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Darf der Lebensgefährte mit dem Dienstwagen eines Angestellten fahren?

gefragt von schneebesen am 18.12.2007 um 18:30 Uhr

Bei Bekannten von mir ist das so. Muss das speziell genehmigt werden oder gilt so etwas immer?


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scHniefcHen
beantwortet von scHniefcHen am 18. Dezember 2007 18:32
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Dienstwagen werden immer mit einem Nutzungsvertrag an den Fahrer übergeben. Dort sind solche speziellen Fälle geregelt. Ihr Bekannter sollte also zuerst dort nachlesen.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 18. Dezember 2007 18:36

Sollte im Vertrag geregelt sein, auch schon wegen der Versicherung.


anonym
beantwortet von FlippiFlink am 18. Dezember 2007 18:40
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das ist im Vertrag zur Nutzung geregelt. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Oftmals ist nur der Lebenspartner dazu berechtigt den Wagen außer dem Agestellten zu nutzen, d.h. es darf auch kein anderer Familienangehöriger fahren, außer es würde sich um einen wirklichen Notfall handeln. Üblicherweise wird das Auto auch nur zur weiteren Privatnutzung zugelassen und nicht um zum Beispiel einen anderen Job damit auszuüben. Das darf natürlich auch der Lebenspartner nicht tun, denn dann würde die Firma dem anderen Fahrer auch noch eine weitere Einnahme finanzieren von der sie selbst nichts hat.


Tippse
beantwortet von Tippse am 18. Dezember 2007 18:34
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sowas müsste schon mit dem chef ausgemacht sein. kommt ja auch drauf an, ob der pkw überhaupt zu privaten zwecken genutzt werden darf, dass ist ja auch nicht selbstverständlich!
solange es keiner sieht und kein unfall passiert, wird es egal sein, aber das weiss man halt vorher nicht...


baerchen8069
beantwortet von baerchen8069 am 18. Dezember 2007 19:12
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Generell darf nur der mit dem Dienstwagen fahren dem er auch überlassen wurde. Alles andere muss vertraglich/schriftlich geregelt werden. Sonst gibt es eventuell Ärger mit der Versicherung.


anonym
beantwortet von Grover205 am 19. Dezember 2007 00:21
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Die Nutzung des Dienstfahrzeug ist normalerweise klar in einem Nutzungsvertrag geregelt. In den vielen Fällen ist es nur dem Ehepartner erlaubt.



sender
beantwortet von sender am 18. Dezember 2007 18:33
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Kannst Du die Frage mal allgemeinverständlicher stellen, bitte?

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 18. Dezember 2007 18:38

Außerdem: wird da nicht ein Fahrtenbuch geführt?

Kommentar von 29a6b1bbe3b9766bd0f6d1b29876bb7asmallkunstix am 18. Dezember 2007 18:39

hallo sender,
empfangen ist wohl nicht deine stärke. ;-)

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 18. Dezember 2007 20:51

Wieso? - Habe ich was verpasst?


anonym
beantwortet von Regenmacher am 18. Dezember 2007 18:37
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Bei vielen Firmen darf der Firmenwagen aus versicherungsrechtlichen Gründen nur von Firmenangehörigen und nicht von deren (Ehe)partnern gefahren werden.


anonym
beantwortet von ollemama am 19. Dezember 2007 08:57
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hallo! kann ich nicht so ganz verstehen! ein dienstwagen wird doch zur verfügung gestellt um damit seiner arbeit nachzukommen, oder? wie kann da der lebensgefährte diesen wagen fahren? und vor allem warum? der spritkosten wegen, denke ich. na ja, das wäre dann wohl hart an der grenze meines erachtens. aber ich muß ja nicht alles verstehen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 19. Dezember 2007 10:31
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Genau so gut könnte der Lebenspartner die Frau des Chefs besuchen !

In dem Moment wo der Lebensgefährte mit dem KFZ-fährt wäre das als erstes Steuerverkürzung !

Wenn so etwas ans Tageslicht kommt, gibt es empfindlichen Ärger !

Versichert ist immer das Fahrzeug, aber nie der Fahrer !!!


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