Bei einer Freundin geht in der Firma das Gerücht um, dass die Mitarbeiter mit einer speziellen Software überwacht werden, was sie denn am PC außerhalb der eigentlichen Arbeit so treiben. Mal abgesehen davon, dass es nur ein Gerücht ist- wäre das überhaupt legitim?
Darf der Chef die Arbeit der Mitarbeiter am PC überwachen?
Antworten (6)
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6Antwort von
manopmanop
Der Chef darf die Arbeit seiner Angestellten am PC sowie deren E-Mails überwachen ...
ABER
dazu muss er eine ganze Reihe von Hürden überwinden: 1. Ein Datenschutzbeauftragter in der Firma oder von ausserhalb ist für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verantwortlich und dafür einzusetzen. 2. Jeder Mitarbeiter muss über die Überwachung und deren Umfang informiert werden, und muss eine Einverständniserklärung unterzeichnen. Nur unter diesen und noch weiteren Bedingungen wäre eine Überwachung legitim.
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2Antwort von
1Katze1 Es ist legitim, aber nur, wenn die Mitarbeiter im Vorfeld darüber informiert worden sind und der Überprüfung zugestimmt haben. Wir haben eine solche Überprüfungsmöglichkeit in der Firma und ich stimme manop vollkommen zu: Im Vorfeld mussten einige "Hürden" überwunden werden (Datenschutzbeauftragter, Personalrat), da so etwas zustimmungspflichtig ist! Hier sind wir so verblieben, dass, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, kann (nur) mit vorheriger Zustimmung des Personalrates eine Überprüfung der entsprechenden Person an ihrem PC vorgenommen werden, ansonsten nicht!!! Finde ich übrigens vollkommen ok, da man ja für die ARBEIT fürs Unternehmen bezahlt wird und nicht fürs private Surfen (vielleicht auch noch auf kostenpflichtigen Seiten) im Netz!
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1Antwort von
demosthenesdemosthenes
Legitim ist es ohnehin, aber es ist auch legal,
wenn die Mitarbeiter darüber informiert sind und
wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
Eine Zustimmung der einzelnen Mitarbeiter ist nicht nötig.
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1Antwort von
opitzopitz
Es ist mit Sicherheit nicht legitim, ohne Wissen des Mitarbeiters (und seiner ausdrücklichen Zustimmung?) eine Überwachung seines Rechners durchzuführen!
Ich würde in jedem Falla Rat beim Betriebsrat oder der Gewerkschaft einholen. Die haben auch die Möglichkeit ggf. dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.
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1Antwort von
altmuensteraltmuenster
Jain, verstößt er gegen das Fernmeldegeheimnis aber ob sich die Firmen daran auch halten, steht wieder auf einem anderen Blatt.
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0Antwort von
fbaer Soweit ich weis: ja, wenn alle anderen Nutzungen privater Natur (I-Net, Email) ausdrücklich verboten sind. (Verpflichtungserklärung). Nein wenn diese Art der Nutzung erlaubt oder geduldet wird/wurde (betriebliche Übung). Bei letzterem dann auch nur bei begründetem Verdacht unter Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten und, sofern vorhanden, des Betriebsrates. keine Gewähr, versuchen sie es doch mal beim Datenschutz im I-Net http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_530428/DE/Themen/Arbeit/Arbeit__node.html__nnn=true
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