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Darf der Betriebsrat die Infos rausgeben?

Frage von LadyBibi LadyBibi

Hallo, ist es eigentlich legitim, wenn ein Betriebsratsmitglied einen Angestellte indirekt darüber informiert, dass der Chef des Angestellten nur Überstunden für sich selbst, nicht aber für seine Abteilung, sprich für den Angestellten beantragt? Überstunden macht sowohl der Angestellte, als auch sein Chef! Vorab schon vielen Dank für die Info! LG Lady Bibi

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ich vermute sehr stark dass der Angestellte das Betriebsratsmitglied gefragt hat ob für ihn Überstunden beantragt wurden.

    Es ist zumindest unklug und unprofessionell wenn das Betriebsratsmitglied in dieser Art auf eine solche Fragestellung antwortet. Es ist unnötig zu erwähnen dass der Chef nur für sich Überstunden beantragt hat und nicht für den Angestellten.

    Der Betriebsrat hätte besser daran getan dem Angestellten zu antworten dass für ihn keine Überstunden beantragt worden sind.

    Aus dieser Antwort ergibt sich das weitere Vorgehen, je nachdem wie das Prozedere der Beantragung von Überstunden geregelt ist.

    1. Der Angestellte stellt selber den Antrag und lässt diesen vom Chef abzeichnen.

    oder:

    1. Der Angestellte geht zum Chef damit dieser den Antrag ausfüllt.

    Für folgenden Fall wäre die Äußerung des Betriebsrats okay:

    Der Betriebsrat könnte den Umstand, dass der Chef nur für sich Überstunden beantragt hat, mit gutem Gewissen erwähnen wenn der Chef die Auffassung vertritt dass der Angestellte keine Überstunden geleistet hat.

    Peter Kleinsorge

  • 5
    Antwort von erweh erweh

    Wie ist denn die Meldepflicht bei Euch geregelt? Tarifv. oder Beriebsvereinbarung? Handelt es sich um Wochenendarbeit?

    Falls das irgendwie zwingend geregelt ist, sollte der AN nur dann Überstunden machen, wenn diese auch gemeldet und genehmigt wurden. Sonst feht ihm mglw auch noch der Versicherungschutz durch die Berufsgenossenschaft.

    Das das BR-Mitglied das weiter gibt halte ich für legitim, da ja der AN auch unmittelbar davon betroffen ist.

    Allerdings sollte der BR meiner Ansicht nach schon noch ein wenig mehr tun. Wenn der weiß, das Du ungenehmigte Überstunden machst (machen sollst) ist es eigentlich sein Job hiergegen was zu unternehmen. Sprich die Leute noch mal darauf an, was sie nun zu tun gedenken.

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    Antwort von Lucas Lucas

    So ganz verstehe ich das nicht: Wieso muss man Überstunden "beantragen", die fallen entweder an oder nicht...Wenn es allerdings um deren Bezahlung geht und der "Chef" diese durch den Antrage erstattet bekommt, der Angestellte aber nicht, frage ich mich, ob hier der Betriebsrat unrecht tut oder der Chef.

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    Antwort von pierrot pierrot

    Das darf und soll er sogar, denn ein Betriebsrat sollte für die Mitarbeiter da sein und deren Interessen vertreten und nicht jene des Chefs. Dann bräuchte man ja keine Rechtsvertreter mehr und man würde sich einiges an Bonzengehältern sparen!

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