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Darf der Lebensgefährte nach dem Tod der Mutter noch über das Konto der Mutter verfügen?

gefragt von hanswurst34000 am 07.07.2009 um 20:25 Uhr

Meine Mutter hatte ihrem Lebesgefährten mal eine Vollmacht gegeben um ihre Bankgeschäfte zu erledigen.Jetzt ist sie verstorben.Darf der Lebensgefährte weiter Geld abholen und Daueraufträge usw.kündigen?

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Konto x 1.038 sterbefall x 24

susimwald
beantwortet von susimwald am 7. Juli 2009 20:26
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Das Konto wird von der Bank gesperrt, weil es in das Vermögen der Erbschaft aufgenommen wird.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 7. Juli 2009 20:39

Aber nicht, wenn sie ihm eine Vollmacht "über den Tod hinaus" erteilt hat. Und der Kontostand per Todestag kann ja problemlos festgestellt werden, alles was ungerechtfertigterweise entnommen wurde, kann somit wieder zurückgefordert/eingeklagt werden.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 7. Juli 2009 20:26
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Nein nicht ohne Erbschein,durfte ich sogar als einzige Tochter nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smallsusimwald am 7. Juli 2009 20:27

Stimmt.


wernilein
beantwortet von wernilein am 7. Juli 2009 20:26
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wenn darin steht..über den tod hinaus,.ja,.


anonym
beantwortet von butty09 am 7. Juli 2009 20:30
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wenn der der die vollmacht erteilt ist ablebt verfällt jede vollmacht


anonym
beantwortet von dgerdi am 7. Juli 2009 20:29
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Das tut mir leid. Auch wenn ich Dich nicht kenne, hast Du mein Beileid. Ganz ehrlich. Ich kann mir gut vorstellen, wie schrecklich die ganze Abwicklung für Dich sein muss. Meine Oma ist letztes Jahr gestorben und wir hatten einen ähnlichen Fall. Wenn er eine Kontovollmacht hat, dann kann er bis auf weiteres über das Konto verfügen. Allerdings würde ich an Deiner Stelle der Bank möglichst schnell mitteilen (mit Totenschein), dass Deine Mutter verstorben ist. Dann legt die Bank nämlich alle Kontoveränderungen erst einmal lahm, bis die Erbschaftsangelegenheiten klar sind. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und alles Gute!


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 7. Juli 2009 20:28
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Weiss die Bank, dass die Kontoinhaberin tot ist? An das Vermögen eines Verstorbenen kommen nur die gesetzlichen Erben ran - und auch erst, wenn der Nachlass offiziell geregelt ist. Selbst wenn der Knabe erbberechtigt ist, darf er das Konto nicht antasten, normalerweise müsste es erst mal gesperrt sein.


oppa02
beantwortet von oppa02 am 7. Juli 2009 20:27
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wenn er nicht im testament berücksichtigt ist darf er es nicht,da mit dem tod der mutter alle rechte an die erben übergehen.


Schlo1973
beantwortet von Schlo1973 am 7. Juli 2009 20:27
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Nein. Du solltest sofort zur Bank gehen und das dort bekanntgeben und dann zum Amtsgericht einen Erbschein beantragen.


anonym
beantwortet von christina1985 am 7. Juli 2009 20:26
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kommt drauf an wie deine mama das geregelt hat glaube ich. aber eigentlich wenn sie nicht geheiratet haben glaube ich nicht. es steht den verwanten zu. außer es ist ein GEMEINSAMES konto dann schon

Kommentar von christina1985 am 7. Juli 2009 20:28

war di e vollmacht auf immer bezogen oder nur auf meine bank geschäfte regeln? wennd a nicht drauf steht über meinen tod hinaus nicht. infomiere die bank das deine mutter tod ist die werden das schon wissen


anonym
beantwortet von micky2009 am 7. Juli 2009 20:26
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nein, er ist nicht erbberechtigt.


hafa4
beantwortet von hafa4 am 7. Juli 2009 20:27
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da deine mutter ihm eine vollmacht gegeben hat ist er für die bank berechtigt dies alles zu tun wie das jedoch ist wenn jemand verstirbt weiß ich nicht vielleicht solltet ihr mal mit der bank reden und die fragen ob das über den tod hinaus auch noch gilt


lananel
beantwortet von lananel am 7. Juli 2009 20:26
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Ja eigentlich schon da er eine Vollmacht hat


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