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Darf der Chef einen bereits genehmigten Urlaub aufschieben, weil zu viel Arbeit im Betrieb ist?

Frage von Krokodil Krokodil

Meine Freundin erzählte mir ziemlich entsetzt, dass der bereits zugesagte Urlaub ihres Mannes kurzfristig gestrichen wurde- angeblich sei zu viel Arbeit im Geschäft. Nun muss er ihn, wie es aussieht, im Hochsommer nehmen, was den beiden nicht gerade entgegen kommt. Außerdem ist er jetzt urlaubsreif und nicht später. Weiß jemand, ob das rechtens ist, was der Chef da bringt?

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Antworten (11)

  • 5
    Antwort von fourseasons fourseasons

    Genehmigter Urlaub muss nicht verschoben werden! Dem Verlangen des Arbeitgebers einen genehmigten Urlaub zu verlegen muss der Arbeitnehmer nicht nachkommen.

    Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, der sich geweigert hatte den Urlaub um zwei Wochen zu verschieben, wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme entlassen.

    Die Kündigung wurde für unwirksam erklärt, da ein Widerruf des Urlaubs nur dann zulässig ist, wenn ansonsten eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation für den Betrieb entstehen würde.

    Organisatorische Schwierigkeiten sind jedoch nicht ausreichend.

    ArbG Frankfurt/Main, 22.5.2006, -2 Ca 4283/05-

    Hoffe geholfen zu haben!

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Du schreibst hier von Kündigung. Darum geht es gar nicht. Es geht um die Verschiebung des Urlaubs. Und das ist Rechtens. Zur Not muß der "Chef" die Auslagen für die Stornierung des Urlaubes bezahlen....aber das war es auch.

    Kommentar von lamouroso lamourosolamouroso

    DH

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nö, er schreibt doch das Relevante für die Situation. ''da ein Widerruf des Urlaubs nur dann zulässig ist, wenn ansonsten eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation für den Betrieb entstehen würde. Organisatorische Schwierigkeiten sind jedoch nicht ausreichend.''

    Und es geht um die Verweigerung des Urlaubs zum bereits genehmigten Zeitpunkt.

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Dann les mal richtig ...der Arbeitnehmer wurde entlassen !!!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nichtsdestotrotz gilt bei Wiederruf des bereits genehmigten Urlaubs der Teil, den ich dir aus dem Text rauskopiert habe. Da reicht es nicht, dass der AG einfach sagt. ''Ach wir haben jetzt doch mehr Arbeit. Du kannst den [bereits genehmigten!] Urlaub doch nicht nehmen.''. Denn dass der AN Urlaub beantragt und genhmigt bekommen hat, das war ihm bekannt! Da muss er halt seine Firma so organisieren, dass der Urlaub auch möglich ist. Sonst hätte er ihn nicht genehmigen brauchen.

    Kommentar von fourseasons fourseasonsfourseasons

    Zwecklos sich aufzuregen, es gibt nun mal "geistige Überflieger".

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Der Arbeitgeber zahlt die Zeche bei storniertem Urlaub.

    Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub noch nicht angetreten hat. Dann darf der Chef diesen aufheben. Allerdings braucht er dazu gute Gründe. "Das geht im Prinzip nur, wenn ohne den Mitarbeiter das Unternehmen zusammenbricht", weiß die Rechtsanwältin.

    Wird bereits genehmigter Urlaub rückgängig gemacht oder kommt der Arbeitnehmer freiwillig zurück, dann macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. "Das heißt, er muss für die Kosten des abgebrochenen oder nicht angetretenen aber gebuchten Urlaub aufkommen"

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Das geht im Prinzip nur, wenn ohne den Mitarbeiter das Unternehmen zusammenbricht", weiß die Rechtsanwältin.'' Das bestätigt doch genau das, was wir dir schon klar machen wollen, die ganze Zeit.

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    na dann überflieg mal die genauen Bestimmungen. Du wirst staunen....

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Welche genauen Bestimmungen meinst du eigentlich?

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Darf auch der Arbeitgeber einen festgelegten Termin verschieben?

    Ja - wenn dies aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich ist. Beispiele: Unerwartete Auftragsflut, Krankheit mehrerer Mitarbeiter. Dann hat der Arbeitgeber aber den Mehraufwand zu tragen, den sein Mitarbeiter aufzuwenden hat, etwa Stornogebühren.

    Quelle: http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/artikel/171/155763/

  • 5
    Antwort von Qetan Qetan

    Wenn es im Firmeninteresse wichtig ist, weil eben zu viel Arbeit in dieser Zeit anfällt, dann kann der Chef das machen.

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    ...genau so ist es !

  • 3
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    ja ist rechtens! Der Chef sollte ihr aber trotzdem entgegenkommen! Wenn sie Kinder hat und auf die Ferien angewiesen ist, sollte sie ihn auch bekommen!

  • 2
    Antwort von sunpoint sunpoint

    der Chef bringt nichts ! es ist viel Arbeit in der Firma und er braucht euch. Oder meinst Du der macht das aus Spaß ? Urlaubsreif kannst Du danach machen ! Wenn er keine Arbeit hätte so wäre auch sicherlich mehr unfreiwillige Freizeit für Euch vorhanden....

  • 2
    Antwort von skeptiker007 skeptiker007

    Auch wenn es furchtbar ärgerlich ist, aber leider rechtens - es sei du hast vielleicht finanzielle Verlste, dann muss mit dem Chef darüber verhandelt werden!

  • 2
    Antwort von Tonica Tonica

    Ja, das ist Rechtens.Allerdings muß der Arbeitgeber Kosten die dadurch entstehen ersetzten so weit mir bekannt ist. Ich bin aber kein Rechtsanwalt. L.G.

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    si, muss er. ggf. Stornogebühren für eine Reise.

  • 1
    Antwort von karandasch karandasch

    der antwort von fourseasons ist eigentlich nur noch hinzuzufügen, dass es in deutschen landen ein bundesurlaubsgesetz gibt, in dem ist das geregelt.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Im BUrlG ist das aber viel zu wischiwaschi geregelt.

    ''Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.'' (BUrlG § 7)

  • 1
    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Ja, das ist rechtens! Er muß aber für die Kosten für das Verschieben des Urlaubs aufkommen, so z.B. die Storno- oder Umbuchungskosten für bereits gebuchten Urlaub!

  • 1
    Antwort von AJWhv AJWhv

    Wenn es im interesse der Firma ist, darf der Chef das, aber er muß evtl. enstandene kosten erstatten!

  • 1
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Ja darf er! Er muß auch die betrieblichen Interessen im Auge behalten und wahren!

  • 0
    Antwort von america america

    firmeniteresse geht vor privatinteresse -- leider

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