Darf der Lehrer nach dem Klingeln beziehungsweise regulärem Schulende, die Schüler noch im Klassenzimmer behalten?

13 Antworten

Ja, völlig unproblematisch, wenn es nur darum geht, noch eine allgemeinverbindliche Ansage zu machen. Er darf natürlich nicht einfach ein, zwei weitere Unterrichtstunden dranhängen.

Ja, das darf er. Garantiert habt ihr den Unterricht erst später begonnen, weil einige noch laut waren oder gar nicht im Zimmer oder haben noch in den Taschen gewühlt. Eine Unterrischtsstunde besteht aus 45 Minuten. Nirgendwo ist die Rede davon, dass dann noch welche draußen sein dürfen oder quatschen oder was weiß ich. Dementsprechend kann der Lehrer diese 45 Minuten anderweitig nachholen. Nicht immer nur nach den eigenen Rechten gucken, auch mal nach den Pflichten fragen.

Schon traurig, jede Menge Antworten, jedoch kein einziger Beleg.

Im NSchG steht auch nichts näheres soweit ich weiß. Nur dass eine Stunde 45 Minuten dauert und die Gesamtdauer der Pausen nicht verkürzt werden darf, mehr nicht.

Natürlich. Ich kann mich an meine Schulzeit erinnern. Die Stunde beginnt und alle quatschen noch oder setzen sich erst hin und der Lehrer muss dann einige Minuten später anfangen. Warum sollte er euch also dann nicht auch noch ein paar Minuten länger dabehalten?

Der Lehrer beendet den Unterricht.

Ist in jeder Schule anders hat mein Klassenlehrer auch gesagt. Frag mal den Schuldirektor

Quatsch !