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Darf der Chef rechtlich den gesamten Jahresurlaub verplanen?

gefragt von Nana80 am 07.12.2007 um 18:28 Uhr

Ich bin beim Zahnarzt tätig und wir machen im Sommer 3 Wochen "Betriebsurlaub". Was ist mit den restlichen Urlaubstagen, darf er sie mir einfach verplanen, ohne das ich sagen kann, ich möchte dann und dann gerne Urlaub haben? Er will nochmal im Herbst und über Weihnachten die Praxis die Praxis schließen. Dann bleibt mir kein freier tag mehr über!


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Recht (8961)
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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 7. Dezember 2007 18:33
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Normalerweise nicht. Urlaub wird gewährt nicht genommen, kann aber auch nicht vollständig vorgeschrieben werden. Was Du allerdings dagegen tun willst, ist mir schleierhaft. Ich gehe mal davon aus, kein Betriebsrat der vermittelt. Du kannst dann noch klagen und Dir einen neuen Job suchen.

Ich an Deiner Stelle würde mit Chef sprechen und ihm mitteilen, dass Du aus folgenden Gründen........... dann und dann Urlaub benötigst. Dann könnt ihr gemeisam nach einem Mittelweg suchen. Denn er wird seine Gründe für die Praxisschließung haben (wahrscheinlich schulpflichtige Kinder). Viel Erfolg


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Dezember 2007 18:35
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Den ganzen Jahresurlaub kann er jedenfalls nicht verplanen.

Er kann unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub verwehren, wenn dies zwingend erforderlich ist und in begrenztem Umfang Betriebsferien machen. Ich meine aber, daß hier mit drei Wochen jedenfalls die Obergrenze erreicht ist. (Bin allerdings nicht auf Arbeitsrecht spezialisiert.)


tinchen44
beantwortet von tinchen44 am 7. Dezember 2007 18:33
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Er darf nur einen bestimmten Anteil deiner Urlaubstage verplanen. Aber wieviele genau, weiss ich leider nicht. Da müsstest du mal einen Anwalt oder so fragen.


stabsunteroffizier
beantwortet von stabsunteroffizier am 7. Dezember 2007 18:34
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Ich empfehle Dir das Bürgerliche Gesetzbuch( Gibts bestimmt auch im Netz), darin steht das Du mindestens 24 Tage Urlaub haben must, wieviel Tage hintereinander Du nehmen must und kannst und auch was Dein Doktor für Rechte im Bezug auf Deinen Urlaub hat.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 7. Dezember 2007 18:53
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Folgendes steht im BUrlG Zitat!

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Alles klar oder? Denke eher nein. Das Problem ist doch vielmehr was kann der Arbeitnehmer denn dagegen tun? Auf sein Recht bestehen? Was wird dann wohl passieren? Demnächst wird er wohl seinen Job los sein, wenn er meint gegen seinen Chef vorgehen zu müssen. Ist es das wert?





Teena
beantwortet von Teena am 7. Dezember 2007 19:08
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Lehrer haben ja neben den gesetzten Ferien ja auch immer ein paar Tage, die sie sich nehmen können.


anonym
beantwortet von Eddy21 am 8. Dezember 2007 08:40
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Der Urlaub, Jahresurlaub s o l l in Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt werden ! Wenn betriebliche Umstände es erfordern kann der Arbeitgeber hier eingreifen !




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