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darf der käufer im ebay das geld zurück verlangen

gefragt von asmus am 12.11.2008 um 18:49 Uhr

ich habe reifen verkauft. Ich habe die Reifen ein Winter gefahren, deswegen habe ich sie als Winterreifen bei Ebay gestellt. Der Käufer hat die Reifen gekauft. Aber er hat die Reifen überprüft und es hat sich ergeben das es Sommerreifen sind. Jetzt will er das Geld zurück. Aber im ebayformular habe ich geschrieben: keine Garantie, Rücknahme und keine Gewährleistung.


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Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 12. November 2008 18:50
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Ja das Geld wirst ihm wiedergeben müssen da der Artikel nicht der Beschreibung entspricht/entsprach.....

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:09

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von C21b39101749a8a4582f639ed5c891fasmallMystika1245 am 12. November 2008 19:16

Du bist für die Artikelbeschreibung verantwortlich...also musst du dich auch kümmern....Zahls ihm einfach zurück und pass das nächste mal besser auf....


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 12. November 2008 18:51
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ja, aber du hast ihm nicht das verkauft, was du angeboten hast. Deshalb ist er im Recht. (Sonst hättest du ihm auch einfach einen Stein chicken können und sagen, daß du ihn für einen Winterreifen gehalten hast)

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:09

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 12. November 2008 19:22

Dann darfst du sie aber nicht also solche Bezeichnen! Verstehe auch dein Problem nicht, warum sagst du nicht einfach "ok tut mir Leid, war ein Irrtum, selbstverständlich bin ich damit einverstanden, daß wir den Kauf Rückgängig machen". Dann ist die Sache erledigt und fertig. Soviel solltest du schon anstandshalber machen.


anonym
beantwortet von missfix am 12. November 2008 18:51
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Schon aus Anstand: Geld zurück !!!!

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von missfix am 12. November 2008 19:54

Dann hättest Du vielleicht schreiben sollen, dass Du nicht weißt, ob es Sommer- oder Winterreifen sind. Oder vielleicht mal vorher einen Fachmann fragen.


bulli66
beantwortet von bulli66 am 12. November 2008 18:50
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das geld musst du zurückzahlen, da deine artikelbeschreibung falsch war

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:09

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 12. November 2008 18:50
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Du hast Winterreifer verkauft aber Sommerreifen geliefert. Daher kann der Käufer eine Preisminderung verlangen oder ganz vom Kauf zurücktreten auch wenn du keine Garantie, Rücknahme und keine Gewährleistung in die AB geschreiben hast


Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von Janni1979 am 12. November 2008 19:14

Dann nimm sie zürück wenn du sie hast gehst zum Reifenhändeler fragst was es ist Sommer oder Winter. Wenn es die Falschen reifen sind mußt du das Geld zurück geben und die anfallenden Kosten. Wenn nicht hast glück und du kannst das Geld berhalten


anonym
beantwortet von Saarland60 am 12. November 2008 18:51
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Dass du die Rücknahme ausgeschlossen hast, spielt hier überhaupt keine Rolle. Du bist als Verkäufer verantwortlich für die Richtigkeit deiner Artikelbeschreibung. Wenn du Winterreifen verkauft hast, und es stellt sich heraus, dass es Sommerreifen sind, war deine Beschreibung falsch. Du bist also verpflichtet, die Reifen zurück zu nehmen, und der Käufer bekäme vor jedem deutschen Gericht Recht (wenn es denn wirklich Sommerreifen sind).

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:09

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von Saarland60 am 12. November 2008 19:22

Auch wenn du dich versehentlich geirrt hast, hilft dir das gar nichts - Nein, das zählt nichts! Du hast für die Angaben in deiner Artikelbeschreibung gerade zu stehen. Ausserdem lässt sich leicht erkennen, ob ein Reifen ein Winterreifen ist, er ist nämlich entsprechend gekennzeichnet.


frischling
beantwortet von frischling am 12. November 2008 18:50
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aber den Artikel falsch beschrieben der Käufer ist im Recht!

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


Hibbel
beantwortet von Hibbel am 12. November 2008 18:50
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brauchste nich! du krigst nur ne negative bewertung!

Kommentar von Stitchi am 12. November 2008 18:52

Na und, Du bist doch nicht besser wie der Kumpel!!! Dich müßte man teern und federn. Wegen Euch kommt das ganze Ebay-System in Verruf!!

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 12. November 2008 18:52
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Wenn du Winterreifen anbietest, sollten es auch Winterreifen sein (Kennzeinung M+S).

Du hast ja offensichtlich falsch angeboten und Sommerreifen als Winterreifen verkauft. Der Käufer hat also nicht die angebotene Ware bekommen.

Meiner Meinung nach solltest du die Reifen zurücknehmen und dem Käufer den Preis und die Auslagen erstatten.

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 12. November 2008 18:56
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du hast ja einen falschen Artikel verkauft, also ist der Käufer im Recht, weil das weder was mit Garantie noch mit Gewährleistung zu tun hat, sondern ganz einfach damit, daß die Winterräder eingestellt und angeboten hast und sommerreifen ausgeliefert

Was würdest du sagen, wenn du beim Fleischer 1 kg Schnitzel bestellst und bezahlst und in der Tüte dann Schweineschauze drinne wäre..

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 12. November 2008 19:35

zwischen deiner Meinung und der Tatsache liegen welten..ich kann mein auto auch nicht als Daimler verkaufen, weil ich der Meinung bin..soners es ist ein Nissan..


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 12. November 2008 18:51
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das ist "ware entspricht nicht der beschreibung". das darf er!

Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


anonym
beantwortet von gtabutton am 12. November 2008 18:54
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ich finde das darf er NICHT weil fast alle ebay VERKÄUFER schreiben immer eigendlich naja ich würd es nicht machen


Bild/er:

Bild


Kommentar von asmus am 12. November 2008 19:10

ok. aber ich bin der Meinung das es Winterreifen sind. Ich bin kein Profi in solchen Angelegenheiten. Zählt das nicht? Es ist ja nicht so als hätte ich es absichtlich falsche angabe gemacht.


nad05
beantwortet von nad05 am 14. November 2008 16:14
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schon alleine aus rücksicht auf deine bewertungen solltest du ihm das geld zurück erstatten! du hast ein artikel falsch eingestellt, also bist du auch verantwortlich. wie heißt es so schön: nichtwissen schützt vor ...


anonym
beantwortet von Peterpeter am 6. Januar 2009 23:25
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Dann kannst du ja ein Auto als Cabrio anbieten, und sagen braust nur noch das Dach ab zuschneiden !

Die Artikel Beschreibung ist eine Zusicherung und die muss stimmen sonst könnte Ebay zumachen wenn man sich darauf nicht mehr verlassen könnte.

Er könnte von dir auch jetzt „echte Winterreifen“ verlangen, oder eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung machen!


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