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Darf der Chef den PC (E-Mail) des Arbeitnehmer ohne Zustimmung kontrollieren?

Frage von Knackfuss Knackfuss

Darf der Chef den PC / das E-Mail Programm ohne Erlaubnis des Arbeitnehmers kontrollieren? Im aktuellen Fall so geschehen.

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Antworten (11)

  • 4
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Das kommt auf die jeweilige betriebliche Vereinbarung an. Ist auf dem PC jegliche Privatnutzung untersagt, kann der Arbeitgeber zumindest stichpunktweise Kontrollen durchführen. Ohne eine Betriebsvereinbarung jedoch ist eine derartige Kontrolle tabu - das Fernmeldegeheimnis schützt grundsätzlich auch Emails, die sich auf PCs des Arbeitgebers befinden; nur über die betriebliche Vereinbarung, die die Mitarbeiter unterschrieben haben müssen, ist die Kontrolle dieser Daten möglich.

    Kommentar von Knackfuss Knackfuss

    Danke - es besteht keinerlei Betriebsvereinbarung. Das bedeutet, der Chef verletzt die Privatspäre? (er darf ja auch nicht einen Spind öffnen)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Einen Spint öffnen ist aber nochmal was anderes als dienstliche emails zu lesen. Der Spint ist wirklich nur für private Sachen gedacht.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Nein, das ist eindeutig geregelt. Gute Zusammenfassung zu diesem komplexen Thema unter
    http://www.t-online-business.de/c/15/36/34/16/15363416.html

    Kommentar von Knackfuss Knackfuss

    Habe mir die Seite angeschaut - leider immer noch nicht eindeutig (weil es wahrscheinlich keine Regelung gibt). Gibt es noch weitere Informationen im Net?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Nein eine bundeseinheitliche Regelung/Vorschrift gibts dazu nicht. Einfach mal mit den Stichworten google füttern.

    Kommentar von Condor131 Condor131Condor131

    das nein ist eher ein nein, wenn ..... dort auch ausdruecklich so formuliert.

    Kommentar von Kr4bat Kr4batKr4bat

    Absolut DH!
    Super präzise Antwort.

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Natürlich darf er das. Denn private Sachen haben auf dem Firmen PC nichts zu suchen. Private Emails auch nicht.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    das ist so nicht richtig, es sei, es gibt dafür in entsprechenden Anweisungen Vorgaben. Ich darf ja auch im Büroschreibtisch meine private Tageszeitung aufheben oder private Briefe, ebenso wie ich auf den Schreibtisch Bilder meines Ehepartners oder Blumen abstellen darf - soweit es wie gesagt keine anderen Anweisungen vom Arbeitgeber gibt.

    Ich habe Überlassungsrechte. Ich darf die Arbeitsmittel nutzen, auch wenn sie nicht mein Eigentum sind. Wie genau ich sie nutzen darf, lässt der Gesetzgeber ziemlich offen, und das ist auch gut so, weil es sehr verschiedene Arbeitsstellen gibt, wo es eben mal überhaupt nicht gut sein kann, privat zu surfen, oder manchmal sogar angebracht ist. Wenn ich z.B. für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft arbeite, und Wochenlang mit dem firmenlaptop unterwegs bin, dann erhoffe ich mir schon vom Arbeitgeber, dass er mir erlaubt, mit diesem Gerät auch mal Privatmails abrufen zu können, und nicht, dass ich dann generell mit 2 Laptops losdüsen muss, nur um den privaten Anschluss nicht zu verlieren.

  • 1
    Antwort von Condor131 Condor131

    Die frage ist so nicht zu beantworten. Wie alles schrieben kann es betriebliche vereinbarungen geben, die das regeln, wenn nicht kommt es darauf an. Sind es private mail, die nicht waehrend der arbeitszeit geschrieben wurden, ist das nur bei einem verdacht auf schaedigende handlungen moeglich. Grundsaetzlich darf eine verschluesselte mail nicht entschluesselt werden. Geschaeftliche e-mail gehoeren dem arbeitgeber, damit ist er berechtigt und verpflichtet einblick in diese zu nehmen. Im uebrigen unabhaengig davon, ober er das local am mailclient macht, oder auf dem versendenden server.

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Natürlich darf er das. Es ist doch seiner.

    Kommentar von anonym09 anonym09anonym09

    So sehe ich das auch.

    Der Arbeitnehmer wird doch nicht dafür bezahlt, das er privat mailt.

    Wenn er das will, soll er sich einen PC kaufen und das von zu Hause aus tun.

    Kommentar von Lucas LucasLucas

    Nur weils seiner ist, reicht wohl nicht ganz aus. Oder darf Lidl dann auch ueberall Kameras aufstellen um Leute in ihren Raeumen zu fotografieren und die Fotos dann archivieren?? Darf die Telekom ihre Leitungen und die darauf abgewickelten Gespräche deshalb abhoeren, weils ja ihre Leitungen sind?? Meine Meinung: Nur bei begründeten Verdacht darf irgendwer bei irgendwem rumspitzeln. Ansonsten lassen wir das mit dem Datenschutz doch gleich ganz sein.

    Kommentar von Bluce BluceBluce

    Seh ich auch so Lucas...

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Das sind 2 total verschiedene paar Schuhe. Außerdem ist ja wohl geklärt, dass Lidl da etwas falsch gemacht hat. Aber meine privaten Mails auf dem dem Firmen PC nicht zu suchen. Er darf natürlich nicht in Dein prvates Mailfach schauen bei web/gmx und Co. Um da aber im Büro auf dieser Seite zu sein, bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des AG.

  • 1
    Antwort von badkenny badkenny

    tolle antwort...xD

    natürlich nicht, außer ihm fallen merkwürdige Sachen auf...

    deine e-mails zählen zu deiner Privatsphäre

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Deine persönlichen/privaten Mails haben auf dem PC im Büro überhaupt nichts verloren. (Kündigungsgrund)

  • 1
    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Nein

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    Antwort von gjhammes gjhammes

    Ja. MfG., GJHammes

  • 0
    Antwort von Knackfuss Knackfuss

    Es handelt sich hierbei um geschäftlicher E-Mail Schriftverkehr (kein privater).

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Warum sollte er da nicht Einsicht nehmen dürfen?


    Bitte setze deine Antworten unter die jeweilgen Rückfragen/Antworten. Dafür ist die Funktion [Antwort kommentieren] bzw. [Kommentar kommentieren] gedacht.

  • 0
    Antwort von dolabella dolabella

    Du kannst in einer Firma niemals sicher sein, dass ausser Dir keiner Zugriff auf Dein Postfach hat. Je kleiner die Firma, desto geringer die Sicherheit. Wer sich darauf nicht einstellt, ist selbst für sein Elend verantwortlich.

  • 0
    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an, ob dienstliche oder private mails und was zur inet- bzw mail-Nutzung in dieser Firma vereinbart ist.

  • 0
    Antwort von pippi60 pippi60

    Ja, er darf es! Du könntest ja auch bestimmte Seiten aufrufen während der Arbeitszeit. Und der PC gehört ja immerhin den Arbeitgeber. Er muß doch wissen, was Du so im Netz treibst, unter der Firmen - IP.

    Kommentar von Bluce BluceBluce

    Das kann er auch über den Server rausbekommen... dazu muss er nicht in den Mails rumschnüffeln.

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