Haben die deutschen Zollbeamten die Befugnis, z.b. bei einer gefälschten Rolex-Uhr, diese zu beschlagnahmen?

Das darf er nicht nur, das muss er sogar, zur Verhinderung einer möglichen Straftat (Betrug etc.)

Ja. Er darf/muss sogar ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Marken- oder Urheberrecht und Hehlerei einleiten.
Näheres beim Zoll http://www.zoll.de

Auf alle Fälle ja, und die Plagiate werden dann eingestampft!