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darf der direktor so entscheiden??????

Frage von micka micka

meine tochter ( 14 ) wurde im november 08 am knie operiert...eine klassenfahrt (skifahrt) war schon bezahlt und es wurde vereinbart, (von der schule und von mir )das sie die klassenfahrt mit macht,aber am skikurs nicht teilnimmt...die fahrt ist anfang februar 09...heute am 20.01.09 teilte mir meine tochter mit,das der direktor sie aus gesundheitlichen gründen an der klassenfahrt nicht teilnehmen lassen möchte...FRAGE:darf der direktor das so einfach entscheiden?????

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Antworten (10)

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    Antwort von Anell Anell

    Es ist auch zu überlegen, was die Tochter denn den ganzen Tag macht, wenn die anderen im Skikurs sind... vielleicht gibt es dabei auch ein Aufsichtsproblem. Sicherlich sehr schade für deine Tochter, aber das kann passieren. Anell

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    Antwort von Pianoman81 Pianoman81

    der direktor hat eine aufgabe gegenüber den schutzbefohlenen zu erfüllen. es liegt in seiner macht, darüber zu entscheiden, ob ein schüler mitfahren darf oder nicht. trotzdem muss dir in diesem fall das gezahlte geld wieder ausbezahlt werden. der grund ist folgender: in der zeit, in der dein kind auf klassenfahrt ist, hat die schule bzw haben die lehrer die aufsicht über die kinder und sind voll haftbar. wenn etwas passiert, dann haften die lehrer bzw die schule. und dieses risiko will der direktor nicht tragen. verständlich. aber dein geld solltest du zurückbekommen!

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Wow, ein Vorzeigepädagoge, dem die Klassengemeinschaft enorm wichtig zu sein scheint! Es war doch abgeklärt, dass Deine Tochter wegen der OP den Skikurs sausen lässt, also wo liegt das Problem? Ich nehme an, der behandelnde Arzt hat auch nichts dagegen, also warum muss sich der Rektor jetzt wider besseres Wissen als Sauerbruch für Arme aufspielen und dem Kind alles verderben?

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    Antwort von Swen21 Swen21

    würde einen ärztlichen befund der die belastung genehmigt vorlegen das ist ein starkes Argument

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    Antwort von tommi36 tommi36

    es reicht, die Frage einmal zu stellen

    Kommentar von micka micka

    na du bist ja lustig....

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    meine Antwort findest du bei deiner ersten Frage. Nein, ich bin nicht lustig, lies mal die AGB/FAQ hier.

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen

    Frag doch mal euren arzt was er davon hält und lass dir seine unbedenklichkeit nachweisen...formulier schriftlich das alles was passieren könnte nicht auf die schule zurückfällt...für die klassengemeinschaft ist das nicht so toll!

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Ja. Wenn Deiner Tochter etwas passierte, würde keine Versicherung zahlen.

    Kommentar von tommi36 tommi36tommi36

    es sei denn, man würde extra für sie einen Aufpasser mitschicken, was wohl kaum im Etat ist

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Wie kommst Du denn darauf???

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    Antwort von djrubin djrubin

    ja denn es geht darum was wäre wenn deine Tochter sich am knie verletzen würde dann wäre das so viel Sress ich finde der Direktor handelte richtig...Er denk in dem moment an deine Tochter ihre Gesundheit

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    Antwort von Cabra Cabra

    Vermutlich darf er das, da er sozusagen der Veranstalter der Reise ist. Ob das pädagogisch wertvoll ist (Klassengemeinschaft etc.) ist natürlich eine ganz andere Frage.

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    Antwort von newcomer newcomer

    leider Ja, er wird Komplikationen befürchten

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