also ich hab im unterricht die lehrerin gefilmt xD und wurde erwischt. mein handy is jetzt beim direktor. wenn meine eltern es nicht bis zu den ferien abholen würden, dürfte er das dan die 2 wochen lang behalten also über die ferien o.O
darf der direktor das?
Antworten (13)
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GlatteisGlatteis
Tja, jemanden persönlich auf Film aufzunehmen, seine Stimme, oder auch nur ein Foto zu machen ohne seine Erlabnis, ist nun mal strafbar. Mit Handy-Entzug bist Du noch gut dran!
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paulinchen59paulinchen59
Natürlich darf er das Handy einziehen. Wie lange er es verwahren kann kann ich dir auch nicht sagen. Viel schwerwiegender ist aber das du deine Lehrerin gefilmmt hast. Das kann im Ernstfall als Straftat gewertet werden. Ich an deiner Stelle würde nicht so eine Welle machen, den was du getan hast ist nicht in Ordnung. Was wolltest du eigentlich mit dem Video über deine Lehrerin? Ich an deiner Stelle würde mich sofort bei ihr entschuldigen und hoffen das da nichts nachkommt.
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NudelsternchenNudelsternchen
Nein, darf er nicht!
Auch wenn es nicht in Ordnung war was du gemacht hast.
Lehrer sind nur befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist.(Nach Unterrichtsende)
Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir wieder auszuhändigen!
http://www.gutefrage.net/tipp/darf-mein-lehrer-in-mir-mein-handy-abnehmen
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apfelprinzessin ja er darf es bahlten weil handys mp3player usw. nix im unterricht zu suchen haben. und du kannst froh sein wenn dich niemand anzeigt denn wenn du fotos oder in dem fall filme drehst ohne das die personen es wollen ist es ein eingriff in die privatsphäre
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tourerotourero
Und noch besser wäre es, das Ding gleich zu zerstören !
Habt ihr überhaupt kein Benehmen mehr ? Handys haben in der Schule nichts, aber auch gar nichts zu suchen !
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niggaplaya hahaha der clon xD
Kommentar von
tourerotourero qed !
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Loki666Loki666
eine maßnahme damit du das nicht an deinen eltern vorbeischleust. so bekommen sie es auf jeden fall mit. pass halt im unterricht auf
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RuleBritanniaRuleBritannia
Nein! Er hätte es Dir sogar am Ende des betreffenden Schultages wieder aushändigen müssen!
Ahja... und durch welche Rechtsgrundlage ist die "Beschlagnahme" des Handys abgedeckt?
Er kann darauf bestehen, daß das mißbräuchlich benutzte Handy an die Erziehungsberechtigten ausgehändigt wird. Dir muß er das nunmal nicht geben!