Habe da so einige Fragen zwecks Großhändler mit dem wir gerade streiten, darf ein Großhändler 1: Einen nicht nicht beliefern 2: darf er mir verbieten Online zu verkaufen, den die Sache ist so reine Onlineshops beliefert der Herr nicht nur die die einen Laden haben und für den Onlineshop brauchen die eine Genehmigung darf der dies einfach so tun einem das verbieten den heut zu Tage gibt es keinen der nicht mit dem Internet mit arbeitet. Wir selber haben einen Laden und wollten auch Online anbieten, das wurde dnen auch mitgeteilt. Es kam ein Außendienstmitarbeiter der geschaut hat ob wir einen Laden haben und dem wurde das gesagt das wir auch Online verkaufen wollen, der gab das ok und bekamen auch den Katalog,Kundennummer und wurden auch schon beliefert und plötzlich kam eine Mail wir sollen alle Produkte raus holen. vom Shop und wir würden nicht mehr beliefert werden, Grund weil wir keine Erlaubnis dafür hätten. Und das ganze nach dem der Herr da war und richtig kontrolliert wurden wie im Kommunismus. der Hammer der sagte wir wären zu billig und alle Preise waren 8% unter dem EVP was eigendlich ok war den von ihnen bekamen wir ein Brief da Stand wir dürfen 10% runter, als wir dan paar Internetseiten angaben die 45% unter dem waren hieß es die bekämen auch andere Konditionen was fürn Witz den der EVP gilt doch allen gleich egal wär, wir kleinen sind eben ein Dorn im Auge.
Darf der Großhändler das
Antworten (4)
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1Antwort von
Ekincman09Ekincman09
"Einen nicht nicht beliefern" ??? --> no comment
Ich denke mal, du meinst, dass er dir verweigern kann, dir etwas zu verkaufen ...
das darf er selbstverständlich ... er darf verkaufe an wen er will ...
zu 2.) er darf dir auf keinen fall verbieten, diese sachen zu verkaufen ...
LG
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thermelusthermelus
Das steht im allgemeinen in den ABG (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) Grundsätzlich darf jeder Großhändler oder Hersteller bestimmen was mit seiner Ware geschieht. Stell Dir einmal vor, Du wärst der Hersteller von ED Hardy, und Deine Klamotten würden irgendwo zu Schleuderpreisen angeboten. Dan wäre es fix Essig mit asche machen für ED Hardy. Also legt er Festpreise fest. Und nur ausgewählte Händler bekommen die Genehmigung, natürlich nach einer Genehmigungsgebühr.
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user120user120
Sehr geehrter Fragestellender,
völliger Quatsch, ja er darf entscheiden, ob er seine Ware an Sie verkauft oder nicht.!
Vielen Dank.
MfG
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FilmproduzentFilmproduzent
handelt sich der EVP um ein Verlagsprodukt - dann darf er!
Kommentar von
bydy55 Es sind keine Verlagsprodukte
Der sagt mir auch wen ich die Waren wo anders kaufe darf ich es nicht Online bieten.