mein freund hatt seine lohnabrechnung erhalten darin stand das der chef 100 euro einbehält.mein freund hat darauf mit ihm gesprochen der chef sagte als begründung das mein freund ja auch nicht bereit wäre mehr überstunden zu machen darf er das?das ist ja sein fester lohn er ist noch in ausbildung

Natürlich nicht. Dein Freund sollte das Geld mit Nachdruck fordern.
Bezgl. der Überstunden fällt er u. Umständen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz und darf diese gar nicht machen.

nein,das darf er nicht,so wie es im vertrag steht so muss gezahlt werden,geld abziehen weil er keine überstunden macht sowas kenn ich überhaupt nicht

Nein darf er eigentlich nicht. DAs ist ja irgendwie Erpressung. Wenn du keine Überstunden machst, bekommst du auch weniger Geld.. Also was ist das denn bitte??

Also das darf er mit Sicherheit nicht...denn er hat ja für dieses Geld gearbeitet und das hat nichts mit den Überstunden zu tun! Ein Anwalt wäre hier wohl angebracht.

Das darf er nicht. überstunden haben ja direkt nichts mit dem lohn zu tun. wenn dein freund seine reguläre arbeitszeit einhält bekommt er auch den regulären Lohn!!!

Glaube Deinem Freund das einfach nicht. Der luegt Dich an. ok
hab den zettel ja auch gesehen.und es stimmt.er kann aber keine überstunden machen er hat in 1 monat gesellenprüfung
bommel65 am 27. April 2009 12:56 ... war das Erste,was mir jetzt auch ad hoc einfiel ... :-)
Sieslack am 27. April 2009 13:03 Was steht denn vor den -100 Euro / Vorschuss !
haha...da steht einbehalten...außerdem hab ich keinen vorschuss nötig ich komm mit dem geld hin....wenn du keine richtige antwort weißt dann biste hier falsch
Sieslack am 27. April 2009 14:43 Ich denke Dein Freund ........... ok - Di bist der Freund !!! haha

nein das darf er nicht! Die Ausbildungsvergütung ist komplett auszuzahlen ein Auszubildender darf auch keine "Überstunden" machen - er darf aneinem Tag in der Woche höchstens 9 Stunden arbeiten und im Monat auch nicht mehr als durchschnittlich 40 Wochenstunden kommen. lies mal nach bei http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf

Nein das darf er nicht.Sollte sich an den Betriebsrat wenden.
GerdaG am 27. April 2009 12:56 Nicht überall gibt es einen Betriebsrat.
Schinderhannes am 27. April 2009 22:38 Dann Gewerkschaft oder Anwalt.

Von dem vertraglich vereinbarten Lohn darf er nichts abziehen. Überstundenbezahlung muß extra vereinbart werden. O-Zahlung, zur Sicherung des Arbeitsplatzes, kann in gewissem Umfang vereinbart werden.

Nein, dein Freund muss sich gegen den Chef durchsetzen notfalls mit rechtlichem Beistand
Schon mal gar nicht.
Wenn er noch in der Ausbildung ist, kann er sich auch an seine Berufsschul-Lehrer wenden. Die helfen ihm sicherlich.
Nein, das ist meines Erachtens nicht rechtens. Ist das bei anderen Azubis / Mitarbeitern auch so gehandhabt worden?
Vielleicht, auch wenn das natürlich nicht direkt mit dem Lohn zusammenhängt, sollte er seine Einsatzbereitschaft in Hinsicht auf Überstunden und anderes mal überdenken. Heute kann man froh sein einen Job bzw. eine Ausbildungsstelle zu haben - da kann ein bisserle mehr Einsatz eine gute Investition in die Zukunft sein.
er hat im ü-std gemacht nur er hat jezt bald gesellenprüfung da sollte er lieber lernen un er hat ein baby.nein das ist eine kleine drei mann firma

das darf er nicht, er sollte mal in der schule mit seinen ausbilder drüber reden
Ist ja wohl die Höhe! Frechheit!! Er darf das nicht. nein nein und nochmals nein

Dein Freund hat das Geld bestimmt verzockt
ich habe den lohnstreifen da

Der Chef darf natürlich nichts von dem vereinbarten Lohn zurückhalten.Im Gegenteil:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen.(§ 10 Abs.3 BBiG)