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Darf der Chef erst eine Woche nach Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen?

Frage von Blanche83 Blanche83

Halli Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich habe zum 30. 12. gekündigt und mit meinem Chef über meine restlichen Urlaubstage (3 Stück) und meine Überstunden gesprochen. Ich arbeite nur Dienstags und Freitags. Mein Chef war dann etwas verärgert, da dies für mich bedeutet, dass ich nur noch diese Woche arbeiten muss ( ganz genau gesehen nur noch morgen). Als ich letzte Woche dann nach Haus gehen wollte, kurz nach unserem Gespräch, kam er plötzlich an und sprach mich auf meine Krankheit von genau 7 Tagen vorher an, da ich an diesem Tag nicht arbeiten war. Er fragte, wie es denn aussehe, ob ich dafür eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätte und wenn nicht, dass ich dann dafür meine Überstunden aufbrauchen müsste. Ich machte ihn natürlich darauf aufmerksam, dass ein Arzt nur 3 Tage rückwirkend krankschreiben darf (wir arbeiten in der Branche, von daher kennt auch er das). In meinem Arbeitsvertrag steht zudem, dass ich erst ab dem 3. Tag eine AU vorlegen muss - bisher war dies auch nie ein Problem und wir brauchten immer erst die AU ab dem 3. Krankheitstag. Nun meine genaue Frage: darf er das? Darf er eine Woche nach der Krankheit noch zu mir kommen und eine AU verlangen? Ohne dies vorher auch nur angedeutet zu bekommen? Und wenn nein, in welchem Gesetz/Paragraphen kann ich das nachlesen, so dass ich ihn darauf aufmerksam machen kann? Danke im Voraus

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Antworten (2)

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    Antwort von pfkpfk pfkpfk

    Im Gesetz steht, dass die Bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Krankheit länger als 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage!) dauert. Dort steht auch, dass der Arbeitgeber diese Bescheinigung bereits ab dem 1. Tag verlangen kann. Red mit ihm: Du hast Dich krank gemeldet, er hat damals keine ärztliche Bescheinigung eingefordert und Du wunderst Dich, dass er diese ausgerechnet nach Deiner Kündigung nun haben möchte und Zeit gegenrechnen möchte. Sag ihm, dass dieser Tag unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fällt. Rechne damit, dass Du deswegen vor Gericht ziehen musst und überleg Dir, ob sich das lohnt.

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    Antwort von Kombi753 Kombi753

    Als Arbeitnehmer bis Du verpflichtet spätestens am 3 Tag die Krankmeldung vorzulegen. Es gibt aber auch Arbeitgeber die wollen die Krankmeldung vom Arzt am Tag der Krankmeldung. Es kommt immer darauf an, was in dem Arbeitsvertrag steht. Es kann jetzt sein, das er Dich ärgern will, weil Du ihn mit der Kündigung überfahren hast. Frag ihn doch warum er die jetzt auf einmal verlangt.

    Kommentar von Blanche83 Blanche83

    Dass ich verpflichtet bin, am 3. Tag eine AU vorzulegen ist klar. Ich habe einen Tag gefehlt und bisher keine AU benötigt. Die Frage ist aber, ob er eine Woche zu spät eine AU verlangen darf, wenn vorher keine Rede davon war und im Arbeitsvertrag nichts davon drinsteht. Kein Arzt und das weiß auch er, darf eine AU 1 Woche zurückdatieren, da muss schon ein besonderer Grund bestehen.

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