Narzissa2007 am 13.03.2009 um 17:41 Uhr
z.B. bestimmte Schnäppchenangebote wie die 4 für 3-Aktion (4 Artikel kaufen, der günstigste ist gratis) mehrfach - also genau 3 x an 3 verschiedenen Tagen - wahrnimmt und etwas mehr als die haushaltsübliche Menge kauft - selbst wenn der Vorwurf des Wiederverkaufs nicht bewiesen werden kann? In meinem Fall stimmt dies auch nicht, ich hab lediglich einen großen Freundeskreis und eine große Familie und man teilt sich halt den Rabatt.
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Dennoch wurde mir vom Geschäftsführer beim 3. Mal unmissverständlich klar gemacht, dass er mir das letzte Mal was verkauft. Ein direktes Hausverbot hat er zwar nicht ausgesprochen, aber ich frage mich, ob er das kann, wenn ich wieder dort auftauche. Darf der das aus o.g. Gründen überhaupt? Gibt es da sowas wie ein "Hausrecht"?

Zusatztip - wenn Du für die Familie einkaufen sollst - dann schick doch auch mal andere Leute aus Deiner Familie zum Einkaufen. Dann kann der Filialleiter so oder so nix machen.

Du solltest dich verkleiden und mit Akzent sprechen oder behaupten die Zwillingsschwester der Person zu sein, die die letzten Tage eingekauft hat.
Narzissa2007 am 13. März 2009 18:12 Ich hab das böse wort mit G gebraucht (wie bei "Geiz ist g...") und prompt wurde mein Kommentar gelöscht. Ich denk noch an die Fruchtzwerge-Werbung, als ein kleiner Junge "so g....." gesagt hat. In welchem Jahrzehnt leben wir denn, sag mal. Zurück zum Thema: Gute Idee mit dem Verkleiden, das mache ich :-)
Kaffeesatz am 13. März 2009 18:17 Ja, das ist absolut lächerlich. :-/

Na klar er kann sich aussuchen wem er etwas verkauft!Denn er hat natürlich das Hausrecht!
Jeders Geschäft kann sein Hausrecht druchsetzten egal warum wenn ihm nur deine Schuhe nicht gefallen

nee das darf er nicht hier wird fälschlierweiße ausgesagt der geschäftsführer dürfte sich die kunden aussuchen das stimmt nicht außer er hat einen driftigen grund wie diebstahl oder ähnl. aber ansonsten darf jeder rein gehen-> gleichberechtigung
Narzissa2007 am 13. März 2009 17:49 Ich dachte mir auch schon - das könnte ihm ja als Diskriminierung angekreidet werden. Weil ihm meine Nase nicht passt, ist ja ein Fall von Diskriminierung. Mich hätte interessiert, was der Gesetzgeber dazu sagt und ob es da Urteile gibt.

Es heißt doch in der Werbung : Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen! Also ich denke schon, dass der Geschäftsführer das Recht hat zu sagen, dass es nun mit deinen Einkäufen reicht! Schick doch einfach mal ein anderes Familienmitglied hin, dann fällt es nicht auf. Wenn du irgedwann anders da wieder hingehst, glaub ich nicht, dass er noch was von dir will.
Kaffeesatz am 13. März 2009 17:44 "haushaltsübliche Mengen" lässt aber einen gewissen Ermessensspielraum zu, weil der Begriff eben nicht klar definiert ist. ;-)
kottenlindi am 13. März 2009 17:46 hmm, aber z.B 4 Fernseher-sind die "haushaltsüblich"?
Kaffeesatz am 13. März 2009 17:48 Einen für die Küche, einen fürs Bad, fürs Schafzimmer, Wohnzimmer...verdammt...fehlen noch das Arbeitszimmer, Gästezimmer... Ich tendiere dazu sechs Fernseher als "haushaltsüblich" zu deklarieren. ;-)
Kabark am 13. März 2009 17:53 Gäste-WC nicht vergessen, mein Gudsder. ^^
Kaffeesatz am 13. März 2009 17:56 Neeeiiiiiiiiin. Okay, sieben.
Narzissa2007 am 13. März 2009 17:58 Mediamarkt (uuuups) wirbt ja mit dem sog. "Gruppenrabatt" und wenn nun mal Eltern, Großeltern, Tante&Onkel und wir selbst gerne einen Fernseher hätten... Genauso gut könnten es ja 4 völlig verschiedene Artikel sein können, die einen fast identischen Preis haben. Zahlreiche Videos des MM zeigen ja sogar dieses Beispiel auf. Nirgendwo steht, dass man das während der Aktion nur ein einziges Mal machen darf oder dass es nicht 4 gleiche Artikel sein dürfen. Das ist ja unlauterer Wettbewerb, wenn das nirgends erwähnt wird, oder? Es handelte sich aber konkret nicht um soooo große Werte, nur ein paar Spielekonsolen, MP3-Player und Videospiele.
Kaffeesatz am 13. März 2009 18:00 Ich seh's genauso. Da wäre ich absolut penetrant und würd einfach wieder hingehen.
Narzissa2007 am 13. März 2009 18:05 Hihi, das mach ich. Mehr als rausschmeißen können die mich eh nicht.

Ja, das Hausrecht hat er. Wenn ihm Deine Nase nicht paßt, kann er Dir Hausverbot erteilen. Er muß Dir auch nichts verkaufen, wenn er nicht will.
Skayritarai am 21. März 2009 11:25 Allerdings ist dann der Ladenbesitzer oder der Filialleiter selber Schuld, wenn er von demjenigen der das Hausverbot bekommen hat kein Geld mehr sieht. :P In solchen Fall, ist er für die Aussprache des Hausverbots selber verantwortlich.

Wenn dort "Blödmänner" Einlaß begehren, dann darf der "Blödmarkt" das.
Narzissa2007 am 13. März 2009 17:45 "Blödfrau" bitteschön ;-)
firstguardian am 13. März 2009 18:09 Verzeihung, es lag mir fern, Sie aufgrund Ihres Geschlechtes zu diskreditieren oder sonstwie zurückzusetzen. Den "Blödmann" nehme ich zurück!
klar gibt es Hausrecht. Du hast kein Recht auf eine bestimmte Ware bei einem bestimmten Händler. Er darf sich die Kunden aussuchen. Wenn der Händler dies aber aus bestimmten nicht zulässigen Gründen geschieht wäre es verboten. Du könntest ihn dann zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale anzeigen, die dan vielleicht eine Klage gegen den Händler führt. Du würdest zwar die Ware trotzdem nicht bekommen, aber der Händler müßte dann Strafe bezahlen
Narzissa2007 am 13. März 2009 18:04 Naja, wenn er die Strafe nicht an mich auszahlen muss, dann hab ich auch nichts davon.

Sonderangebote können pro Person auf haushaltsübliche Mengen beschränkt werden.
Narzissa2007 am 13. März 2009 18:00 Es ist so, dass der MM damit wirbt, dass man 4 Artikel kauft und der 3. dann gratis ist. Also soll man ja sogar 4 Teile kaufen - nirgends ist erwähnt, dass es nicht 4 gleiche sein dürfen und ich habe sie ja an der Kasse auch zum Preis für 3 bekommen. Aber ich war am nächsten und übernächsten Tag nochmal dort und habe dasselbe noch mal gemacht - jedoch mit völlig anderen Artikeln.
Lena101 am 13. März 2009 18:04 Das sind dann keine Haushaltsüblichen Mengen mehr und das kann das Geschäft verweigern.
Narzissa2007 am 13. März 2009 18:06 Ich denke eher, dass das ein Vorwand des Geschäftsführers war mit den haushaltsüblichen Mengen. Ein Gruppenrabatt und haushaltsübliche Mengen - das widerspricht sich ja.
Klar kann er. Sein Laden. Gibt kein Gesetzt, welches dir erlaubt, diesen zu betreten, wenn er das nicht will. Und verkaufen MUSS er dir auch nichts ;-)
Ja, daran hatte ich auch schon gedacht, aber leider arbeiten alle (außer mir) im Einzelhandel und sind somit genau zu den Geschäftsöffnungszeiten vom MM selber im Geschäft... Und mein alter Vater wohnt auf'm Land und ist recht gebrechlich und wenn ich mir vorstelle, meine Tante mit dem Rollator unterwegs zum MM. Trotzdem danke für den Tipp.
Gibt es bei Euch in der Stadt nur den einen "B...dmarkt"? Sonst könntest Du ja noch auf einen anderen ausweichen - hier in Stuttgart haben wir z.B. 2x diesen "Laden"...
Es gibt 2 aber Nr. 2 wird gerade umgebaut, alle interessanten Artikel = Kahlschlag.