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Darf der Händler das Ledersofa ausbessern?

Frage von Emmy88 Emmy88

Hallo, habe mal eine Frage. Wir haben am Freitag eine neue Ledergarnitur bekommen und sollten dafür 6230 Euro bezahlen. Auf der Frontseite des Sofas ganz unten waren einige kleine (ca. 1-3 cm lange) Schnitte nebeneinander, das Leder war richtig an der Oberfläche beschädigt. Wir haben sofort reklamiert, d.h. der Lieferant hat den Händler angerufen und dieser wollte veranlassen, dass jemand vorbeikommt und die Couch ausbessert mit so einer Paste, was wir jedoch nicht wollten. Wir haben dann (nach sehr langer Diskussion) die ganzen Ledermöbel wieder einladen und zurückgehen lassen. Wenn man nämlich eine neue Couch bestellt, ist die Farbe (cognacfarben) nicht mehr die selbe, da das Leder von Hand gefärbt wird und jede Garnitur anders ausfällt. Das hatte man uns bei der Bestellung so gesagt.

Jetzt haben wir im Laden eine andere Garnitur ausgesucht in einer anderen Farbe (die wir eigentlich nicht wollten) und obwohl es ein Ausstellungsstück ist, den vollen Preis bezahlt. Egal, die ist wenigstens nicht beschädigt. Der Händler jedoch behauptet, dass wir die Ausbesserung des Leders hätten akzeptieren müssen (auch wenn man das ein bisschen gesehen hätte). Wir sind froh, dass wir so weggekommen sind (ohne Gutachter und ohne Anwalt), sind jedoch der Meinung, dass wir das nicht hätten akzeptieren müssen, da wir ja eine neue Couch bestellt und bezahlt hatten. Weiß jemand wie die Rechtslage aussieht? Muss ich tatsächlich eine "geflickte" Couch akzeptieren? Der Händler meinte sogar, dass er kulanterweise die Anfahrt nicht berechnet, da wir die Garnitur nicht hätten zurückgehen lassen dürfen.

Dass wir da nichts mehr kaufen ist wohl sowieso klar. Und natürlich auch nichts empfehlen.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von SinusPlexus SinusPlexus

    Erstens: in diesem Fall bestand für den Käufer das Recht auf Nacherfüllung (*http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html*). Die Kosten für die Nacherfüllung hat ausschließlich der **Ver**käufer zu tragen (z.B. auch die Anfahrt). Es ist somit nicht kulant sondern vielmehr selbstverständlich gewesen, dass er diese Kosten übernommen hat.

    Zweitens: die Wahl der Nacherfüllung (also Nachlieferung oder Nachbesserung) liegt beim Käufer, außer wenn die Nachlieferung einer mangelfreien Sache unverhältnismäßig wäre (vgl. § 439 BGB). Bei sichtbaren Ausbesserungsarbeiten an einem höherwertigen Sofa würde ich allerdings nicht davon ausgehen.

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    Antwort von macbes macbes

    Also erst einmal vorneweg: Der Händler hat da gar nichts auszubessern. Wenn da jemand eine Ausbesserung anbietet, dann ist es der Hersteller. Sollte der Mangel nicht zu Lasten des Herstellers gehen, sondern auf Unanchtsamkeit des Händlers (Schaden z.B. beim Transport eingetreten), dann bleibt der Händler auch auf diesem Schaden sitzen. Es ist auch gar nicht einzusehen, dass Du Dich bei diesem Betrag mit "Flickschusterei" begnügen musst. Persönlich würde ich auch den Hersteller über die seltsamen Geschäftsgebaren diese Händlers informieren.

    Kommentar von SinusPlexus SinusPlexusSinusPlexus

    Der Kaufvertrag besteht zwischen Käufer und Verkäufer. Mit dem Hersteller wurde kein Vertrag geschlossen. Daher ist auch der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Ob er im Falle der Nachbesserung die Reparatur selbst vornimmt oder einen Dritten bestellt, ist nicht Sache des Käufers.

    Kommentar von macbes macbesmacbes

    In weiten Teilen stimme ich Dir zu (auch in Deinem anderen Beitrag), aber es darf ernsthaft bezweifelt werden, dass der Verkäufer überhaupt die Möglichkeiten (technisch und handwerklich) für eine Nachbesserung zur Zufriedenheit des Kunden mitbringt. Und wie ich schon sagte: Bei dem Preis hat man ja wohl Anspruch auf eine einwandfreie Ware und nicht auf eine, bei der man Nachbesserungen mit bloßem Auge sieht.

    Kommentar von SinusPlexus SinusPlexusSinusPlexus

    Und da ich dieser Ansicht auch bin, denke ich, dass der Käufer auf die Nachlieferung eines mangelfreien Sofas hätte bestehen sollen.

    Kommentar von Emmy88 Emmy88

    Da fällt mir noch ein, dass der Händler auch darauf bestand, dass wir uns mindestens zu dem Preis von 6230 Euro etwas aussuchen, keinesfalls darunter, da dies dem Vertrag entspräche und er rechtlich einen Anspruch darauf habe. Hätten wir jetzt nicht grade die selbe Garnitur ausgesucht, sondern eine andere, günstigere gefunden, hätten wir wohl noch andere Sachen kaufen müssen, bis der Preis erreicht ist. Wenn man in ein Geschäft geht und was kauft, sollte man wenigstens einige Semester Jura studiert haben....Internetkäufe, das behauptet meine Schwester, seien wesentlich unkomplizierter. Das kann doch wohl auch nicht wahr sein, oder?

    Kommentar von SinusPlexus SinusPlexusSinusPlexus

    Internetgeschäfte sind insofern unkomplizierter als dass der Käufer grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht innehat (§ 312d BGB). Es ist also stets im Interesse des Verkäufers, dass die Ware mangelfrei ist. Natürlich sollte es das eigentlich immer sein.

    Das hier Geschilderte ist tatsächlich dreist. Da liefert der Verkäufer mangelhafte Ware und will dem Käufer vorschreiben, was er stattdessen zu kaufen hat. Nein, so funktioniert das wirklich nicht. Zunächst sind beide Vertragsparteien an den Kaufvertrag gebunden. Der Käufer setzt dem Verkäufer eine Frist, um die Nacherfüllung (§ 437 Nr. 1 BGB) zu bewerkstelligen. Ob diese durch Nachlieferung mangelfreier Ware oder Nachbesserung erfolgt ist grundsätzlich die Entscheidung des Käufers (§ 439 Abs. 1 BGB). Ist dem Verkäufer die Nacherfüllung nicht möglich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 2 BGB) oder Minderung beantragen (§ 441 BGB). Das Geschäft wird also ggf. rückabgewickelt. Wo und was sich der Käufer daraufhin für wieviel Geld kauft, ist ganz allein seine Sache.

    Kommentar von Emmy88 Emmy88

    Vielen Dank! Das dachte ich mir schon. Wir haben das andere Sofa ausgesucht, weil wir ja ansonsten keine Sitzgelegenheit für 6-8 Wochen gehabt hätten. Er hätte (sehr widerwillig) dann wohl auch das Sofa neu bestellt, allerdings wohl nur das Sofa und bei der Bestellung hat er uns ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass jede Garnitur anders ausfällt und man keine Einzelstücke nachbestellen sollte. Jetzt war aber alles ganz anders, natürlich könnte man das Sofa einzeln bestellen.... und wenn wir uns hier im Laden was anderes ausschen, dann natürlich nicht unter dem Preis des Kaufvertrags (O-Ton)! Ich hatte dauernd das Gefühl, dass er uns für unverschämte Kunden hält, die seine Rechte mitssachten. Ich habe mich im Laden auch vor lauter Ärger dazu hinreissen lassen, ihm zu sagen, dass ich mit meinen Kunden anders umgehen würde. Mein Mann jedoch gab mir ein Zeichen das Gespräch nicht fortzusetzen und meinte hinterher, dass es schließlich nicht unsere Aufgabe sei ihn zu korrigieren bzw. zu erziehen. Soll er doch so weitermachen, geschieht ihm Recht!

    Kommentar von SinusPlexus SinusPlexusSinusPlexus

    Die unzähligen deutschen Gesetzestexte sind zwar durchaus kompliziert und sehr verklausuliert, aber im Ergebnis ergeben sie Sinn. So muss natürlich auch gewährleistet sein, dass z.B. Verkäufer vor unmoralischem Verhalten ihrer Kunden geschützt werden. Aber stets im Rahmen einer logischen (moralischen) Denkweise.

    Die Konsequenzen eines solchen Händlerverhaltens sind vorherbestimmt: derartiges Gebaren spricht sich herum und bleiben nur wenige Käufer aus, so macht das (gerade im gehobenen Preissegment) für den Händler einiges aus. Es ist mir wirklich unbegreiflich, dass das dem in diesem Fall Betroffenen offenbar nicht bewusst (oder aber egal) ist.

    Kommentar von Emmy88 Emmy88

    Ja, das ist wirklich so. Vor einigen Jahren hatte nämlich mal jemand über dieses Geschäft bei uns eine negative Bemerkung gemacht (dass der "Alte" den ganzen Laden mit seiner Art ruiniert oder so ähnlich), leider hatten wir daran nicht mehr gedacht. Und dabei lassen die jeden Monat eine Einlage für die Tageszeitung drucken - da ist so ein Verhalten richtig kontraproduktiv und schizophren.

    Ich habe auch meinen Mann diese Texte gezeigt, er war auch etwas verunsichert was unsere Rechte betrifft. Vielen Dank noch mal.

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    Antwort von Emmy88 Emmy88

    Hallo, vielen Dank für die sehr hilfreichen Antworten. Rein vom Gefühl her war ich von Anfang an der Meinung, dass die Sache so nicht in Ordnung sein kann und wir bei diesem Preis (und sowieso bei einem neuen Sofa) keine "Flickschusterei" in Kauf nehmen müssen. Der Händler ist ein wirklich unverschämter Bursche (so hat mich meine Menschenkenntnis noch nie betrogen), der uns auch ständig was von irgendwelchen Paragraphen erzählt hat, nur um uns einzuschüchtern. Zum Glück bin ich mit dem Sofa, das wir jetzt ausgesucht haben, sehr zufrieden und denke sogar, dass ich mit der dunkleren Farbe die bessere Wahl getroffen habe. Allerdings hatte ich wirklich eine schlaflose Nacht wegen dieser Sache. Wie der Schaden entstanden ist, wissen wir nicht, dazu hat er sich nicht geäußert.

    Und was ich auch nicht verstehen kann, abgesehen von irgendwelchen rechtlichen Dingen, wie man mit seinen Kunden so umgehen kann. Da muss man sich nicht wundern wenn man bald keine mehr hat. An meiner neuen Küche war auch eine minimale Abplatzung an der Front einer Tür. Der Händler hat sofort eine neue Tür bestellt. Da werde ich auch die nächste Küche kaufen und ihn weiter empfehlen.

    Herzlichen Dank für die schnellen Antworten.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Das ist ja ein Wucherpreis , dann sollte die Garnitur auch einwandfrei sein !

    Kommentar von SinusPlexus SinusPlexusSinusPlexus

    Diese Antwort wäre dem Fragesteller vor Gericht nicht sehr hilfreich.

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