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Darf der Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen??

gefragt von WaldeA3 am 23.04.2008 um 15:52 Uhr

Hallo,

ich bin ein Eigentümer einer Wohnung. Gestern habe ich die Wohnung der Frau die drinn wohnt aufgrund Eigenbedarfs gekündigt. Die kündigungsfrist beträgt 6 Monate da Sie schon 5.5 Jahre drin wohnt.

Jetzt meine Frage:

Darf die Frau wenn Sie z.B. schon in 2 Monaten eine neue Wohnung findet schon früher aus meiner Wohnung ausziehen oder ist Sie auch an diese 6 Monate gebunden??

Ich will die Wohnung so schnell wie möglich beziehen.

Ich habe mir auch schon überlegt ob ich nicht zur aktuellen Kündigung eine ergänzung schicken soll wo drinn steht das wenn sie früher ausziehen möchte d.h. eine neue Wohnung hat wir den aktuellen Mietvertrag früher auflösen können.

Danke!!


Reply


Nancy Richter
beantwortet von Nancy Richter am 23. April 2008 15:54
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sie hat genauso anspruch auf die 6 monate wie sie. wenn sie sich jedoch untereinander absprechen ginge das natürlich auch.

Kommentar von 90ad1ea219d459cf1fd7617878114a64smallChris1981 am 23. April 2008 15:55

Stimmt! DH!


anonym
beantwortet von Auskunft am 23. April 2008 15:56
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Wenn sie morgen oder nächste Woche eine neue Wohnung findet und Du damit einverstanden bist ("Ich will die Wohnung so schnell wie möglich beziehen"), kann sie von jetzt auf gleich ausziehen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. April 2008 15:55
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Die Kündigungsfrist gilt für beide Seiten! Ausziehen kann der Mieter allerdings wann er will, solange er seiner Pflicht zur Zahlung der Miete nachkommt!


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 23. April 2008 15:55
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Verstehe die Frage nicht, wenn du schnell in diese Wohnung willst, dann müsstest du doch froh sein, dass sie schnell bezugsfrei ist.

Gemein wäre, wenn du bis zum letzten Monat der Kündigungsfrist bei Eigenbedarf die Miete kassierst.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 23. April 2008 16:16
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Ja, worauf wartest du noch. Vielleicht ist sie froh, wenn du den Termin nicht so eng siehst.





Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 23. April 2008 17:03
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Wenn du doch froh bist, wenn sie auszieht, dann lass sie ziehen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

LG

Wieselchen1


anonym
beantwortet von cigaM am 23. April 2008 16:00
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Laut neuem Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist aber nur noch 3 Monate, auch für Mietverträge, die noch eine Staffelkündigungsfrist haben.


anonym
beantwortet von WaldeA3 am 23. April 2008 16:02
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Hallo alle zusammen ,

dqas mit der Zahlung wollte ich eigentlich wissen.

Also müsste Sie jetzt 6 Monate die Miete bezahlen.

Ich werde ihr sagen das wenn sie vor ablauf der 6 Monate eine neue Wohnung hat mir bescheid sagen soll und wir beenden das Mietverhältnis vorher.

Danke an alle!!!

Kommentar von Gutefrage.net Support am 23. April 2008 21:17

Liebe/r WaldeA3,

ich bitte Dich in Zukunft Dein "Dankeschön" und auch Ergänzungen zu Deiner Frage im Kommentarfeld unterzubringen und nicht im Antwortfeld.

Danke für Dein Verständnis und viele Grüße,

Tim vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von bambelela am 23. April 2008 16:05
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ja darf er, aber er muss die Miete weiterhin zahlen für diese Wohnung.

Im Grundgesetz steht, dass du dir deinen WOhnort selbst aussuchen darfst


BenjaminFG
beantwortet von BenjaminFG am 23. April 2008 16:11
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eigentlich schon


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 23. April 2008 16:43
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Bin nicht der Profi, aber im beiderseitigem Einvernehmen einen Aufhebungsvertrag machen, sollte möglich sein, im Zweifel beim Mieterschutzbund fragen. Interessant wäre es für die Mieter, wenn sie pro Monat, wo sie früher auszieht 100 Euro Prämie bekommen würde - das wäre ein guter Ansatz.


larsemann63
beantwortet von larsemann63 am 23. April 2008 18:34
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N E I N - Darf er nicht!! Er kann zwar vorher ausziehen muss aber die Miete bezahlen!!!!!!


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