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Darf der Chef einen bereits genehmigten Urlaub aufschieben, weil zu viel Arbeit im Betrieb ist?

gefragt von Krokodil am 21.04.2008 um 21:52 Uhr

Meine Freundin erzählte mir ziemlich entsetzt, dass der bereits zugesagte Urlaub ihres Mannes kurzfristig gestrichen wurde- angeblich sei zu viel Arbeit im Geschäft. Nun muss er ihn, wie es aussieht, im Hochsommer nehmen, was den beiden nicht gerade entgegen kommt. Außerdem ist er jetzt urlaubsreif und nicht später. Weiß jemand, ob das rechtens ist, was der Chef da bringt?


Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. April 2008 21:54
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Wenn es im Firmeninteresse wichtig ist, weil eben zu viel Arbeit in dieser Zeit anfällt, dann kann der Chef das machen.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 22:14

...genau so ist es !


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 21. April 2008 22:00
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Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden! Dem Verlangen des Arbeitgebers einen genehmigten Urlaub zu verlegen muss der Arbeitnehmer nicht nachkommen.

Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der sich geweigert hatte den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben, wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme entlassen.

Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt, da ein Widerruf des Urlaubs nur dann zulässig ist, wenn ansonsten eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation für den Betrieb entstehen würde.

Organisatorische Schwierigkeiten sind jedoch nicht ausreichend.

ArbG Frankfurt/Main, 22.5.2006, -2 Ca 4283/05-

Hoffe geholfen zu haben!

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 22:05

Du schreibst hier von Kündigung. Darum geht es gar nicht. Es geht um die Verschiebung des Urlaubs. Und das ist Rechtens. Zur Not muß der "Chef" die Auslagen für die Stornierung des Urlaubes bezahlen....aber das war es auch.

Kommentar von lamouroso am 21. April 2008 22:09

DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2008 22:09

Nö, er schreibt doch das Relevante für die Situation. ''da ein Widerruf des Urlaubs nur dann zulässig ist, wenn ansonsten eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation für den Betrieb entstehen würde. Organisatorische Schwierigkeiten sind jedoch nicht ausreichend.''

Und es geht um die Verweigerung des Urlaubs zum bereits genehmigten Zeitpunkt.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 22:13

Dann les mal richtig ...der Arbeitnehmer wurde entlassen !!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2008 22:33

Nichtsdestotrotz gilt bei Wiederruf des bereits genehmigten Urlaubs der Teil, den ich dir aus dem Text rauskopiert habe. Da reicht es nicht, dass der AG einfach sagt. ''Ach wir haben jetzt doch mehr Arbeit. Du kannst den [bereits genehmigten!] Urlaub doch nicht nehmen.''. Denn dass der AN Urlaub beantragt und genhmigt bekommen hat, das war ihm bekannt! Da muss er halt seine Firma so organisieren, dass der Urlaub auch möglich ist. Sonst hätte er ihn nicht genehmigen brauchen.

Kommentar von 49493dc9649cb5aedd846309477e17dbsmallfourseasons am 21. April 2008 22:30

Zwecklos sich aufzuregen, es gibt nun mal "geistige Überflieger".

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 22:41

Der Arbeitgeber zahlt die Zeche bei storniertem Urlaub.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch nicht angetreten hat. Dann darf der Chef diesen aufheben. Allerdings braucht er dazu gute Gründe. "Das geht im Prinzip nur, wenn ohne den Mitarbeiter das Unternehmen zusammenbricht", weiß die Rechtsanwältin.

Wird bereits genehmigter Urlaub rückgängig gemacht oder kommt der Arbeitnehmer freiwillig zurück, dann macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. "Das heißt, er muss für die Kosten des abgebrochenen oder nicht angetretenen aber gebuchten Urlaub aufkommen"

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2008 22:43

''Das geht im Prinzip nur, wenn ohne den Mitarbeiter das Unternehmen zusammenbricht", weiß die Rechtsanwältin.'' Das bestätigt doch genau das, was wir dir schon klar machen wollen, die ganze Zeit.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 22:53

na dann überflieg mal die genauen Bestimmungen. Du wirst staunen....

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2008 23:33

Welche genauen Bestimmungen meinst du eigentlich?

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 21. April 2008 23:52

Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?

Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Beispiele: Unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter. Dann hat der Arbeitgeber aber den Mehraufwand zu tragen, den sein Mitarbeiter aufzuwenden hat, etwa Stornogebühren.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/171/155763/


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 21. April 2008 21:53
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ja ist rechtens! Der Chef sollte ihr aber trotzdem entgegenkommen! Wenn sie Kinder hat und auf die Ferien angewiesen ist, sollte sie ihn auch bekommen!


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 21. April 2008 21:55
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Ja, das ist Rechtens.Allerdings muß der Arbeitgeber Kosten die dadurch entstehen ersetzten so weit mir bekannt ist. Ich bin aber kein Rechtsanwalt. L.G.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 21. April 2008 21:56

si, muss er. ggf. Stornogebühren für eine Reise.


anonym
beantwortet von skeptiker007 am 21. April 2008 21:55
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Auch wenn es furchtbar ärgerlich ist, aber leider rechtens - es sei du hast vielleicht finanzielle Verlste, dann muss mit dem Chef darüber verhandelt werden!





sunpoint
beantwortet von sunpoint am 21. April 2008 21:56
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der Chef bringt nichts ! es ist viel Arbeit in der Firma und er braucht euch. Oder meinst Du der macht das aus Spaß ? Urlaubsreif kannst Du danach machen ! Wenn er keine Arbeit hätte so wäre auch sicherlich mehr unfreiwillige Freizeit für Euch vorhanden....


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 21. April 2008 21:55
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Ja darf er! Er muß auch die betrieblichen Interessen im Auge behalten und wahren!


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 21. April 2008 21:57
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Wenn es im interesse der Firma ist, darf der Chef das, aber er muß evtl. enstandene kosten erstatten!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 21. April 2008 22:01
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Ja, das ist rechtens! Er muß aber für die Kosten für das Verschieben des Urlaubs aufkommen, so z.B. die Storno- oder Umbuchungskosten für bereits gebuchten Urlaub!


karandasch
beantwortet von karandasch am 21. April 2008 22:03
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der antwort von fourseasons ist eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass es in deutschen landen ein bundesurlaubsgesetz gibt, in dem ist das geregelt.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 21. April 2008 23:31

Im BUrlG ist das aber viel zu wischiwaschi geregelt.

''Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.'' (BUrlG § 7)


america
beantwortet von america am 22. April 2008 01:32
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firmeniteresse geht vor privatinteresse -- leider


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