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Darf der Mieter beim Stromanbieter für Betriebsstrom mitreden?

gefragt von nitsreknitsrek am 19.10.2007 um 16:57 Uhr

Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte und haben eine Heizung mit Rohrbegleitheizung. Dieses frisst doch enorme Strommassen. Unser Vermieter hat ja einen Stromanbieter mit der Lieferung beauftragt. Wir haben nun mal einen Vergleich gemacht und wesentlich günstigere Anbieter gefunden. Dürfen wir beim Anbieter mitreden und unseren Vermieter auffordern einen günstigeren Anbieter zu nehmen?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Oktober 2007 17:02
22x
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Ja, der Vermieter muss im Interesse der Mieter kostengünstige Anbieter nehmen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Oktober 2007 21:50

kann ich mir nicht vorstellen! Wo steht das?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Oktober 2007 07:42

Gebot der Wirtschaftlichkeit, spätestens seit der Mietrechtsreform 2001 (?).

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Oktober 2007 00:55

das gilt aber nicht für die Wahl des Energieversorgers, es sei denn man wählt einen der teurer als der lokale ist


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Oktober 2007 17:19
2x
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der Vermieter hat sich mehrere Angebote einzuholen und ist zur Kostengünstigkeit verpflichtet

Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 19. Oktober 2007 17:34

Kann ich das auch im Gesetz irgendwo wiederfinden?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 19. Oktober 2007 17:52

also das habe ich nicht im Kopf einfach mal Googlen

Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 19. Oktober 2007 18:56

Werd ich mal schaun.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 19. Oktober 2007 18:33
1x
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Frisst die Rohrbegleitheizung wirklich "enorme Strommassen"? Das ist doch eher ein zusätzlicher Frostschutz.

Aber wenn ihr schon einen wesentlich günstigeren Anbieter gefunden habt, dann könntet Ihr doch einfach mal den Vermieter darauf aufmerksam machen.

Vielleicht freut der sich ja darüber, weil er nicht täglich Vergleiche anstellt und er deshalb vielleicht von diesem Angebot gar nichts weiss.

Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 19. Oktober 2007 18:53

Na das gesamte Warmwasser und alles läuft über die Rohrbegleitheizung. Heißt Sommer wie Winter. Wir wohnen erst seit letztem Jahr Oktober hier und konnten die Nebenkostenabrechnugn gar nicht fassen. Der Betriebsstrom der Heizung beträgt monatlich rund 94 Eus, da ist sie noch nicht mal gelaufen. Unglaublich eigentlich.


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 19. Oktober 2007 23:42
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Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit steht in § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB am Ende. Der Vermieter hat bei der Abrechnung der Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Allerdings habe ich noch nie ein Urteil gelesen, in dem der Vermieter seine Nachzahlung nicht erhalten hat, weil der den Hausstrom nicht vom Billiganbieter bezogen hat. Damit wäre ich sehr vorsichtig. Ich denke, nur in krassen Ausnahmefällen, in denen sich der Vermieter nach Gesprächen oder Schriftwechsel entgegen jeder wirtschaftlichen Vernunft weigert, den Anbieter zu wechseln, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern oder sogar die Vorauszahlungen zurückbehalten. Wie gesagt, ich wäre (als Mieter) sehr vorsichtig damit.

Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 20. Oktober 2007 12:58

Nein, es geht nicht darum den Vermieter zu verklagen oder die Nebenkosten nicht zu zahlen. Wir wollen nun, da wir wissen, der Anbieter ist doch teuer, den Vermieter bitten einen günstigeren zu wählen. Also für die Zukunft. Das wir jetzt die Rechnung haben ist zwar absoluter Mist, aber ist so.

Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 20. Oktober 2007 13:04

Gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit also so, dass wir unseren Vermieter anschreiben können und ihn auffordern dürfen den Anbieter zu wechseln. Wir haben mit einem simplen Online-Vergleich Strom- und Gasanbieter gefunden, da würden wir bei dem jährlich Verbrauch immerhin knappe 400 Euro sparen. Ich finde, dass ist ne ganze Menge.


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Oktober 2007 21:55
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Wenn die Kosten so hoch sind liegt dies eher nicht am Stromanbieter sondern an der Art des Verbrauches. Die Ersparnisse bei einem günstigeren Anbieter sind meist minimal und machen nur wenige Prozent aus, so daß man vielleicht anstatt 94 Euro auf 88 Euro kommt...

Ich würde eher die Ursache bekämpfen. Wenn man mit Strom heizt ist dies generell teuer.

Ein Anspruch auf den günstigsten Anbieter hat ein Mieter nicht.




Kommentar von Simple_avatar4smallnitsrek am 20. Oktober 2007 13:01

Diese Heizung ist eine Gasheizung und nur der Brenner und die Rohrbegleitheizung sind eben verantwortlich für den Stromverbrauch, wird uns erzählt. Wie gesagt, es ist ein Doppelhaus und auch unsere Nachbarn haben die Kosten satt, haben aber bisher nichts gesagt. Wir haben unseren Vermieter aufgefordert uns den hohen Verbrauch zu erklären. Wir reden hier von 7800 kWh im Jahr. Wir finden das viel zu hoch und es ist da schon ne Zeitschaltuhr drin, dass nachts die Rohrbegleitheizung aus ist. Okay, wir haben auch das Pech, unsere Nachbarn heizen Sommer wie Winter, keine Ahnung warum, also zahlen wir ja die Grundkosten mit. Die Abrechnung wird vom Vermieter nach Quadratmeter vorgenommen. Nur haben wir eben nicht vor einfach so hier weiterzuwohnen und nicht zu sagen, dass wir die Kosten viel zu hoch finden. Noch mehr sparen geht echt nicht. Wir haben schon alles nur auf Minimum eingestellt. Ich versteh überhaupt nicht, wie die Heizung so viel verbrauchen kann. Bisher gab es vom Vermieter nur das Kommentar, es wäre für ihn plausibel. Ach ja, in Euro reden wir hier von 1.200 Euro jährlich und das ist NUR der Betriebsstrom.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 20. Oktober 2007 13:33

Du hast ja nun die Richtung aufgezeigt bekommen. Vielleicht hilft Euch konkret der örtliche Mieterbund o.ä.


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