Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher in der Wohnung das pfänden was er vorfindet; wie soll er denn erkennen was wem gehört; im übrigen ist er gar nicht befugt eine Eigentumsprüfung vorzunehmen; gegen die Pfändung muss dann der vorgehen, dem die Sachen gehören und hierzu muss er sein Eigentum nachweisen; dann wird die Pfändung hinsichtlich dieses Gegenstandes aufgehoben; tatsächlich wird er aber von einer Pfändung absehen, wenn er klar erkennen kann, dass ein Gegenstand nicht dem Schuldner gehört (entspricht zwar nicht der gesetzlichen Vorgabe, aber wird toleriert); er wird also nicht den Flachbildschirm mitnehmen der im Wohnzimmer steht; steht er aber in Deinem Zimmer pfändet er ihn wahrscheinlich;
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