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Darf der Chef einen Angestellten zwingen, sonntags zu arbeiten, obwohl da immer frei ist?

gefragt von FridaGT am 11.12.2008 um 21:53 Uhr

Folgender Fall: Ein Freund von mir arbeitet in einer Werkskantine, die montags bis samstags geöffnet hat. Seit er dort arbeitet, ist immer sonntags frei, in seinem Arbeitsvertrag steht auch nix von Sonntagsarbeit. Nun hat der Firmenchef verfügt, dass an den beiden Sonntagen vor Weihnachten gearbeitet werden muss und zwingt nun auch den Pächter der Kantine, bei dem der Freund angestellt ist, sonntags zu öffnen. Kann mein Freund GEZWUNGEN werden, am Sonntag zu arbeiten, obwohl das generell der freie Tag ist und man ihm das erst HEUTE ABEND mitgeteilt hat?


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regideur
beantwortet von regideur am 11. Dezember 2008 21:56
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Keiner kann gezwungen werden!

Er kann auch kündigen!

Da Sonntagsarbeit nicht ausgeschlossen wurde kann sie angeordnet werden...

Sie sollte aber laut Tarifvertrag besser vergütet werden.

Kommentar von FridaGT am 11. Dezember 2008 22:03

Da wird weder nach Tarifvertrag gearbeitet noch nach Tarifvertrag bezahlt.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 12. Dezember 2008 17:13

Dann ist die Vergütung frei verhandelbar!


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 11. Dezember 2008 21:56
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Wenn er dafür einen anderen Tag in der Woche frei hat, warum nicht? In vielen Betrieben wird mittlerweile an 7 Tagen die Woche gearbeitet.Man muß heutzutage flexibel sein.

Kommentar von FridaGT am 11. Dezember 2008 22:03

Aber so flexibel, dass man erst Donnerstagsabends gesagt bekommt, dass man entgegen aller bisherigen Regelungen da sonntags antanzen muss? Das finde ich echt ein bisschen viel verlangt. Ich arbeite auch oft sonntags, aber da wird das QUARTALSWEISE geplant und nicht von heute auf morgen.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 11. Dezember 2008 22:26
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Wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter am Wochenende einsetzen wollen, muss es dafür grundsätzlich eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geben.

Wochenendarbeit kann nicht einfach vom Chef vorgeschrieben werden. Wenn der Arbeitgeber wünscht, dass seine Mitarbeiter auch samstags und sonntags arbeiten, muss es dafür grundsätzlich eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag geben.

Fehlt eine klare vertragliche Regelung, müssen Arbeitnehmer nicht ohne weiteres an jedem beliebigen Wochenende zu Diensten sein.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9 Sa 521/03

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 12. Dezember 2008 00:01

Die Betonung liegt aber ganz eindeutig auf "an jedem beliebigen Wochenende und nach Auffassung des Gesetzgebers sind zwei Sonntage nicht "jeder Sonntag".


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