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Darf der das ??? Arbeitgeber

Frage von HeardGrenade95 HeardGrenade95

Hallo erstmal

Es geht um ein sehr ernstes und dringendes Thema :|

Dem Freund meiner Schwester wurde nun 3 wochen vor Ausbildungsbeginn der Ausbildungsplatz verweigert, weil er anscheinend nicht mehr bei seinem Arbeitsplatz erscheint und nicht mehr zur Schule geht, was vollkommener blödsinn ist, denn seine Mitarbeiter können bestätigen, dass er zu jeder Zeit anwesend war und ist. Zudem verweigert sein Arbeitgeben ihn schon seit 3 wochen sein Gehalt, obwohl sie einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben Außerdem macht ihn sein Arbeitgeber zu jeder Zeit runter beschuldigt und beleidigt ihn aufs schlimmste. Was ich vergessen habe zu erwähnen ist, dass der Freund meiner Schwester auf einer Baustselle arbeitet und sein Cheff das ganze nur abzieht, weil es im Moment nur noch kleine Baustellen gibt und er ihn nicht mehr gebrauchen kann also tut er nun alles um ihn los zu werden, indem er ihn solche Dinge unterstellt!

Meine Frage ist nun: Darf der Cheff ihn 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn so einfach absagen und ihm sein Geld entziehen ??? Schließlich sind die Anschuldigungen völlig aus der Luft gegriffen und sie haben einen Vertrag abgeschlossen ?! Und kann man rechtlich gegen ihn vorgehen um sein geld zu bekommen ? Ich kenne mich leider überhaupt nicht mit dem Rechtssystem aus und hoffe, dass mir jemand helfen könnte.

Ich würde mich sehr über eine hilfreiche und schnelle Antwort freuen da mir die Sache sehr wichtig ist.

Ganz liebe Grüße Franzi

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Antworten (11)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Anna1230 Anna1230

    Wenn er sich bereits in der Ausbildung befindet ist er noch in der Probezeit und in der Zeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Hat er nur so dort gejobbt und sollte in 3 Wochen seine Ausbildung beginnen kann er ebenfalls nichts machen, der Chef kann auch wegen schlechter Auftragslage das Ausbildungsverhältnis absagen. Allerdings muss er ihn trotzdem für geleistete Arbeit bezahlen. Und da kommt es drauf an das dein Freund auch beweisen kann durch Stempelkarte oder sonstiges das er auch wirklich gearbeitet hat.

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    Antwort von Schuhu Schuhu

    Der junge Mann soll sofort zur Innung gehen. vielleicht können die den Chef zur Vernunft bringen. Gleichzeitig soll er sich auch bei der Gewerkschaft erkundigen, wie er zu seinem Recht und seinem Geld kommt. Offenbar will der Chef ihn auf jede Weise loswerden und da ist es gut, wenn man von Anfang an fachlich richtig beraten wird.

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    Antwort von HeardGrenade95 HeardGrenade95

    Danke für die vielen Antworten :)

    Hat mir auf jeden Fall weiter geholfen. Ich werds an ihn weiterleiten :)

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    Antwort von TheShaman TheShaman

    Heißer Tip: stell die Frage lieber in einem Rechtsforum oder auf einer Anwaltsplattform, wo sich Leute mit Arbeitsrecht auskennen, hier wirst Du in erster Linie a) blöde Kommentare und b) unqualifizierte oder nur halb zuverlässige Antworten bekommen...

    Mal so aus der Hüfte geschossen und ohne Gewähr: Wenn es sich nachweislich um falsche Anschuldigungen handelt, sollte was zu machen sein, zumindest was den ausstehenden Lohn angeht. Ob der Ausbildungsplatz einklagbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber da stellt sich ohnehin die Frage, ob man unter so einem "Chef" viel lernt außer A*schlochverhalten... ;-)

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    3 Wochen vor Ausbildungsbeginn? Dein Ernst?
    Natürlich darf er dann den geschlossenen Ausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

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    Antwort von kanne86 kanne86

    Verstehe ich das richtig, dass er vorher auf der Baustelle gejobbt hat und jetzt eine Ausbildungsstelle angeboten bekommen hat? Wenn dem so ist, hat er Pech gehabt. Es gibt nämlich eine Probezeit für die Ausbildung in der er jederzeit kündbar ist. Lohn für geleistete Arbeit muss er aber trotzdem zahlen.

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    Antwort von katzenmami1 katzenmami1

    er soll mit diesem problem ohne ankündigung zum arbeitsgericht gehen, die stehen auf seiner seite, wenn alles so ist wie du beschrieben hast. so ein arbeitgeber muß mal eine auf die mütze bekommen und geld entzug geht überhaupt nicht.

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    Antwort von kluetje kluetje

    Er soll sich an das Arbeitsgericht wenden. Das ist erst einmal kostenlos..

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    Antwort von Julschen89 Julschen89

    Natürlich muss man da rechtlich gegen vorgehen! Das Geld steht im zu! Er sollte sich dringend einen Anwalt suchen.

    P.S.: Du meinst doch wahrscheinlich "[...] nun 3 wochen nach Ausbildungsbeginn der Ausbildungsplatz verweigert [...]"?

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    Antwort von Isabella20 Isabella20

    vor Ausbilunngsbeginn Gehalt bekommen? Wie geht das?^^

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    Antwort von nafta nafta

    Hi Franzi, bitte besuch wenigstens du die Schule regelmäßig. Grüße

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