Frage von KaiDribbler 01.09.2011

Darf der Chef einen Azubi im ersten Lehrjahr überstunden machen lassen ?

  • Hilfreichste Antwort von curtain 01.09.2011

    solange du nicht 18 bist darfst du eigentlich keine überstunden machen

  • Antwort von hadiz 01.09.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    KaiDribbler. Wenn Dich diese beiden Stunden umbringen, oder wenn Du während Deiner Arbeitszeit mal rumstehts und nichts tust und dem Chef passt sowas eventuell nicht, dann solltest Du den Arbeitgeber/Lehrmeister wechseln. Füllt Dich der Beruf und die Arbeit als Bäcker aber aus und bist Du glücklich dabei, dann schau Dir während der Freizeit einmal die vielen Taugenichte an welche ständig rumlümmeln und dabei fest daran glauben, dass sowas ihr Leben weiterbringen kann. Wenn Du besser werden willst wie andere dann wirst Du, egal in welchem Beruf, auch bessere Leistung erbringen. Falls Du Dich allerdings am wenig Nützlichen berauschen möchtest, dann klage halt. Bring doch das Thema mal bei der Gewerbeschule zur Diskussion. Verschweige dabei jede Bemerkung wo Dir Dein Chef auch mal entgegengekommen ist. Nur so wirst Du mal ein echt gefragter Bäckereifachmann!!

  • Antwort von kanne86 01.09.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    du darfst unter 18 eigentlich keine Überstunden machen. Allerdings solltest du zuerst abwägen. Handelt es sich nur um ein paar Minuten ab und zu oder lässt er dich regelmäßig Überstunden machen? Bekommst du die Überstunden bezahlt?

  • Antwort von Rheinflip 01.09.2011

    im ersten lehrjahr darft der Azubi Überstunden machen, aber du bist Jugendlicher.... Bedenke deine Probezeit, in der du ohne Angabe von Gründen einfach entlassen werdne kannst...

  • Antwort von kaesefuss 01.09.2011

    Wer mit 17 eine Ausbildung als Bäcker anfängt und nur nach Jugendschutzgesetz arbeitet, lernt und jede kleinste Richtlinie einhält, weil sein Chef sich dran hält, ist nach seiner Ausbildung eine perfekte Reinigungskraft, aber kein gelernter Bäcker. Überstunden sind vom Gesetz her verboten, auch Nachtarbeit, aber dieser Beruf ist kein Schreibtischjob, der zwischen acht und siebzehn Uhr stattfindet. Deshalb sollten sich Eltern Minderjähriger vor der Ausbildung bewusst sein, dass sie ihr Kind in eine Bäckerei schicken und nicht in ein Büro.

  • Antwort von newteaser 01.09.2011

    Vielleicht gehts auch nicht immer darum sein Recht "durchzusetzen". Bäcker ist ein harter Lehrberuf mit vielen Überstunden, immer gewesen. Natürlich ist es rechtlich nicht einwandfrei, dass man mit 17 Überstunden oder Nachtsunden macht. ABER.

    Jetzt kommt es darauf an, ob man sich vorstellen kann, dort auch längerfristig zu bleiben. Denn eins sollte klar sein: Ein Bäckerlehrling, der die ganze Zeit auf sein Recht pocht, keine Überstunden macht usw. wird mit Sicherheit kein Geselle in diesem Betrieb sein ;-)

    Bei uns ists genauso (gewesen, als ich noch Bäcker war): Die Lehrlinge, die sich reingehängt haben, wurden von den anderen sogar ausgelacht für die Mehrarbeit. Aber nach drei Jahren hatte immer ein Teil der Lehrlinge einen unbefristeten Arbeitsvertrag und ein anderer Teil wurde mit einem Handschlag freundlich in die Arbeitslosigkeit verabschiedet ;-)

  • Antwort von snank 01.09.2011

    da du noch unter 18 bist, darfst du nicht länger arbeiten=)

  • Antwort von Blubius 01.09.2011

    nein darf er eigentlich nicht

    aber sein recht durchzustzen ist nicht so einfach

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!