Frage von Leys87 12.07.2009

Darf der Chef den Urlaub streichen?

  • Antwort von chicaBlue 12.07.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn du volljährig bist, darf der Chef aus zwingenden betrieblichen Gründen den Urlaub streichen. Muß aber Die Kosten für umbuchung etc, bezahlen.

  • Antwort von dwarf 12.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Warum sollte er deshalb den Urlaub streichen? Wenn Du während Deines Urlaubes noch krank bist, dann verfällt der Urlaub auch nicht, nur sicher sollte dann der Arzt entscheiden, ob Du verreisen darfst.

  • Antwort von NicoleL77 12.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Einfach so darf er das nicht, aber wenn es betrieblich bedingt ist darf er das schon.

  • Antwort von Rennziege 13.07.2009

    aus betrieblichen gründen ist es möglich, dass ein genehmigter urlaub gestrichen wird.

  • Antwort von Harlekin1 13.07.2009

    Mach dir keinen Kopf, wenn der Chef keinen besonderen Grund hat kannst du getrost in Urlaub fahren oder der Chef muß die anfallenden Strnokosten und Mehrkosten die dadurch entstehen übernehmen. Außerdem mußt du als Lehrling den Urlaub in den Ferien nehmen und eine Firma die nicht auf den Lehrling verzichten kann ist ein Krauterladen.

  • Antwort von DerTroll 12.07.2009

    es müssen ganz bestimmte Gründe vorliegen, damit dir der Urlaub gestrichen werden kann, wenn er schon genehmigt ist. Also wenn z.B. plötzlich in dieser Zeit ein großer unvorhergesehener Personalmangel vorhanden ist oder so etwas in der Art.

  • Antwort von shivamoonxx 12.07.2009

    wüsste jetzt nicht warum du den urlaub nicht bekommen solltest.Hatte mit 18 Windpocken,war 2 wochen damit krankgeschrieben und danach hatte ich gleich 3 wochen urlaub

  • Antwort von tergenna 12.07.2009

    im normalfall wird ers bei einem Stift nicht machen...aber schau mal hier: http://www.aol.de/Karriere-Arbeitsrecht/Darf-Arbeitgeber-Urlaub-verweigern-26544...

  • Antwort von Marci99 12.07.2009

    genau

  • Antwort von sugarbabe 12.07.2009

    Nein so einfach ist das nicht,er kann ihn zwar verschieben bzw verlangen,das Du noch eine Woche arbeiten kommst,aber da Du gebucht hast,wird das schon schwieriger!Dann müsste er die Kosten bezahlen!

  • Antwort von Simone01 12.07.2009

    wenn es keine besonderen betrieblichen gründe gibt, darf er den bereits genehmigten urlaub eigentlich nicht streichen und schon gar nicht bei einem azubi.

  • Antwort von ziuwari 12.07.2009

    genehmigt= genehmigt

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