! Und siehe da, wir haben alle ein nettes nachbarschaftliches verhältnis. Lass ihn doch einfach mähen, ist doch wirklich nicht schlimm sowas! :)


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 7. Juli 2009 14:09
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Irgendwann wird er ja damit fertig sein.


anonym
beantwortet von Wuschelwestie am 8. Juli 2009 14:16
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Welcher normale Mensch arbeitet denn in der Mittagszeit mit der Kettensäge? Erkundige dich beim Ordnungsamt und falls du so einen Terrornachbarn hast, mein Mitleid.


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