Bei Bekannten von mir ist das so. Muss das speziell genehmigt werden oder gilt so etwas immer?
Dienstwagen werden immer mit einem Nutzungsvertrag an den Fahrer übergeben. Dort sind solche speziellen Fälle geregelt. Ihr Bekannter sollte also zuerst dort nachlesen.
das ist im Vertrag zur Nutzung geregelt. Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Oftmals ist nur der Lebenspartner dazu berechtigt den Wagen außer dem Agestellten zu nutzen, d.h. es darf auch kein anderer Familienangehöriger fahren, außer es würde sich um einen wirklichen Notfall handeln. Üblicherweise wird das Auto auch nur zur weiteren Privatnutzung zugelassen und nicht um zum Beispiel einen anderen Job damit auszuüben. Das darf natürlich auch der Lebenspartner nicht tun, denn dann würde die Firma dem anderen Fahrer auch noch eine weitere Einnahme finanzieren von der sie selbst nichts hat.

sowas müsste schon mit dem chef ausgemacht sein. kommt ja auch drauf an, ob der pkw überhaupt zu privaten zwecken genutzt werden darf, dass ist ja auch nicht selbstverständlich!
solange es keiner sieht und kein unfall passiert, wird es egal sein, aber das weiss man halt vorher nicht...
Generell darf nur der mit dem Dienstwagen fahren dem er auch überlassen wurde. Alles andere muss vertraglich/schriftlich geregelt werden. Sonst gibt es eventuell Ärger mit der Versicherung.
Die Nutzung des Dienstfahrzeug ist normalerweise klar in einem Nutzungsvertrag geregelt. In den vielen Fällen ist es nur dem Ehepartner erlaubt.

Kannst Du die Frage mal allgemeinverständlicher stellen, bitte?
Bei vielen Firmen darf der Firmenwagen aus versicherungsrechtlichen Gründen nur von Firmenangehörigen und nicht von deren (Ehe)partnern gefahren werden.
hallo! kann ich nicht so ganz verstehen! ein dienstwagen wird doch zur verfügung gestellt um damit seiner arbeit nachzukommen, oder? wie kann da der lebensgefährte diesen wagen fahren? und vor allem warum? der spritkosten wegen, denke ich. na ja, das wäre dann wohl hart an der grenze meines erachtens. aber ich muß ja nicht alles verstehen.

Genau so gut könnte der Lebenspartner die Frau des Chefs besuchen !
In dem Moment wo der Lebensgefährte mit dem KFZ-fährt wäre das als erstes Steuerverkürzung !
Wenn so etwas ans Tageslicht kommt, gibt es empfindlichen Ärger !
Versichert ist immer das Fahrzeug, aber nie der Fahrer !!!
Sollte im Vertrag geregelt sein, auch schon wegen der Versicherung.