Darf der Chef den Urlaub streichen?
Ich bin Azubi in einem Unternehmen..... ich hab vom 20.07. bis 30.07 Urlaub eingereicht da er genehmigt wurde. Jetzt war ich diese Woche krank und lag auch im Krankenhaus.
Mache mir Sorgen, das der Chef den Urlaub streicht... darf er das so einfach? Hab in der zweiten Woche was gebucht....
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Wenn du volljährig bist, darf der Chef aus zwingenden betrieblichen Gründen den Urlaub streichen. Muß aber Die Kosten für umbuchung etc, bezahlen.
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Warum sollte er deshalb den Urlaub streichen? Wenn Du während Deines Urlaubes noch krank bist, dann verfällt der Urlaub auch nicht, nur sicher sollte dann der Arzt entscheiden, ob Du verreisen darfst.
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Einfach so darf er das nicht, aber wenn es betrieblich bedingt ist darf er das schon.
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aus betrieblichen gründen ist es möglich, dass ein genehmigter urlaub gestrichen wird.
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Antwort von Harlekin1 13.07.2009
Mach dir keinen Kopf, wenn der Chef keinen besonderen Grund hat kannst du getrost in Urlaub fahren oder der Chef muß die anfallenden Strnokosten und Mehrkosten die dadurch entstehen übernehmen. Außerdem mußt du als Lehrling den Urlaub in den Ferien nehmen und eine Firma die nicht auf den Lehrling verzichten kann ist ein Krauterladen.
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es müssen ganz bestimmte Gründe vorliegen, damit dir der Urlaub gestrichen werden kann, wenn er schon genehmigt ist. Also wenn z.B. plötzlich in dieser Zeit ein großer unvorhergesehener Personalmangel vorhanden ist oder so etwas in der Art.
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wüsste jetzt nicht warum du den urlaub nicht bekommen solltest.Hatte mit 18 Windpocken,war 2 wochen damit krankgeschrieben und danach hatte ich gleich 3 wochen urlaub
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im normalfall wird ers bei einem Stift nicht machen...aber schau mal hier: http://www.aol.de/Karriere-Arbeitsrecht/Darf-Arbeitgeber-Urlaub-verweigern-26544...
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genau
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Nein so einfach ist das nicht,er kann ihn zwar verschieben bzw verlangen,das Du noch eine Woche arbeiten kommst,aber da Du gebucht hast,wird das schon schwieriger!Dann müsste er die Kosten bezahlen!
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wenn es keine besonderen betrieblichen gründe gibt, darf er den bereits genehmigten urlaub eigentlich nicht streichen und schon gar nicht bei einem azubi.
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genehmigt= genehmigt
Aber er muß glaube ich eine alternative Zeit für den Urlaub vorschlagen, wenn's gerade zu der gewünschten Zeit nicht paßt. Denn der Urlaub steht einem ja zu-auch als Lehrling.
oder aber, du darfst den Urlaub mit ins nächste Jahr nehmen, aber Lehrlinge sind sicherlich noch gesondert geschützt. Das weiß ich nicht genau...ich denke, er muss den Urlaub während der Ferienzeiten genehmigen, wenn es eine Duale Ausbildung ist.