mailo96 am 05.09.2009 um 12:02 Uhr

ja, darf er. wenn man sich nicht an die regeln hält. z. B. wenn man zu laut ist, wenn man telefoniert, wenn man laut musik hört, also nicht mit kopfhörern, wenn man provoziert, wenn man sich einfach nicht angemessen verhält.

ja er hat das hausrecht! =)
so doof es ist !
Oubyi am 5. September 2009 12:06 Was ist daran doof?
john316 am 5. September 2009 12:09 da hilft diskutieren nihct wenn er der ansicht ist das du mist gemacht hast heist es raus .. selbst wenn du es garnihct warst .. wenn kinder unter 14 mitm busfahren .. und das tiket ungültig ist werden diese kinder rausgeschmissen
SAUEREI
das gleiche wie ber de DB
Das ist nicht doof. Wer sich zu Unrecht behandelt fühlt hat das Recht, sich bei der Busgesellschaft zu beschweren. Denn natürlich gibt es leider auch Busfahrer, die mit diesem Recht nicht wirklich gut umgehen. Und bei wiederholten Beschwerden verschiedener Gäste wird das auch Konsequenzen haben.
Ja, darf er. Er hat schließlich auch Verantwortung für die anderen Fahrgäste,die haben nämlich auch Rechte!

Na klar, wenn einer randaliert oder sich sonstwie sittenwidrig verhält.

Ja. Wenn man sich sehr Laut unterhält, Telefoniert oder ähnliche Sachen, schon.
Ja, wenn du dich weigerst kann er sogar die Polizei rufen, die führt dich dann ab.

japp, das darf er. steht sogar meistens irgendwo in den "busregeln" bzw den regeln des busunternehmens

ja, das darf er. Ein Busfahrer darf von seinem Hausrecht Gebrauch machen, wenn ein Fahrgast sich daneben benimmt und sich nicht an die Regeln hält.

wen der jenige sich nicht benimmt, oder mist baut, sogar in hohem bogen