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darf der chef von meinem freund 100euro vom lohn einbehalten?

gefragt von biancahbiancah am 27.04.2009 um 12:51 Uhr

mein freund hatt seine lohnabrechnung erhalten darin stand das der chef 100 euro einbehält.mein freund hat darauf mit ihm gesprochen der chef sagte als begründung das mein freund ja auch nicht bereit wäre mehr überstunden zu machen darf er das?das ist ja sein fester lohn er ist noch in ausbildung


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Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. April 2009 12:52
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darf er nicht....


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 27. April 2009 12:52
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Natürlich nicht. Dein Freund sollte das Geld mit Nachdruck fordern.
Bezgl. der Überstunden fällt er u. Umständen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und darf diese gar nicht machen.


zahraa
beantwortet von zahraa am 27. April 2009 12:52
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nein,das darf er nicht,so wie es im vertrag steht so muss gezahlt werden,geld abziehen weil er keine überstunden macht sowas kenn ich überhaupt nicht


Karabasch
beantwortet von Karabasch am 27. April 2009 12:51
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Meiner Meinung darf er es nicht ...


Hasii
beantwortet von Hasii am 27. April 2009 12:52
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Nein darf er eigentlich nicht. DAs ist ja irgendwie Erpressung. Wenn du keine Überstunden machst, bekommst du auch weniger Geld.. Also was ist das denn bitte??


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 27. April 2009 12:53
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Also das darf er mit Sicherheit nicht...denn er hat ja für dieses Geld gearbeitet und das hat nichts mit den Überstunden zu tun! Ein Anwalt wäre hier wohl angebracht.


Sumselbiene
beantwortet von Sumselbiene am 27. April 2009 12:53
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Das darf er nicht. überstunden haben ja direkt nichts mit dem lohn zu tun. wenn dein freund seine reguläre arbeitszeit einhält bekommt er auch den regulären Lohn!!!


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 27. April 2009 12:54
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Glaube Deinem Freund das einfach nicht. Der luegt Dich an. ok

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancah am 27. April 2009 12:55

hab den zettel ja auch gesehen.und es stimmt.er kann aber keine überstunden machen er hat in 1 monat gesellenprüfung

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 27. April 2009 12:56

... war das Erste,was mir jetzt auch ad hoc einfiel ... :-)

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 27. April 2009 13:03

Was steht denn vor den -100 Euro / Vorschuss !

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancah am 27. April 2009 13:10

haha...da steht einbehalten...außerdem hab ich keinen vorschuss nötig ich komm mit dem geld hin....wenn du keine richtige antwort weißt dann biste hier falsch

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 27. April 2009 14:43

Ich denke Dein Freund ........... ok - Di bist der Freund !!! haha


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 27. April 2009 13:00
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nein das darf er nicht! Die Ausbildungsvergütung ist komplett auszuzahlen ein Auszubildender darf auch keine "Überstunden" machen - er darf aneinem Tag in der Woche höchstens 9 Stunden arbeiten und im Monat auch nicht mehr als durchschnittlich 40 Wochenstunden kommen. lies mal nach bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 27. April 2009 12:53
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Nein das darf er nicht.Sollte sich an den Betriebsrat wenden.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 27. April 2009 12:56

Nicht überall gibt es einen Betriebsrat.

Kommentar von 4ea10581fb52428588d95c64a654fa89smallSchinderhannes am 27. April 2009 22:38

Dann Gewerkschaft oder Anwalt.


nellyundhappy
beantwortet von nellyundhappy am 27. April 2009 12:53
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Nein darf er nicht!!!


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 27. April 2009 12:53
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Von dem vertraglich vereinbarten Lohn darf er nichts abziehen. Überstundenbezahlung muß extra vereinbart werden. O-Zahlung, zur Sicherung des Arbeitsplatzes, kann in gewissem Umfang vereinbart werden.


bibi8888
beantwortet von bibi8888 am 27. April 2009 12:54
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Nein, dein Freund muss sich gegen den Chef durchsetzen notfalls mit rechtlichem Beistand


anonym
beantwortet von anjanni am 27. April 2009 12:54
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Schon mal gar nicht.

Wenn er noch in der Ausbildung ist, kann er sich auch an seine Berufsschul-Lehrer wenden. Die helfen ihm sicherlich.


anonym
beantwortet von n1979b am 27. April 2009 12:56
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Nein, das ist meines Erachtens nicht rechtens. Ist das bei anderen Azubis / Mitarbeitern auch so gehandhabt worden?

Vielleicht, auch wenn das natürlich nicht direkt mit dem Lohn zusammenhängt, sollte er seine Einsatzbereitschaft in Hinsicht auf Überstunden und anderes mal überdenken. Heute kann man froh sein einen Job bzw. eine Ausbildungsstelle zu haben - da kann ein bisserle mehr Einsatz eine gute Investition in die Zukunft sein.

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancah am 27. April 2009 12:58

er hat im ü-std gemacht nur er hat jezt bald gesellenprüfung da sollte er lieber lernen un er hat ein baby.nein das ist eine kleine drei mann firma


curafe
beantwortet von curafe am 27. April 2009 12:56
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das darf er nicht, er sollte mal in der schule mit seinen ausbilder drüber reden


anonym
beantwortet von armermieter am 27. April 2009 13:01
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Ist ja wohl die Höhe! Frechheit!! Er darf das nicht. nein nein und nochmals nein


zj1000
beantwortet von zj1000 am 27. April 2009 12:57
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Dein Freund hat das Geld bestimmt verzockt

Kommentar von Simple_avatar8smallbiancah am 27. April 2009 13:01

ich habe den lohnstreifen da


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. April 2009 13:00
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Davon glaube ich kein Wort!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 27. April 2009 13:04
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Der Chef darf natürlich nichts von dem vereinbarten Lohn zurückhalten.Im Gegenteil:

Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.(§ 10 Abs.3 BBiG)


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