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Darf der deutsche Zoll ein Plagiat einfach beschlagnahmen?

gefragt von Erikson am 22.12.2007 um 14:45 Uhr

Haben die deutschen Zollbeamten die Befugnis, z.b. bei einer gefälschten Rolex-Uhr, diese zu beschlagnahmen?

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Wirtschaft x 2.640 Zoll x 845 Uhr x 667 Plagiate x 59 gefälscht x 21

tradaix
beantwortet von tradaix am 22. Dezember 2007 16:15
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Ja. Er darf/muss sogar ein Verfahren wegen Verstoss gegen das Marken- oder Urheberrecht und Hehlerei einleiten.

Näheres beim Zoll http://www.zoll.de


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 22. Dezember 2007 15:09
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Das darf er nicht nur, das muss er sogar, zur Verhinderung einer möglichen Straftat (Betrug etc.)


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 22. Dezember 2007 14:46
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Ja darf er.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 22. Dezember 2007 14:48
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Ja, aber sicher darf er das!


anonym
beantwortet von watersport am 5. September 2009 20:45
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schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 22. März 2008 21:45
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Ganz sicher darf er!


anonym
beantwortet von Rogald am 23. Dezember 2007 02:46
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ja, aber Plagiate werden auch übersehen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. Dezember 2007 21:43
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Ja.


elmara
beantwortet von elmara am 22. Dezember 2007 15:13
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Auf alle Fälle ja, und die Plagiate werden dann eingestampft!


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