HAllo ich bin jetzt 14 Monate in der firma, und ich wollte wisse ob der Chef mic innerhalb meiner Krankschreibung Kündigen darf. Und darf er ein entlassen wegen schlechtleistung. Die schlecht Leistung wird nichct bewußt gemacht sonder ist durch überlastung entstanden.
Darf der Chef mich kündigen , wenn ich Krankgeschrieben bin?
Antworten (9)
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moon73moon73
Erstens : Ja er darf dich während der Krankschreibung kündigen. Zweitens kannst du dich gegen die Kündigung wehren und Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Vor Gericht muß der Arbeitgeber seine Gründe vorliegen, wenn diese nicht anerkannt werden, muß der AG die Kündigung wieder zurücknehmen. Du hast aber nur 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit dafür.
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Sally2809Sally2809 Er/Sie war nur 14 Monate beschäftigt und keine 14 Jahre. Soviel zur Kündigungsschutzklage. Mit schlechter Leistung in der Beurteilung blamiert er/sie sich außerdem nur.
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moon73moon73 @Sally: der einzige der sich blamieren wird, ist der AG vor Gericht und Kündigungsschutzklage kann jeder AN in Anspruch nehmen der mindestens 6 Monate beschäftigt war und wenn der Betrieb mindst. 5 AN beschäftigt.
Warum soll man sich nicht gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren? Schließlich liegen heutzutage die Jobs nicht auf der Strasse. Und einen Mitarbeiter wegen schlechter Leistung zu kündigen fällt unter verhaltensbedingte Kündigung und der AG hätte den AN vorher mindestens einmal deswegen abmahnen müssen und es sollte geprüft werden, was der AG unter schlechten Leistungen versteht.
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bitmapbitmap Bevor man zum Arbeitsgericht geht, wäre eine Abklärung des Kündigungsschutzes sinnvoll (Stichwort: Mitarbeiterzahl).
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moon73moon73 @bitmap: stimme dir zu, erster Gang wäre der Gang zum Anwalt der alles weiter regelt.
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bitmapbitmap Na ermitteln, ob da mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind, kann tapsi1976 sicher noch selber.
P.S. Leckere Erdbeere übrigens. ;-)
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tapsi1976 hallo, wir sind ca. 50 Ma. Und ich arbeite dort seid 14 Monate, war bis jetzt 7 Tage krank . UNd nur noch mal ich beiner ich bin jetzt Krankgeschrieben und erhalte innerhalb der Karankschreib eine eine Kündigung. darf er das? Oder muss er warten bis ich wider gesundgeschrieben bin und dann darf er mich erst fristgemäß kündigen.
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aschaubaschaub Du schreibst etwas wirr. Aber er darf Dir während der Krankschreibung kündigen. Das und alles andere wurde schon beantwortet. Wichtig war hier jetzt nur der Hinweis, dass der Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer hat.
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bitmapbitmap ''und erhalte innerhalb der Karankschreib eine eine Kündigung. darf er das?''
JA.
''Oder muss er warten bis ich wider gesundgeschrieben bin''
Nein.
Wurde hier zwar schon zig-mal - richtig(!!!) - beantwortet, aber ich habs für dich nochmal extra groß geschrieben (falls dir die Schrift zu klein war).
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bitmapbitmap ''wir sind ca. 50 Ma''
- Na dann hast du Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und es könnte sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Zu Chancen kann man aber aus der Ferne nichts schreiben, da keiner die genauen Umstände kennt.
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bienchen75 Nein darf er nicht.Da gibt es gewisse Regeln !wann man jemand bezüglich einer Krankheit Kündigen darf.Wenn du z.b Sportlehrer bist und hast nen Bandscheiben vorfall so dass du keinen Sport mehr Unterrichten kannst.
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bitmapbitmap Mir scheint, du verwechselst hier gerade ''während'' mit ''wegen''.
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Sally2809Sally2809
Er darf WÄHREND der Krankheit kündigen, aber nicht WEGEN der Krankheit. Wenn Du selbst von schlechter Leistung schreibst, mußt Du Dich wohl auch nicht wundern.
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dantesdantes FALSCH! Häufige Krankheit ist auch ein Kündigungsgrund!
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Sally2809Sally2809 Du kannst nicht wegen einem Beinbruch(Beispiel) gekündigt werden, nur wenn ein reibungsloser Ablauf gestört ist, durch die ständigen Fehlzeiten.
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Sally2809Sally2809 Wer 4mal im Jahr einen grippalen Infekt hat, wird nicht gekündigt.
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SUNFRIEND4SUNFRIEND4
Er kann natürlich kündigen. Die Begründung, dass Du schlechte Leistung erbringst, wirst Du kaum widerlegen können, egal warum Du nicht die Leistung bringst, die er möchte
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auch lesenwert:
http://anwalt-im-netz.de/archiv/2008/kuendigung-wegen-schlechtleistung.html