meine tochter ( 14 ) wurde im november 08 am knie operiert...eine klassenfahrt (skifahrt) war schon bezahlt und es wurde vereinbart, (von der schule und von mir )das sie die klassenfahrt mit macht,aber am skikurs nicht teilnimmt...die fahrt ist anfang februar 09...heute am 20.01.09 teilte mir meine tochter mit,das der direktor sie aus gesundheitlichen gründen an der klassenfahrt nicht teilnehmen lassen möchte...FRAGE:darf der direktor das so einfach entscheiden?????
darf der direktor so entscheiden??????
Antworten (10)
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4Antwort von
AnellAnell
Es ist auch zu überlegen, was die Tochter denn den ganzen Tag macht, wenn die anderen im Skikurs sind... vielleicht gibt es dabei auch ein Aufsichtsproblem. Sicherlich sehr schade für deine Tochter, aber das kann passieren. Anell
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3Antwort von
Pianoman81Pianoman81
der direktor hat eine aufgabe gegenüber den schutzbefohlenen zu erfüllen. es liegt in seiner macht, darüber zu entscheiden, ob ein schüler mitfahren darf oder nicht. trotzdem muss dir in diesem fall das gezahlte geld wieder ausbezahlt werden. der grund ist folgender: in der zeit, in der dein kind auf klassenfahrt ist, hat die schule bzw haben die lehrer die aufsicht über die kinder und sind voll haftbar. wenn etwas passiert, dann haften die lehrer bzw die schule. und dieses risiko will der direktor nicht tragen. verständlich. aber dein geld solltest du zurückbekommen!
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2Antwort von
MikeFFMMikeFFM
Wow, ein Vorzeigepädagoge, dem die Klassengemeinschaft enorm wichtig zu sein scheint! Es war doch abgeklärt, dass Deine Tochter wegen der OP den Skikurs sausen lässt, also wo liegt das Problem? Ich nehme an, der behandelnde Arzt hat auch nichts dagegen, also warum muss sich der Rektor jetzt wider besseres Wissen als Sauerbruch für Arme aufspielen und dem Kind alles verderben?
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1Antwort von
Swen21Swen21
würde einen ärztlichen befund der die belastung genehmigt vorlegen das ist ein starkes Argument
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1Antwort von
tommi36tommi36
es reicht, die Frage einmal zu stellen
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micka na du bist ja lustig....
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tommi36tommi36 meine Antwort findest du bei deiner ersten Frage. Nein, ich bin nicht lustig, lies mal die AGB/FAQ hier.
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NudelsternchenNudelsternchen
Frag doch mal euren arzt was er davon hält und lass dir seine unbedenklichkeit nachweisen...formulier schriftlich das alles was passieren könnte nicht auf die schule zurückfällt...für die klassengemeinschaft ist das nicht so toll!
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WEISTDUSWEISTDUS
Ja. Wenn Deiner Tochter etwas passierte, würde keine Versicherung zahlen.
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tommi36tommi36 es sei denn, man würde extra für sie einen Aufpasser mitschicken, was wohl kaum im Etat ist
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gargamel111gargamel111 Wie kommst Du denn darauf???
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djrubindjrubin
ja denn es geht darum was wäre wenn deine Tochter sich am knie verletzen würde dann wäre das so viel Sress ich finde der Direktor handelte richtig...Er denk in dem moment an deine Tochter ihre Gesundheit
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CabraCabra
Vermutlich darf er das, da er sozusagen der Veranstalter der Reise ist. Ob das pädagogisch wertvoll ist (Klassengemeinschaft etc.) ist natürlich eine ganz andere Frage.
Liebe/r micka,
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