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Darf der Finder das Tier behalten?

Frage von SilverShayo SilverShayo

Hey. ;) Ich wollte nur fragen, was ist wenn man ein Haustier hat (ohne Halsband und Findnummer oder wie das heißt), es einem weggelaufen ist und der Finder es nicht wieder hergeben will? Hat er das Recht das verschollene Tier zu behalten oder muss er es dem Besitzer zurückgeben? Nur mal so eine Frage.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von RuedigerKaarst RuedigerKaarst

    Hallo,
    Fundsachen dürfen nicht behalten werden!

    Wenn jemanden ein Tier zuläuft, sollte man die Polizei, das Tierheim und Tasso informieren.
    www.tasso.net
    Evtl. darf man das Tier solange in Pflege nehmen, bis der Besitzer ermittelt wurde, jedoch muss man dann für eventuell anfallende Arztkosten aufkommen.

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    Antwort von helrich helrich

    Wenn jemand Deine entlaufenen "Mäuse" inklusive Geldbörse nun behalten und nicht wieder hergeben möchte - wie würde Dir das gefallen?

    Kommentar von SilverShayo SilverShayoSilverShayo

    Ich hab kein Tier gefunden, ich hab eins verloren oô

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Dann wende Dich ebenso an die Polizei, das Tierheim und Tasso und hänge Suchplakate, am besten mit Bildern, aus.

    Ist es jemanden zugelaufen, um was für ein Tier handelt es sich?

    Kommentar von SilverShayo SilverShayoSilverShayo

    Also es gibt da ein Problem... wir haben schon Suchplakate mit Bildern ausgehängt, jetzt sind aber schon satte 4 Monate vorbei und das Tierheim weder die Nachbarschaft hat was gesehen... Es ist ein Kater.

    Kommentar von RuedigerKaarst RuedigerKaarstRuedigerKaarst

    Oh das tut mir leid.
    Gib die Hoffnung, auch wenn wohl keine große Hoffnung mehr besteht, nicht auf.

    Für Tiere gibt es Anhänger, in die man die Adresse einlegen kann.
    Klasse wäre es, wenn Tier gechipt werden, dann steigt die Chance beträtlich, dass ein entlaufenes Tier zurück gebracht wird.

    Vielen Dank für die Auszeichnung :)

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    Antwort von SilverShayo SilverShayo

    Danke für alle Antworten, jetzt bin ich wenigstens aufgeklährt. :) ♥

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    Antwort von Reika123 Reika123

    er muss das tier zurück geben außer das tier wird misshandelt ect. dann muss man aber auch zur polizei

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    Antwort von Lustgurke Lustgurke

    ein tier gilt als sache. demnach muss es dem besitzer auch ausgehändigt werden. notfalls kann man die herausgabe einklagen

    Kommentar von SilverShayo SilverShayoSilverShayo

    Ok, danke... zum Glück. :)

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    Antwort von ibineodli ibineodli

    Ich glaube der Finder muss es dem Eigentümer des Tieres zurückgeben. Da der Finder zwar der momentane Besitzer ist, aber nicht der Eigentümer.

    LG

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    Antwort von Emmi92 Emmi92

    Er muss melden, dass er ein Halterloses Tier gefunden hat, ab dann hat der eigentliche halter 30 Tage sich zu melden oder so war das... auf jeden Fall gibts ne Frist, danach darf man das Tier behalten, wenn man die Vorraussetzungen hat ;)

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