Hallo,
gestern waren mein Freund und ich seine Wohnung übergeben. Es war eigentlich alles mündlich abgemacht:
Es wurde von mir sowohl auch von meinem Freund gesagt das er zum ersten aus der Wohnung raus ist. Der Vermieter wollte erst das mein Freund die Wohnung renoviert ( Tapezieren & Streichen) dann aber ein paar Tage später hies es er müsse es dochnicht machen, weil es nicht im Mietvertrag drinstehen würde.
Nun waren wir heute da, mein Freund muss noch einen Halben Monat Miete zahlen, weil wir angeblich gesagt hätten wir würden es "versuchen" rauszukommen. Und er soll 40% der Renovierungskosten übernehmen. Somit bekommt er von ursprünglich 600€ Kaution gerade mal 184€ zurück.
Er hat die Wonung genau 2 Jahre gehabt, wovon er aber die letzten 8 Monate sogut wie garnicht drin war (wenn nur um Post zu holen) im Mietvertrag steht wohl, das er alle 2 Jahre streichen muss. Das Bad und die Küche hatte er bei einzug gemacht, den Wohnraum jedoch nicht.
Die Schlüssel hat er nichtmehr, und der Vermieter wollte ihm auch kein bischen entgegenkommen. Er fragte ja die letzten Monate immer wann er denn endlich ausziehen würde, und das er da keine 3 Monate einhalten müsse.
Jetzt ist meine Frage, darf der Vermieter das einfach? Denn ich habe vor ihn am Montag nochmal anzurufen, denn ich finde die Abwicklung absolut nicht korreckt, will da aber lieber noch andere Meinungen dazu hören.
Hast du dazu einen Pharagraphen? Würde das ihm nämlich am Montag gerne mal sagen.
Ja, das sehe ich auch so mein Freund auch - aber er steckt lieber den Kopf innen Sand und ist froh daraus zu sein, aber da gehts ja auch um (für uns) ne menge Geld. Daher gebe ich da keine Ruhe ^^
Einzelne Paragraphen habe ich nicht so auf die schnelle zur Hand. Würde in eurer Stelle auch professionelle Beratung, z.B. Mieterverein in Anspruch nehmen. Die Jahresmitgliedschaft (ca. 48€) hat man doch m.E. aufgrund der geschilderten Situation mehrfach wieder raus. Wenn hier lediglich nach einigen § gesucht werden soll, die man möglicherweise den Vermieter um die Ohren schlagen könnte, müsstest ihr ein wenig googlen. Stichwort: Mietrecht
Hier anbei schon eingige Dinge, die könnt ihr noch gezielte Suche vertiefen;
Bedingungsfeindlichkeit Die Kündigung ist stets auf das Bestehen des Mietvertrages in der Zukunft gerichtet. Sie darf keine Bedingungen enthalten, also nicht mit einem "wenn"/"aber"/"es denn" in Verbindung stehen, andernfalls wäre sie rechtlich unwirksam.
Welche Form müssen Sie einhalten? Gemäß dem Mietrecht § 568 BGB muss die Kündigung über Wohnraum schriftlich erfolgen. Das heißt, eine mündliche Kündigung am Telefon oder direkt gegenüber dem Vertragspartner ist nicht rechtswirksam und damit nichtig. Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein.
Ein Rückerhalt der Mietsache liegt dann vor, wenn der Vermieter die sogenannte unmittelbare Sachherrschaft erhält – üblicherweise mit der Wohnungs- und Schlüsselübergabe –
Schönheitsreparaturen sind immer wieder Auslöser für Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern. Für Konfliktstoff sorgen dabei immer wieder Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag, die unwirksam sind. Aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) geht nun hervor, dass sich Mieter beeilen müssen