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Darf der Hausmeister in der Nebenkostenabrechnung/Jahresberechnung umgelegt werden wenn es...

gefragt von VolumeVolume am 28.08.2007 um 11:52 Uhr

....nicht im Mietvertrag vereinbart ist? Unser "Hausmeister" putzt z.B nur das Treppenhaus und stellt die Mülltonnen raus. Außerdem schließt sie nur den Heizungskeller auf wenn Firmen kommen die an die Heizung müssen. Mehr tut die Frau nicht. Dafür sind als Gesamtkosten für das ganze Haus 1174,20€ berechnet worden (8 Mietparteien wo eine Wohnung die Hausmeisterin selber bewohnt) Außerdem putzt sie da Treppenhaus nicht wöchentlich wie es von der Hausverwaltung vorgeschrieben ist. Kann ich mich dagegen wehren, erstens weil keine Hausmeisterkosten im Mietvertrag vereinbart sind und meines erachtens die Kosten für den Hausmeiste


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wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 28. August 2007 11:55
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Auch ohne besondere Erwähnung gehört der Aufwand für den Hausmeister zu den umlagefähigen Kosten. Allein die Art und Höhe kann angefochten werden!

Kommentar von 11828f8e9bbba3574038a7aefb831ee1smallDelot am 28. August 2007 12:04

Ein Hausmeister der putzt und die Sauberkeit kontrolliert? Sehr bedenklich...


gri1su
beantwortet von gri1su am 28. August 2007 12:06
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Das "Umlegen" einer Person ist strafbar, selbst bei einem Hausmeister, und wird mit Gefängnis bestraft ggggg

Nebenkosten sind Bestandteil des Mietvertrages und müssen nicht extra aufgeführt werden. Wenn Du das Gefühl hast, die Abrechnung ist nicht in Ordnung, solltest Du sie genau prüfen lassen. Das machen u. A. die Mieterschutzverbände. gegen die Hausmeisterkosten selbsz wirst Du nichts machen können, höchstens die Höhe beanstanden.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. August 2007 14:00
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Der Hausmeister darf überhaupt nicht "umgelegt" werden - weder in der Nebenkostenabrechnung, noch in der Jahresendabrechnung.

Gerichte bezeichnen so etwas als Mord und der ist verboten.


critter
beantwortet von critter am 28. August 2007 12:10
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Wir haben auch einen "Hausmeister", der die Heizungsanlage wartet (er ist Heizungsbauer)und kleine Gefälligkeiten erledigt. Er wohnt ebenfalls bei uns im Haus. Aber er taucht nirgendwo in der Nebenkostenabrechnung auf, und die Mietverträge wurden bei seinem Einzug auch nicht geändert. Wir vermuten allerdings stark, dass er in der letzten Mieterhöhung, die sehr happig war, enthalten ist.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 28. August 2007 12:11
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Aber im Mietvertrag sind doch Neben/Betriebskosten vereinbart, richtig? Und dazu gehören auch die Kosten für den Hausmeister.

Korrekt wäre es, wenn angegeben wird, wie sich die Gesamtkosten zusammen setzen. Aber bedenke, dass zu den Lohnkosten auch die Arbeitgeberanteile der Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden müssen. Und da erscheint mir die Summe von rund 1.200,- nicht übermäßig hoch angesetzt.

Kommentar von Bd7a9717d29c5ddcab1bc175eda1e298smallVolume am 28. August 2007 12:15

1200€ für Treppenhaus reinigen und Mülltonnen rausstellen? Ist doch schon ordentlich. Wobei das Treppenhaus höchstens 1x im Monat gereinigt wird. Mir erscheint das viel.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 28. August 2007 12:25

Belege zeigen lassen, und ab sofort genau festhalten, wann er was gemacht hat!

Kommentar von 3f10e40bb295e3ed86dc5ea22eac69besmalljacobi06 am 28. August 2007 12:28

Für unser Miethaus wurde für letztes Jahr 9300,-€ abgerechnet bei 24 Mieteinheiten. Gesehen habe ich Ihn nicht oft den Hausmeister und sauber macht bei uns eine separate Firma. Also ich finde das im Verhältnis super günstig.

Wenn Eure Hausmeisterin aber nur 1x im Monat sauber macht und nicht wöchentlich, dann solltest Du das melden und evtl. andere Mieter als Zeugen dazurufen.


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