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Darf der Hausmeister ohne Anmeldung in die Wohnung kommen?

gefragt von KriLuKriLu am 10.01.2009 um 13:11 Uhr

Letztens kam ich von der Arbeit heim und da stand der Hausmeister in meiner Wohnung und hat am Rolladen rumgeschraubt. Ich habe ihm verständlich machen wollen, dass er sich zukünftig bitte anmelden soll, aber ich habe da wie gegen eine Wand geredet. Auch die Vermieter schalten bei solchen Aktionen auf Stur und sind ebenfalls der selben Meinung wie der Hausmeister. Darf der Hausmeister einfach so in die Wohnung? Wenn ein Notfall wie z.B. Feuer oder so ist, dann sehe ich das natürlich ein, aber hat er das Recht, nur weil er einen Zentralschlüssel hat, einfach in die Wohnung zu kommen?


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Questor
beantwortet von Questor am 10. Januar 2009 13:14
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Niemand darf deine Wohnung unerlaubt betreten !

Kommentar von 0a3365368c0470e078f96f1577e189f5smallironmenger am 10. Januar 2009 13:17

Meine Meinung! Ausgenommmen Notfälle...


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holsch
beantwortet von holsch am 10. Januar 2009 13:14
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das hätte er bei mir nur ein mal gemacht !

ich würde das schloß wechseln,,,


anonym
beantwortet von herrboe am 10. Januar 2009 13:15
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Dringend das Schloss austauschen!


claudi1973
beantwortet von claudi1973 am 10. Januar 2009 13:13
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Nein, darf er nicht!


Taraa
beantwortet von Taraa am 10. Januar 2009 13:13
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Bei Notfällen ja; in allen anderen Fällen muss er sich vorher anmelden!

L.G.



Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 10. Januar 2009 13:13
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Nein, er muß sich vorher anmelden.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 10. Januar 2009 13:13
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Nein das darf er nicht!! Zustände.. bist im Mieterschutzbund ? wäre glaub was für dich wenn weder Vermieter noch Hausmeister einsichtig sind!

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 10. Januar 2009 13:15

Nein, noch nicht. Ist aber definitiv eine Überlegung wert, danke

Kommentar von Janni1979 am 10. Januar 2009 13:19

Wieso hat der nen Schlüssel ? hast ihm den mal gegeben denn weder der Vermieter noch der Hausmeister darf einfach so einen haben wenn du ihnen das nicht erlaubst


lotta1lotta2
beantwortet von lotta1lotta2 am 10. Januar 2009 13:14
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Da geb ich Dir vollkommen recht. Es lag kein Notfall wie z.B. Feuer oder Rohrbruch vor. Wegen einem Rolladen: Das geht ja mal überhaupt nicht. Lass ein Schreiben Deinem Vermieter zukommen, dass Du so ein Verhalten künftig nicht mehr duldest.


LivArwen
beantwortet von LivArwen am 10. Januar 2009 13:14
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Schleierhaft an der Sache ist mir, wieso hat der Hausmeister Wohnungsschlüssel von vermieteten Wohnungen. Die hat doch eigentlich der Vermieter unter Sicherungsverwahrung zu halten. Ersatzschlüssel oder sonstige Nachschlüssel haben unter normalen Bedingungen nichts in den Händen von einem Hausmeister verloren. Betretungsrecht deiner Wohnung hat nur der Vermieter bei vorheriger persönlicher Anmeldung. Und das auch nur wenige Male im Jahr. Ausnahme: wichtiger Notfall.

Also: Beim Vermieter neues Schloss beantragen. Kosten hat Vermieter zu tragen. Das neue Schloss selber besorgen (hat immer 3 Schlüssel). So kann keiner (Verm./Hausm.) zwischendurch ein Schlüssel-Duplikat anfertigen lassen. 1 Schlüssel in einem stabilen Briefumschlag gut mit Tesa verkleben zurück an Vermieter, 2 Schlüssel gehen an dich. Auf das Tesaband mit Permanent-Marker in deiner Handschrift deinen Namen drauf. Dir von Zeit zu Zeit den Umschlag zeigen lassen und wehe der ist auch nur geringfügigst beschädigt oder verändert. Hole dir Beratung beim Mieterverein, bzw. Rechtsanwalt.

Noch besser: Das Vertrauensverhältnis zwischen dir und Vermieter ist durch die Entgleisung des Hausmeisters missbraucht worden und zerstört. Vielleicht steht der Hausmeister noch eines Nachts an deinem Bett. Also ich an deiner Stelle würde schnellstens in eine bessere und sichere Wohngegend umziehen.

Er hat übrigens eindeutig Hausfriedensbruch begangen!


Rasta
beantwortet von Rasta am 10. Januar 2009 13:28
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Hmmm ... ne ziemliche Unverschämtheit würde ich sagen! Besorg dir ein neues Schloß und bau es selber ein! Lass es nicht den Vermieter machen, der wird sich sonst direkt wieder nen Nachschlüssel machen lassen! Dem Vermieter würd ich auf keine Fall einen Schlüssel aushändigen! Hinterleg den Schlüssel für Notfälle bei einem Freund, und gib deinen Vermieter die Rufnummer, fertig! Auf jeden Fall würde ich Anzeige erstatten und auf aller jedesten Fall würd ich mir ne neue Bleibe suchen! Ich bin da ein gebranntes Kind, mit sowas ist nicht zu spassen!


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 10. Januar 2009 16:02
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Nein das darf er nicht.


anonym
beantwortet von Derderderist am 10. Januar 2009 13:14
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Ein hausmeister hat aucxh z.b die Schlüssel der Schließfächer in der Schule. Die dürfen das im Zweifel/Notfall


Sebastiuon
beantwortet von Sebastiuon am 14. Januar 2009 21:38
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hausfriedensbruch!!!


anonym
beantwortet von greezy am 23. Januar 2009 18:46
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wenn der hausmeister oder vermieter noch unhöflich werden, dann würde ich sofort anzeige stellen.

stell am vor du wärst grad zuhause gewesen,aber hättest keine lusst gehabt die tür auf zu machen..

wegen sex oder badewanne oder sonstigen sachen..lach....also wenn der das bei mir gemacht hätte..dann wäre er aber aus dem fenster wieder rausgeflogen.

und lass dir sofort schriftlich vom vermieter geben,das der hausmeister keinen schlüssel mehr besitzt von dir..das ist rechtlich verboten.

und sage allen anderen mietern das der hausmeister einen schlüssel hat von allen..


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