Hallo zusammen,
ich bekommen bald besuch vom Gerichtsvollzieher. Nun habe ich einen Plasma Tv hier stehen der aber nachweislich meiner Mutter gehört. Ihr Name und die Adresse stehen auf dem Kaufbeleg. Kann mir das trotzdem gepfändet werden?!
Danke
Hallo zusammen,
ich bekommen bald besuch vom Gerichtsvollzieher. Nun habe ich einen Plasma Tv hier stehen der aber nachweislich meiner Mutter gehört. Ihr Name und die Adresse stehen auf dem Kaufbeleg. Kann mir das trotzdem gepfändet werden?!
Danke
Wenn Deine Mutter nachweisen kann, dass er ihr gehört, kann er nicht gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher kann nur EIgentum des Schuldners pfänden.
Nein, wenn der Fernseher Deiner Mutter gehört, kann er nicht Dir gepfändet werden.
Sicherheitshalber solltest Du von Deiner Mutter noch eine Notiz erstellen lassen, daß Dir der Fernseher geliehen wurde (sagen wir mal zunächst für ein Jahr), damit niemand sagen kann, er sei Dir geschenkt worden. Denn auch dann würde auf dem Kaufbeleg ja der Name Deiner Mutter stehen!
Wohnt Deine Mutter denn in der Nähe? Dann könnte sie Dir den Fernseher überlassen haben, weil z.B. sich herausgestellt hat, daß ihr Wohnzimmer zu klein ist, und sie bei Dir den vollen Genuß des Bildschirms haben kann... Denn warum sollte sie dir schon ein so teures Gerät einfach leihen? Das wirst Du wohl noch plausibel machen müssen...
Nein wenn du nachweise hast dann nicht
Er darf das nicht wenn er eine Rechnung hat die ausgestellt auf seine Mutter ist. Desweiteren muss der Gerichtsfuzzi ihm eine Informationsquelle in der Wohnung lassen , das heisst entweder ein Radio oder ein Fernseher etc.
Ja er gehört nachweislich meiner Mutter. Sie steht wie oben schon geschrieben als Käuferin auf dem Kaufbeleg. Bei mir steht er nur aber er gehört mir nicht. Ist nur ausgeliehen ;-)
Doch, der wird gepfändet! Weil er sich in deinem Besitz befindet! Dazu muss er nicht dein Eigentum sein. Deine Mutter muss dann als Eigentümerin der Pfändung widersprechen und nachweisen, dass er wirklich ihr gehört und dir auch nicht geschenkt wurde.
Bei Sachen (nur mal als Vergleich) aus dem Versandhaus darf er die pfänden, auch wenn Sie noch aufgrund der Abzahlung dem Versandhaus gehören. Abzahlen muß man die dann trotzdem.
In Deinem Fall dürfte er das aber eher nicht, weil Du den TV ja irgendwann mal Dein Eigen nennen kannst, sondern weil er ja währscheinlich immer Deiner Mutter gehören wird.
Er kann ja auch in einer Mietwohnung von einem Schuldner nicht pfänden, was der Vermieter Ihm überlassen hat.
Nein grundlos kommt er nicht. In der Nähe wohnt sie eher nicht. Sie hat mir es geliehen weil mein alter kaputt ist und ich nicht die kohle habe einen neuen zu kaufen. also brauche ich von ihr ein schriftstück indem steht das mir das gerät auf grund eines defektes meines alten fernsehrs nur geliehen wurde. dazu lege ich noch den kaufbeleg bei und er käse ist gegessen?!
Hoffentlich darf er das, wenn der Fernseher dauerhaft dort ist, ist er auch in Deinem Besitz. Der gerichtsvollzieher kommt auch wohl nicht grundlos - oder ?
Fernseher werden nicht mitgenommen.
natürlich
Nein die würden wenn überhaupt ausgetauscht und einen billigen Plasmafernseher da lohnt der Austausch heute nicht mehr. Das wird schon seit bestimmt 10 Jahren nicht mehr gemacht.
Doch er wird mitgenommen und die Mutter muss dann klagen. Das selbe passiert mit gemieteten oder Leasing Sachen.Ausser die Wohnung lautet auch auf die Mutter.
falsch
der kann gepfändet werden. mache mit deiner Mutter einen Vertrag, das der Fernseher nur geliehen ist
Kann er nicht
sicher doch. Das Gerät kann durch ein billigeres ersetzt werden, falls es nicht zu alt ist.
aber nicht wenn er nachweisen kann das es seiner mutter gehört
haste recht :-) habs nicht beachtet
dann kann er nicht gepfändet werden