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Darf der Gemeinschaftsraum einfach zum Keller umgebaut werden....?

Frage von AlCapone1 AlCapone1

Hi! Meine Frage ist ...? Wir leben in einem 25 Mietparteinhaus davon sind 2 Mietparteien Gewerblich! Es gibt aber nur 23 Kellerräume!! Alle Kellerräume beziehen Strom der über die jeweiligen Stromzähler der Mieteinheit läuft. Jetzt wurde unser Gemeinschaftsraum wo die Fahrräder standen einfach verkleinert so dass noch nicht mal die Hälfte der Fahrräder rein gestellt werden kann. Grund es fehlen Keller (so die Verwaltung). Ich darauf hin .. "ich möchte Sie darum bitten das dieser Keller und der dazugehörige Strom auch über den Mieteinheitszähler der jeweiligen Wohnung läuft und nicht über das Haus licht was als Nebenkosten abgerechnet wird...." darauf die Verw. ..." dieser Mieter bekommt eine Ausnahme..." d.h. er könnte sich eine Kühltruhe in den Keller stellen und alle Zahlen ihm diesen Verbrauch..! Das kann ja nicht sein oder???

Wer kann mir dazu Hilfe geben......?

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Antworten (5)

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    Antwort von Langeoog Langeoog

    Ich würde mich an deine Stelle an den Mieterschutz melden. Weil es kann nicht sein das ihr seine Sachen mit zahlt!

    Kommentar von AlCapone1 AlCapone1

    Dies möchte ich sehen wie das die Verwaltung anstellen möchte! Das ist doch nichtmöglich! Eine Pauschale ist ebenfalls nicht gut.Sollte doch gerecht zugehen! Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzverein!

    Kommentar von Langeoog LangeoogLangeoog

    ja ich hab doch gesagt das des nicht geht das ihr alles von dem einen Mieter mit bezahlt!!!???? Ja dann schildere dort alles und die können dir bestimmt gute Ratschläge geben und sich ggf. mit eurer Verwaltung in verbdinung setzten! Würde aber auch noch andere Mieter bitten zum Termin mit zu kommen od. sich selbst auch nochmal einen Termin geben zu lassen. Desto mehr leute desto besser!

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    Antwort von hexenrw hexenrw

    dann darf er aber nicht über alle abgerechnet werden

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Die Zahlung der Gemeinschaftstromkosten solange nach Widerspruch aussetzen, bis für die neu geschaffenen Kellerräume eine Verbindung zu den dazugehörenden Mieteinheiten geschaffen ist. Das ist Sache des Hauseigentümers, für eine ordnungsgemäße Abrechnung des Gemeinschaftsstromes zu sorgen. Will er das aus Kostengründen nicht, dann muß er alleine den Gemeinschaftsstrom bis zu einer Änderung tragen. - Teilen Sie dies dem Verwalter so mit und kürzen Sie die Nebenkosten um den Allgemeinstrombetrag.

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    Antwort von Dini1 Dini1

    das darf eigentlich nicht so sein.. es kann doch nicht sein das ihr den strom für andere zahlt, das ist genauso wenn der frseur ganz unten i m Haus den strom und wasserverbrauch über die naderen ieter ablässt! Geh mal zum mieter schutz und oder zum rechtsanwalt!

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    gibts denn einen Beschluss??? Ohne wäre die ganze Maßnahme nicht zulässig.

    und die TE muss auch geändert werden.

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