Darf der Chef das Trinkgeld einteilen?

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Dazu dieser Text:

Das Landesarbeitsegricht Mainz (10 Sa 483/10) hat sich mit der Frage beschäftigt, wem das Trinkgeld gehört: Arbeitnehmer oder Arbeitgeber? Die Frage ist nicht so kleinlich wie sie wirkt: Ist doch Trinkgeld auf der einen Seite steuerfrei (§3 Nr.51 EStG) und gibt es auf der anderen Seite sogar Jobs, in denen man teilweise mehr an Trinkgeldern einnimmt als man regulär verdient. Hinzu kommt, dass manchmal ein Arbeitgeber das Geld gar nicht für sich möchte, sondern aus – falsch verstandener – Fairness heraus das erwirtschaftete Trinkgeld aller Arbeitnehmer einsammeln und gleich dann verteilen möchte.

Das LAG hat nunmehr korrekt entschieden, dass das Trinkgeld dem Arbeitnehmer gehört, dem es zugewendet wird. Hintergrund ist die Definition des “Trinkgeldes” in §107 III GewO:

[...]

Trinkgeld – für den einzelnen oder für die Gruppe?

Mit der Rechtsprechung gilt: “Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein […] Wird die freiwillig honorierte Leistung aber erkennbar von einem Team erbracht, so steht das vereinnahmte Geld im Zweifel dem Team in seiner Gesamtheit zu.”.

Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-wem-gehoert-das-trinkgeld/10404/

DAS hat mich meinen Job gekostet! NEIN, laut Gewerbeordnung (§107) darf er das nicht. Leider ist hier aber deutlich der große Nachteil des Mindestlohns zu sehen. Plötzlich verdienen alle Mitarbeiter das gleiche (bei mir waren es teilweise 110% Lohnerhöhung) und jetzt motzen die Küchenkräfte, dass die nichts von den Trinkgeldern abbekommen. Mein Chef hat dann eine "Zwangsabgabe" der Trinkgelder angeordnet, welches ich mir nicht gefallen ließ.

Gewerbeordnung: § 107 (3) Die Zahlung eines regelmäßigen Arbeitsentgelts kann nicht für die Fälle ausgeschlossen werden, in denen der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von Dritten ein Trinkgeld erhält. Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.

Was ich nicht verstehe ist: Warum regst Du Dich auf? Willst Du nichts hergeben? Oder willst Du den Chef kontrollieren, ob er Dich nicht bescheißt?

Ich finde die Lösung in Eurem Betrieb sehr umsichtig und fair, weil da jeder Mitarbeiter gleich viel bekommt.

Soviel ich weiß muß Trinkgeld versteuert werden und das muß der Chef machen.Wenn du es einmal in der Woche bekommst, ist das doch in Ordnung.

jaaaaiiin. Der Chef muss dir sagen, dass du dein TG versteuern musst. Solange dein Chef aber das TG nicht in die Finger bekommt, musst du dich darum kümmern. Wenn Der Chef es kontrolliert, muss er sich darum kümmern.

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