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Darf der Gerichtsvollzieher auch mein Bargeld pfänden, wenn er zu meiner Mama will??!!

Frage von ladygirl22 ladygirl22

Hallo,

meine Mutter ist arbeitslos, hat GEZ schulden ca. 700 EUR !! Heute hat sie ein Schreiben von GV bekommen, dass sie die 700 EUR in 5 tage zahlen muss . Wenn sie nicht zahlt, dann kommt er glaub ich!

Ich arbeite und wohne zusammen mit ihr. ich hab aber ein mini notebook, aber ich kann natürlich nicht beweisen, dass es mir gehöhrt :( Ich hab auch bargeld ..

Kontrolliert er meine sachen,mein Schrank, meine handtasche????? muss ich mein geld bzw. mini notebook verstecken ?

was habe ich noch zu beachten??

lg

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Antworten (16)

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    Antwort von cora71 cora71

    Er kann und darf bei dir keine Taschenpfändung vornehmen, da du nicht "Schuldner" bist. Das Notebook solltest du zu Freunden bringen wenn du nicht belegen kannst, dass es deines ist. Ein Gerichtsvollzieher schaut sich in der gesamte Wohnung + Keller nach pfändbaren Gegenständen um. Alle verwertbaren Gegenstände kannst du "verschwinden" lassen. Ihr müsst den GV aber auch nicht hereinlassen. Ihr könnt den Zutritt verweigern. Er muss dann einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Wird aber im Endeffekt nur teurer für euch. Wie wäre es wenn ihr eine Ratenzahlung mit ihm vereinbart. Aufgrund der Arbeitslosigkeit deiner Mutter und unter Vorlage von den HARTZ IV Belegen könnt ihr Kleinstraten oder einen Vergleich aushandeln. So seit ihr dann wenigstens irgendwann die Schulden los.

    Kommentar von ladygirl22 ladygirl22ladygirl22

    d.h. er darf nicht meine handtasche bzw meine klamotten kontrollieren?

    Kommentar von cora71 cora71cora71

    Er kann sich die gesamte Wohnung (also auch dein Zimmer) ansehen und das darf er auch. Du bist dann in der Beweispflicht und musst belegen, dass es deine "Wertsachen" sind. Andernfalls kann er es erst einmal pfänden.

    Kommentar von ladygirl22 ladygirl22ladygirl22

    dann verstecke ich mein bargeld in irgend einer Manteltasche! und mein Laptop bei meiner freundin!! HORROR :S

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    Antwort von littlelea littlelea

    aber so weit ich weis ist das so, das wenn der laptop euer einziger computer ist, dass er ihn gar nicht pfänden darf weil ihr ja damit nachrichten und so erfahrt und vllt auch arbeitet?!

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    Antwort von myfinder myfinder

    also meine gv läßt sich auf nichts ein, und ratenzahlung gibts bei ihr erst recht nicht. sie sagt sie darf das nicht. letztens habe ich dann eine ratenvereinbarung mit dem rechtsanwalt ausgehandelt, der darauf hin erst mal die gv per antrag zurück gepfiffen hat, da hat die doch allen ernstes beim anwalt angerufen und ihm geraten er solle nicht auf die ratenzahlung eingehen sondern knallhart vollstrecken. bei der gv muss ich jedesmal (durch bürgschaft habe ich nun horrende schulden) sogar meine taschen auf links krempeln, und für jede info von ihr oder auskunft muss ich betteln. anrufen brauche ich gar nicht weil sie einen da nur abwürgt und wenn ich zu ihrer sprechstunde ins büro gehe behandelt sie einen wie einen aussätzigen. in ihren augen sind schuldner alle nur dreck die man fertig machen muss. lg myfinder

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    Antwort von myfinder myfinder

    also meine gv läßt sich auf nichts ein, und ratenzahlung gibts bei ihr erst recht nicht. sie sagt sie darf das nicht. letztens habe ich dann eine ratenvereinbarung mit dem rechtsanwalt ausgehandelt, der darauf hin erst mal die gv per antrag zurück gepfiffen hat, da hat die doch allen ernstes beim anwalt angerufen und ihm geraten er solle nicht auf die ratenzahlung eingehen sondern knallhart vollstrecken. bei der gv muss ich jedesmal (durch bürgschaft habe ich nun horrende schulden) sogar meine taschen auf links krempeln, und für jede info von ihr oder auskunft muss ich betteln. anrufen brauche ich gar nicht weil sie einen da nur abwürgt und wenn ich zu ihrer sprechstunde ins büro gehe behandelt sie einen wie einen aussätzigen. in ihren augen sind schuldner alle nur dreck die man fertig machen muss. lg myfinder

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    Antwort von Willyboy966 Willyboy966

    Also wenn Du zu blöd bist, das Bargeld zu verstecken, dann weiß ich es nicht! Und so Sachen wie Laptop oder Notebook bringt man halt zu ner besten Freundin. Bargeld kannst Du getrost am Körper tragen; er darf Dich nicht durchsuchen!

    Bei mir war auch schon öfter der Gerichtsvollzieher! Der macht auch nur seinen Job und guckt schon gar nicht mehr nach wertvollen Gegenständen. Ihm reicht das, wenn ich ihm unterschreibe, dass ich nichts habe!

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    Antwort von Internetmaus Internetmaus

    Hey Ladygirl22!Ich bin erst jetzt auf deine Frage gestoßen. Ich hoffe, dass das Problem schon gelöst ist. Wenn du mit deiner Ma zusamen wohnst, können die auch bei dir pfänden. Denen ist es egal, wie die zu ihrem Geld kommmen. Wenn bei deiner Mutter nichts zu holen ist, wird man bei dir pfänden u. da kann unter Umständen auch dein Laptop dran glauben, wenn du nicht durch Rechnung oder Kassenbeleg nachweisen kannst, dass dieser nicht deiner Mutter, sondern dir gehört. Du bist in der Beweispflicht.

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    Antwort von ykfashion ykfashion

    wenn man mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung vereinbaren will , muss die in 6 Raten erfolgen . Hab ich selbst erlebt auf mehr lassen die sich nicht ein. Haben irgendwelche Regeln. Und wenn der GV nichts pfänden kann . Kommt der Gläubiger meist mit ner Kontopfändung oder sogar mit der Eidesstaatlichen Versicherung. Das ist nicht schön.

    Wenn man zur Zeit nichts zahlen kann , dann setzt euch mit GEZ in verbindung. Nachdem der GV da war , vorher gehen die auf keine Vorschläge mehr ein. Da die den GV schon beauftragt haben.

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    Antwort von carlos123456789 carlos123456789

    Bei Dir darf er nichts pfänden.

    Was ist pfändbar und was nicht? - ZPO 811 - (1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen: 1. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf; 2. die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag; 3. Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen, erforderlich sind; ferner die zur Fütterung und zur Streu auf vier Wochen erforderlichen Vorräte oder, soweit solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zu ihrer Beschaffung erforderliche Geldbetrag; 4. bei Personen, die Landwirtschaft betreiben, das zum Wirtschaftsbetrieb erforderliche Geräät und Vieh nebst dem nötigen Dünger sowie die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Sicherung des Unterhalts des Schuldner, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur näächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse erforderlich sind; 4a. bei Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben die ihnen als Vergütung gelieferten Naturalien, soweit der Schuldner ihrer zu seinem und seiner Familie Unterhalt bedarf; 5. bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände; 6. bei den Witwen und minderjährigen Erben der unter Nummer 5 bezeichneten Personen, wenn sie die Erwerbstätigkeit für ihre Rechnung durch einen Stellvertreter fortführen, die zur Fortführung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände; 7. Dienstkleidungsstücke sowie Dienstausrüstungsgegenstände, soweit sie zum Gebrauch des Schuldners bestimmt sind, sowie bei Beamten, Geistlichen, Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten und Hebammen die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Gegenstände einschliesslich angemessener Kleidung; 8. bei Personen, die wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b bezeichneten Art beziehen, ein Geldbetrag, der dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht; 9. die zum Betrieb einer Apotheke unentbehrlichen Geräte, Gefäße und Waren; 10. die Bücher, die zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie in der Kirche oder Schule oder einer sonstigen Unterrichtsanstalt oder bei der häuslichen Andacht bestimmt sind; 11. die in Gebrauch genommenen Haushaltungs- und Geschäftsbücher, die Familienpapiere sowie die Trauringe, Orden und Ehrenzeichen; (Quelle: Unsere Kanzleihomepage)

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    Antwort von thommy12 thommy12

    Er darf keine Taschenpfändung bei Dir vornehmen, wenn Du nicht der Schuldner bist, also wäre es wohl wenig sinnvoll das Bargeld irgendwo in der Wohnung zu deponieren! Da Du dann ja erst beweisen müsstest, dass es Deine ist. Allerdings weiß ich auch nicht, wie man beweisen soll, dass es sein Notebook ist, wenn man nur einen Kassenzettel hat! Da müsste das Wort des Nichtschuldners schon zählen! Andererseits wägt ein GV auch ab, ob sich beispielsweise eine Pfändung eines technischen Gerätes im Verhältnis zu den Kosten seines tätig werdens rechnet.

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    Antwort von Ratgeber1 Ratgeber1

    lach, der Eierkopf....

    mach doch ne Ratenzahlung für 20 Euro aus, und zahlt das pünktlich und das wars schon,

    wie man so ein Theater wegen so einem machen kann :D

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    Antwort von pilot350 pilot350

    das beste ist mit dem gerichtsvollzieher eine ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, die dann aber auch eingehalten werden muss. normalerweise gehen die gv darauf ein.

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    Antwort von drsnuggles1980 drsnuggles1980

    nein das kann er nicht. und wo soll das problem sein. tu dein bargeld in einen umschlag und dann unters kopfkissen oder was weiß ich.

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    Antwort von PloViva PloViva

    Wertvolle Sachen die gut zu verkuafen sind, werden als ersters bzw. steht als erstes auf deren "To Do - Lise" der GV. Da du bei deiner Mutter wohnst könne der Notebook auch weggenomen werden ...

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    Antwort von Strolchi09 Strolchi09

    Deine Mutter hat die Schulden nicht du, also muss sie auch dafür aufkommen. An deine Sachen geht der GV nicht dran. Ansonsten wäre zu beachten die GEZ Gebühren künfitg zu bezahlen, dann kommt er auch nicht mehr.

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    Antwort von Monky666 Monky666

    warum leihst du deiner mutter nicht das geld einfach?... wäre wohl das naheliegendste

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Er wird sich nur um die Dinge deiner Mutter kümmern. Was dir ist, ist dir, sei es Bargeld oder sonstwas. Und das musst du auch nicht beweisen.

    Kommentar von drsnuggles1980 drsnuggles1980drsnuggles1980

    nein leider ist das nicht ganz richtig, der sohn kann auch für die zahlungsunfähigen eltern haftbar gemacht werden genau wie andersum. übrigens wäre es das einfachste das geld einfach zu bezhahlen

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Das stimmt definitiv nicht.

    Kommentar von drsnuggles1980 drsnuggles1980drsnuggles1980

    nein leider ist das nicht ganz richtig, der sohn kann auch für die zahlungsunfähigen eltern haftbar gemacht werden genau wie andersum. übrigens wäre es das einfachste das geld einfach zu bezhahlen

    Kommentar von cora71 cora71cora71

    Wo hast du denn diese Weisheit her?

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