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Darf der Gerichtsvollzieher ein Plasma TV mitnehmen....

Frage von LittleSwabi LittleSwabi

Hallo zusammen,

ich bekommen bald besuch vom Gerichtsvollzieher. Nun habe ich einen Plasma Tv hier stehen der aber nachweislich meiner Mutter gehört. Ihr Name und die Adresse stehen auf dem Kaufbeleg. Kann mir das trotzdem gepfändet werden?!

Danke

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Antworten (16)

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    Antwort von ichwuesstegern ichwuesstegern

    Wenn Deine Mutter nachweisen kann, dass er ihr gehört, kann er nicht gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher kann nur EIgentum des Schuldners pfänden.

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    Antwort von anjanni anjanni

    Nein, wenn der Fernseher Deiner Mutter gehört, kann er nicht Dir gepfändet werden.

    Sicherheitshalber solltest Du von Deiner Mutter noch eine Notiz erstellen lassen, daß Dir der Fernseher geliehen wurde (sagen wir mal zunächst für ein Jahr), damit niemand sagen kann, er sei Dir geschenkt worden. Denn auch dann würde auf dem Kaufbeleg ja der Name Deiner Mutter stehen!

    Wohnt Deine Mutter denn in der Nähe? Dann könnte sie Dir den Fernseher überlassen haben, weil z.B. sich herausgestellt hat, daß ihr Wohnzimmer zu klein ist, und sie bei Dir den vollen Genuß des Bildschirms haben kann... Denn warum sollte sie dir schon ein so teures Gerät einfach leihen? Das wirst Du wohl noch plausibel machen müssen...

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    Antwort von pegolina pegolina

    Wenn, er nachweislich deiner Mutter gehört, dann nicht.

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    Antwort von Blume16 Blume16

    Nein wenn du nachweise hast dann nicht

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Normalerweise nicht.

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    Antwort von Cotteneyejo Cotteneyejo

    Er darf das nicht wenn er eine Rechnung hat die ausgestellt auf seine Mutter ist. Desweiteren muss der Gerichtsfuzzi ihm eine Informationsquelle in der Wohnung lassen , das heisst entweder ein Radio oder ein Fernseher etc.

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    Antwort von LittleSwabi LittleSwabi

    Ja er gehört nachweislich meiner Mutter. Sie steht wie oben schon geschrieben als Käuferin auf dem Kaufbeleg. Bei mir steht er nur aber er gehört mir nicht. Ist nur ausgeliehen ;-)

    Kommentar von Blume16 Blume16

    dann kann er nicht gepfändet werden

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    Antwort von docbde docbde

    Doch, der wird gepfändet! Weil er sich in deinem Besitz befindet! Dazu muss er nicht dein Eigentum sein. Deine Mutter muss dann als Eigentümerin der Pfändung widersprechen und nachweisen, dass er wirklich ihr gehört und dir auch nicht geschenkt wurde.

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    Antwort von zetix zetix

    Bei Sachen (nur mal als Vergleich) aus dem Versandhaus darf er die pfänden, auch wenn Sie noch aufgrund der Abzahlung dem Versandhaus gehören. Abzahlen muß man die dann trotzdem.

    In Deinem Fall dürfte er das aber eher nicht, weil Du den TV ja irgendwann mal Dein Eigen nennen kannst, sondern weil er ja währscheinlich immer Deiner Mutter gehören wird.

    Er kann ja auch in einer Mietwohnung von einem Schuldner nicht pfänden, was der Vermieter Ihm überlassen hat.

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    Antwort von LittleSwabi LittleSwabi

    Nein grundlos kommt er nicht. In der Nähe wohnt sie eher nicht. Sie hat mir es geliehen weil mein alter kaputt ist und ich nicht die kohle habe einen neuen zu kaufen. also brauche ich von ihr ein schriftstück indem steht das mir das gerät auf grund eines defektes meines alten fernsehrs nur geliehen wurde. dazu lege ich noch den kaufbeleg bei und er käse ist gegessen?!

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Hoffentlich darf er das, wenn der Fernseher dauerhaft dort ist, ist er auch in Deinem Besitz. Der gerichtsvollzieher kommt auch wohl nicht grundlos - oder ?

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Fernseher werden nicht mitgenommen.

    Kommentar von Blume16 Blume16

    natürlich

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Nein die würden wenn überhaupt ausgetauscht und einen billigen Plasmafernseher da lohnt der Austausch heute nicht mehr. Das wird schon seit bestimmt 10 Jahren nicht mehr gemacht.

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    Antwort von wyssmarketing wyssmarketing

    Doch er wird mitgenommen und die Mutter muss dann klagen. Das selbe passiert mit gemieteten oder Leasing Sachen.Ausser die Wohnung lautet auch auf die Mutter.

    Kommentar von Blume16 Blume16

    falsch

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    Antwort von maiki01 maiki01

    der kann gepfändet werden. mache mit deiner Mutter einen Vertrag, das der Fernseher nur geliehen ist

    Kommentar von Blume16 Blume16

    Kann er nicht

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    Antwort von newcomer newcomer

    sicher doch. Das Gerät kann durch ein billigeres ersetzt werden, falls es nicht zu alt ist.

    Kommentar von Blume16 Blume16

    aber nicht wenn er nachweisen kann das es seiner mutter gehört

    Kommentar von newcomer newcomernewcomer

    haste recht :-) habs nicht beachtet

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    Antwort von Mimmy55 Mimmy55

    klar der steht ja auch bei dir..

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