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Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände pfänden,die nicht dem Schuldner gehören ???

Frage von Ylane Ylane

Hallo ihr,

ne Freundin von mir hat zur Zeit ein riesen Problem und ich würde ihr auch echt gerne helfen,weiß allerdings net,wie..also es ist so : Ihre Eltern ( sie ist 20 und wohnt noch zu Hause ) haben heute Post von einem Gerichtsvollzieher bekommen,bezüglich einer Zwangsvollstreckung...da ihre Eltern Schulden haben ( um was es sich genau handelt,weiß sie nicht ) sie vermutet nun,dass der Gerichtsvollzieher kommt,um Wertgegenstände zu pfänden...und hat Angst,dass auch Dinge,die ihr gehören,gepfändet werden können und hat mich deshalb gebeten,einige Sachen,wie z.B. ihren Laptop und TV zu nehmen...und ich weiß nicht,ob ich das echt machen soll.. :/

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Antworten (21)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von donaldduck88 donaldduck88

    auf jeden fall alles wertvolle (vor allem fremdes) wegschaffen.der gerichtsvollzieher darf das rechtlich auch.also z.B. wenn ein kostbarer fernseher von einem freund bei ihr in der wohnung steht,darf er den mitnehmen.wäre dann schlecht für den freund.habe ich letztens auf kabel1 bei ordnungshüter gesehen.da hat ein gerichtsvollzieher den fernseh eines freundes der angeklagten mitgenommen.

    Kommentar von donaldduck88 donaldduck88donaldduck88

    es kann sein,da ihre eltern verschuldet sind,das die rechtslage anders ist.aber wenn sie schon post vom gv bekommen hat glaube ich das kinder auch für ihre eltern haften.

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    Antwort von Ylane Ylane

    Sorry,net böse gemeint,ich bin euch echt dankbar für eure Hilfe,aber das habe ich jetzt schon zig Mal geschrieben,DASS ES EIN GESCHENK WAR UND SIE DES JA SCHLECHT BEWEISEN KANN!!!!!!?

    L.G. :)

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    Antwort von Ylane Ylane

    SIE HAT ES NICHT BEZAHLT,WEIL SIE ES GESCHENKT BEKOMMEN HAT!!!!!!! WIE SOLL SIE BEWEISEN,DASSS ES EIN GESCHENK WAR ; SOETWAS GEHT AUS KEINEM KAUFVERTRAG HERVOR!!!!!!!!!!?

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    Antwort von Kirsan Kirsan

    Der Gerichtsvollzieher darf Gegenstände pfänden, die nicht dem Schuldner gehören, sofern ein Fremdbesitz nicht eindeutig erkennbar ist. Durch Vorlage von Rechnungen auf Namen des eigentlichen Eigentümer können die Besitzverhältnisse aber auch klargestellt werden, dann hat eine solche Pfändung zu unterbleiben. Außerdem ist immer abzuwägen, ob eine Pfändung im Verhältnis zur Forderung und der entstehenden Kosten steht. Wie hoch ist der Wert der Gegenstände, d. h. wie alt ist das Laptop u. der Fernseher, wieviel sind sie tatsächlich noch wert und was kostet es diese Dinge zu pfänden, einzulagern, auszuschreiben und schließlich zu versteigern. Wenn Deine Freundin auch Schulden hat und Du Gegenstände für sie in Verwahrung nimmst, kann auch ggf. eine Pfändung bei Dir erfolgen! "Pfändung von Gegenständen bei Dritten", sofern dies dem Gerichtsvollzieher bekannt wird. Ich glaube der Aufwand ist nicht wert. Deine Freundin soll einfach schauen, ob sie die Rechnungen noch findet oder Kontoauszüge, aus denen hervor geht, dass sie diese Geräte bezahlt hat. Dann kann eigentlich nichts passieren. Viele Grüße

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..hmm...oder wäre es nicht möglich,dass sich der Gerichtsvollzieher auf eine Art Ratenzahlung bei ihren Eltern einlässt,sodass er gar net erst pfänden bräuchte und man keine eidesstattliche Versicherung abschließen müsste ?? Denn so würden ihre Sachen ja auch net wegkommen..oder ?? :/

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..ja sie hat sie ja net gekauft,weil sie zum damaligem Zeitpunkt noch minderjährig war,sie hats aber zum Geburtstag geschenkt bekommen..also sind es doch ihre..oder net ?! Zumindest das Laptop,welches sie zum Geburtstag bekommen hat...und wie soll sie das nachweisen !?

    L.G.

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    Antwort von Landkammer Landkammer

    Hallo, der Gerichtsvollzieher darf alle Gegenstände pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Wenn die Freundin also noch bei den Eltern wohnt, befinden sich die Sachen der Freundin im Gewahrsam der Eltern. Sollte eine Pfändung der Sachen von der Freundin tatsächlich gepfändet werden, hat diese die Möglichkeit, beim Gericht Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung zu erheben. Wenn die Freundin nachweisen kann, dass sie die Sachen gekauft hat, wird das Gericht zu einhundert Prozent die Pfändung aufheben. Soweit wird es aber nach meinen Erfahrungen nicht kommen, wenn bei der Vorsprache des Gerichtsvollziehers diesem eine Kaufrechnung vorgelegt wird, woraus hervor geht, dass die Sachen von der Freundin gekauft wurden. Wie gesagt, das liegt an dem Ermessen des Gerichtsvollziehers. Er darf, muss aber nicht pfänden. Wenn die Freundin ihre Sachen vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers bei den Eltern aus ihrem Zimmer entfernt, ist das nicht strafbar, den der Gerichtsvollzieher hat sich ja nicht bei ihr angekündigt. Freundliche Grüße Günter Landkammer Obergerichtsvollzieher i.R.

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    Antwort von Ylane Ylane

    Danke euch erstmal...puuuh :/ :/ ..aber wie soll sie denn beweisen,dass es IHR Laptop ist,sie ihn damals geschenkt bekommen hat..wie soll sie das beweisen !?? Ich meine,sie hat ihn zum Geburtstag bekommen..wie soll sie das nachweisen können denn Belege gibt es ja nicht,ja gut,dass das Dingen gekauft wurde,aber das weist ja net nach,dass es ein Geschenk ist..das ist es ja eben!! Wie also,soll sie nachweisen,dass es ein Geschenk war...Belege sind ja das Einzige,was die Beamten interessiert..schätze ich mal,denn sagen kann ja jeder etwas..und wie soll sie belegen,dass es IHRER ist !?? Ich meine,aus dem Kaufvertrag geht ja net hervor,dass es ein Geschenk ist....und wenn ich den dann zu mir nehme und das irgendwie rauskommt ( ich weiß ja net,wie die Beamten so drauf sind !? O.o ) dann kann niemand nachweisen,dass es IHRER ist und die denken dann,dass es den Eltern gehört..und dann macht man sich doch strafbar oder net !? :/ Oh maann..was soll ich nur machen !?? :/

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..ja aber indem ich dann z.B. ihren Lappi nehme,und dann dieser Eid da abgegeben wird,ist es doch eine Straftat oder nicht,weil das Lappi ja im Prinzip was wäre,was man hätte pfänden könnnen oder nicht ????

    Was soll ich denn jetzt machen ?? :/

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..also heißt das,dass ihr Laptop nicht gepfändet werden darf,wenn es der Einzige in der Familie ist und es auch keinen PC gibt..??

    Oder ist es sicherer,wenn ich den mit zu mir nehme...????

    Kommentar von Silencer1975 Silencer1975Silencer1975

    mitnehmen

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..eidesstaatliche Versicherung..was ist das und was wird da gemacht ?? Sorry,aber ich habe da echt keine Ahnung von...

    Kommentar von Silencer1975 Silencer1975Silencer1975

    Bei einer eV gibst Du vor Gericht unter Eid eine Erklärung ab, dass Du über keinerlei Vermögen oder Werte verfügst, im finanziellen Sinne. Das ist allerdings bindend und ich kann davon wirklich nur jedem abraten. Hol die Sachen Deiner Freundin aus der Butze und gut ist es. Noch war der GV nicht da und es sind IHRE Sachen, sprich, Du tust ja nicht einmal etwas verbotenes.

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    Antwort von Ylane Ylane

    ..ja also sie hat sie geschenkt bekommen,also den Laptop zumindest...den hat sie mal zu ihrem Geburtstag bekommen...also so gesehen ist es ja ihrer,aber wie soll sie das beweisen !?

    Und die können doch net einfach Sachen aus ihrem Zimmer nehmen und pfänden oder ????

    Also ich glaube ich nehme die Sachen lieber..sind die dann "sicher" ???

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    wenn sie nachweisen kann, dass die Sachen ihr gehören, gibr es null Probleme.

    außerdem wird nicht alles gepfändet was Wert hat

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Nimm die Sachen ruhig, das ist in Ordnung und sie sorgt sich dann nicht darum.

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    Antwort von regmichnichtauf regmichnichtauf

    Wenn sie beweisen kann das es ihr Eigentum ist,kann es nicht gepfändet werden.

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    Antwort von Silencer1975 Silencer1975

    Ja, das kann er. Schließlich ist für den GV nicht ersichtlich, wem was gehört. Die Person, der der Gegenstand gehört, muss sie dann per Drittschuldnerklage wieder „rausklagen“ aus den gepfändeten Gegenständen. Allerdings ist heute nicht mehr einfach so alles pfändbar, um welche Gegenstände handelt es sich denn? Nächste Möglichkeit, Deine Freundin holt ihre Sachen vor der Pfändung aus der Wohnung, dann hat sich das Problem erledigt.

    Kommentar von Silencer1975 Silencer1975Silencer1975

    Drittwiderspruchsklage, sorry

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    Antwort von Welfensammler Welfensammler

    Nein, darf er nicht.

    Aber wenn sich die Gegenstände im Besitz des Schuldners befinden, liegt es an ihm (dem Schuldner), zu beweisen, dass sie nicht ihm gehören.

    Kommentar von Silencer1975 Silencer1975Silencer1975

    ja, weil ein GV vor Ort auch voll die Zeit hat, Eigentumsverhältnisse zu klären. Alles was er sieht, davon geht er aus, es gehört dem Schuldner. Und so wird er seinen Kuckuck an die Sachen hängen, die er als pfändbar empfindet. Der eigentliche Eigentümer und der aktuelle Besitzer der Sache müssen sich dann anderweitig einigen.

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    Antwort von Danielle64 Danielle64

    Wenn sie nicht durch auf sie ausgestellte Rechnungen belegen kann, dass die Sachen ihr gehören (ich nehme an eher nicht, weil Geschenke oder so), dann wäre das der beste Weg.

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    Antwort von Cashdummy Cashdummy

    nimm die Sachen lieber.

    Trotzdem: Der gerichtsvollzieher darf nur bei den eltern pfänden, nicht beim Eigentum der Tochter, die nicht Schuldnerin ist.

    Traurige Sache...

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    Antwort von tommi36 tommi36

    natürlich! aber laß dich nicht erwischen

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    Antwort von Ylane Ylane

    Fortsetzung

    Ich meine klar,sie ist eine Freundin von mir und ich würde ihr gerne helfen,aber ich habe Angst,dass die das irgendwie rausbekommen können..ist das so ?? Also,dass sie rausbekommen können,dass sie Sachen bei mir hat ?? Und davon mal abgesehen...können die überhaupt IHRE Sachen pfänden..ich meine,sie wohnt zwar noch bei ihren Eltern,aber dennoch sind es ihre Sachen und die darf doch niemand pfänden oder ?? Soll ich die Sachen,um die sie sich sorgt,zu mir nehmen...oder lieber net ?? Ich weiß echt net,wie ich mich da jetzt verhalten soll :/ Und sind das überhaupt Gegenstände,die gepfändet werden können...TV,Laptop und sooo?? Und was passiert denn überhaupt,wenn ich die Sachen zu mir nehmen würde und sie nichts zum pfänden hätten...???

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    natürlich sind das Sachen, die gepfändet werden werden...

    Kommentar von Danielle64 Danielle64Danielle64

    Hänge es nicht an die große Glocke......machen und gut.

    Kommentar von Cashdummy CashdummyCashdummy

    uff.

    also:

    Du kannst die sachen nehmen, wie soll der gerichtsvollzieher das denn rausfinden? So gut sind die nicht im Überwachen, keine Sorge ;)

    und ja der gerichtsvollzieher darf sowas pfänden. aber einen fernseher und PC muss er den leuten lassen. Die gehören heutzutage zur unpfändbaren grundversorgung. Weitere sachen darf er aber mitnehmen, besonders leicht veräußerliche sachen wie schmuck, münzen etc.

    Haben sie nicht genug zum pfänden, geben sie die eidesstattliche versicherung ab und gut ist, dann sind sie insolvent und die gläubiger werden nur teilbefrideigt

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