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Darf der ehemalige Vermieter das so einfach?

Frage von PrettyShiva PrettyShiva

Hallo,

gestern waren mein Freund und ich seine Wohnung übergeben. Es war eigentlich alles mündlich abgemacht:

Es wurde von mir sowohl auch von meinem Freund gesagt das er zum ersten aus der Wohnung raus ist. Der Vermieter wollte erst das mein Freund die Wohnung renoviert ( Tapezieren & Streichen) dann aber ein paar Tage später hies es er müsse es dochnicht machen, weil es nicht im Mietvertrag drinstehen würde.

Nun waren wir heute da, mein Freund muss noch einen Halben Monat Miete zahlen, weil wir angeblich gesagt hätten wir würden es "versuchen" rauszukommen. Und er soll 40% der Renovierungskosten übernehmen. Somit bekommt er von ursprünglich 600€ Kaution gerade mal 184€ zurück.

Er hat die Wonung genau 2 Jahre gehabt, wovon er aber die letzten 8 Monate sogut wie garnicht drin war (wenn nur um Post zu holen) im Mietvertrag steht wohl, das er alle 2 Jahre streichen muss. Das Bad und die Küche hatte er bei einzug gemacht, den Wohnraum jedoch nicht.

Die Schlüssel hat er nichtmehr, und der Vermieter wollte ihm auch kein bischen entgegenkommen. Er fragte ja die letzten Monate immer wann er denn endlich ausziehen würde, und das er da keine 3 Monate einhalten müsse.

Jetzt ist meine Frage, darf der Vermieter das einfach? Denn ich habe vor ihn am Montag nochmal anzurufen, denn ich finde die Abwicklung absolut nicht korreckt, will da aber lieber noch andere Meinungen dazu hören.

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Kommen wir gleich zu deiner Frage:

    „Jetzt ist meine Frage, darf der Vermieter das einfach“?

    JA, wenn ihr euch vera____en lässt!

    Renovierungskosten, egal was dazu im Mietvertrag steht, braucht ihr nicht zahlen, auch keine 40% oder was auch immer!!

    Dummes Zeug, nun noch für einen halben Monat die Miete zu zahlen – ihr habt gestern die Wohnung geräumt und der Vermieter hat die Schlüssel angenommen, damit endet das Vertragsverhältnis

    Die Aussage zur Nebenkostenabrechnung, die er für 2011 erst im kommenden Jahr machen kann hat er recht, aber hat er denn schon die Abrechnung für 2010 euch vorgelegt?

    Kommentar von PrettyShiva PrettyShiva

    Hast du dazu einen Pharagraphen? Würde das ihm nämlich am Montag gerne mal sagen.

    Ja, das sehe ich auch so mein Freund auch - aber er steckt lieber den Kopf innen Sand und ist froh daraus zu sein, aber da gehts ja auch um (für uns) ne menge Geld. Daher gebe ich da keine Ruhe ^^

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Einzelne Paragraphen habe ich nicht so auf die schnelle zur Hand. Würde in eurer Stelle auch professionelle Beratung, z.B. Mieterverein in Anspruch nehmen. Die Jahresmitgliedschaft (ca. 48€) hat man doch m.E. aufgrund der geschilderten Situation mehrfach wieder raus. Wenn hier lediglich nach einigen § gesucht werden soll, die man möglicherweise den Vermieter um die Ohren schlagen könnte, müsstest ihr ein wenig googlen. Stichwort: Mietrecht
    Hier anbei schon eingige Dinge, die könnt ihr noch gezielte Suche vertiefen;

    Bedingungsfeindlichkeit Die Kündigung ist stets auf das Bestehen des Mietvertrages in der Zukunft gerichtet. Sie darf keine Bedingungen enthalten, also nicht mit einem "wenn"/"aber"/"es denn" in Verbindung stehen, andernfalls wäre sie rechtlich unwirksam.

    Welche Form müssen Sie einhalten? Gemäß dem Mietrecht § 568 BGB muss die Kündigung über Wohnraum schriftlich erfolgen. Das heißt, eine mündliche Kündigung am Telefon oder direkt gegenüber dem Vertragspartner ist nicht rechtswirksam und damit nichtig. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.

    Ein Rückerhalt der Mietsache liegt dann vor, wenn der Vermieter die sogenannte unmittelbare Sachherrschaft erhält – üblicherweise mit der Wohnungs- und Schlüsselübergabe –

    Schönheitsreparaturen sind immer wieder Auslöser für Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Für Konfliktstoff sorgen dabei immer wieder Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, die unwirksam sind. Aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht nun hervor, dass sich Mieter beeilen müssen

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ihr könnt es beim Mieterbunf überprüfen lassen.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Der Mietvertrag war doch gekündigt und einvernehmlich zum 31.5 beendet, oder?

    wenn der Vermieter die Abnahme erst später macht, iist das einzig und allein sein Problem. Und die Behauptung, die er aufstellt, ist eine Behauptung, aber nicht bewiesen. Ihr seid 2 und könnt gebnauso gut sagen, da war nichts vereinbart, sondern die Kündigung galt eonvernehmlich zum 31.5.

    Die halbe Miete für Juni würde ich nicht zahlen, zumal der Vermieter ja den Schlüssel hat.

    Renovierung: Nach 2 Jahren braucht ihr nichts renovieren, besonders wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist. Es gibt eine Reihe von Klauseln, die vom Bundesgerichtshof gekippt wurden. Ggf. musst du googeln,* Renovierung Bundesgerichtshof Urteil* , aber wenn nichts von Renovierung im Mietvertrag steht, dann ist das absurd, jetzt auch nur eine Kostenbeteiligung zu verlangen

    Und von der KKaution darf er auch nicht einfach einbehalten, was er will. Er muss sich daran orientieren, wie hoch die Nachzahlungen in den Jahren zuvor waren. Wenn keine Nachzahlung war, muss er die Kaution sogar komplett rausrücken!

    infos auch hier: http://deutschesmietrecht.de/index.php

  • 0
    Antwort von PrettyShiva PrettyShiva

    Ah habe noch vergessen:

    Ich sagte ihm dann, das mein Freund ja schon so lange da nichtmehr ist, und somit keine Wasserkosten, Müllkosten etc verursacht hat.

    Zu den Müllkosten sagte er, er müsse ja trotzdem für ihn zahlen, ob er da ist oder nicht (ok sehe ich ein)

    Zum Wasser sagte er nur plump, ja die Abrechnung würde er ja erst nächstes Jahr erhalten etc etc. Aber die haben ja selbst mitbekommen, das mein Freund nicht dort war, da die Familie da ja auch Wohnt ( sind sozusagen mit der Wonung von eminem Freund 2 Wohnungen)

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    Antwort von avilis avilis

    Geht zum Mietrverein, normalerweise wird man dort ordentlich und günstig betreut. Ich meine, Euer Vermieter darf so nicht vorgehen.

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