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Darf der Betriebsrat Brückentage gegen den Willen der Mitarbeiter durchsetzen?

Frage von MsSunshine2011 MsSunshine2011

In unserem Betrieb herrscht "verkehrte Welt". Die Mitarbeiter im Innendienst haben das Gefühl, dass unser Betriebsrat nicht unsere Interessen vertritt, sondern sich eher auf die Kollegen im Außendienst konzentriert. Aktueller Fall: Wir haben seit 2 Jahren eine Betrievsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit. Der Außendienst teilt sich seine Zeit frei ein (Vertrauensarbeitszeit), während der Innendienst ein Zeiterfassungs-System hat. Soweit kein Problem. Es sind bestimmte Brückentage festgelegt, die der Innendienst vorarbeiten muss. In der BV steht als Brückentag auch 0,5 Tage am 24.12. und 0,5 Tage am 31.12., Dieses Jahr fallen diese beiden Tage aber auf einen Samstag. Unser BR war nun der Meinung, dass wir aber unbedingt diesen Brückentag haben müssen, da er uns ja zusteht. Es wurde also ein alternativer Tag ausgedeutet - der 23.12. Wie gesagt, für den Innendienst bedeutet dies, wir müssen einen Tag vorarbeiten, den die meisten gar nicht frei haben wollen!!! Wir haben also keinerlei Vorteil davon. Wir würden viel liebe unsere Zeit selbst einteilen und auch unseren Kunden am 23.12. zur Verfügung stehen. Also haben wir über die Personalabteilung einen Notdienst angemeldet, bei dem die halbe Manschaft anwesend sein soll an diesem Tag. Der BR hat dies abgelehnt, mit dem Hinweis, dass für einen Notdienst 2 Mitarbeitet ausreichend wären. Zudem sollen wir sicherstellen, dass diese beiden Mitarbeiter dann den 27.12. frei nehmen. Frage: darf der BR so gegen das Interesse der Mitarbeiter vorgehen? Muss der BR überhaupt der Notfallbesetzung zustimmen? Oder reicht es, wenn er lediglich informiert wird? Ich verstehe durchaus, dass der BR tätig werden muss, falls jemand zur Arbeit an einem Brückentag gezwungen werden soll. Aber hier ist es anders. Wir wollen gerne arbeiten, aber dürfen nicht!!!

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von dogit dogit

    Guten Morgen,

    man muss das ganze mal aus Sicht der Arbeinehmer betrachten, und jeder BR sollte das in erster Linie auch machen.

    Wenn der 24.12. auf einen dienstfreien Werktag im Unternehmen fällt, dieser also eh frei ist, dann entzieht es sich meinem Verständnis als Betriebsrat, dass Mitarbeiter dazu angeregt werden Mehrarbeit zu leisten für einen Tag der so oder so nicht frei wäre.

    Ein Betriebsrat sollte wenn er seine Aufgabe richtig wahrnimmt, immer darauf achte das Mehrarbeit nicht zunimmt, also sollte er darauf achten das Regelungen dazu eingehalten werden, auch sollte dazu beigetragen werden das Merhabeit eher abgebaut wird.

    Diese von Dir beschriebene Regel kann ich als Betriebsrat in diesem Fall absolut nicht nachvollziehen, und kann keines Falls im Sinne der Mitarbeiter sein.

    Klug wäre gewesen: Mitarbeiter befragen ob diese so eine Regelung überhaupt okay finden für sich. Mir scheint es eher so, dass der BR hier eine für Ihn selbst gute Lösung gefunden hat, was aber stickt gegen den Auftrag des BRs ist, den ner soll die Interessen der MA vertreten und nicht seine eigenen Befindlichkeiten in den Vordergrund bringen. Das ist schon ein Vertrauensbruch, und über den sollte mal nachgedacht werden.

    An Eurer Stelle würde ich zügig im BR vorsprechen, und auch beim Arbeitgeber.

    Die Regelung ist Schwachsinn und in Bezug auf Famlie und Beruf schlicht nicht tragbar.

    Sollte euer BR noch mehr solcher unsinnigen Dinge produzieren, oder produziert haben, so sollte man darüber nachdenken den BR aufzulösen.

    Wie das geht steht im § 23 BetrVG:

    Verletzung gesetzlicher Pflichten

    (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

    Das sollte aber die Notbremse bleiben wenn der BR auch zukünftig (nach einem Gespräch mit dem BR) weiterhin die Interessen der Arbeitnehmer nicht gemäß seines Auftrags vertritt

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    Antwort von Phrasenkiller Phrasenkiller

    Der BR ist immer in der Zustimmungspflicht, sobald es um die Arbeitszeiten geht. Aber er legt keine Brückentage fest, das kann ausschließlich der AG.

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    Antwort von Manumanumanu Manumanumanu

    Ein Betriebsrat hat im allgemeinen immer maximal Mitbestimmungsrecht. Was ist mit Ihrem Geschäftsführer/Chef? Was sagt dieser dazu?

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    Antwort von MUMay MUMay

    Der 23.12. ist kein Brückentag und muss deshalb auch nicht vorgearbeitet werden. Punkt, Aus, Ende, Basta.

    Kommentar von michinef michinefmichinef

    Selbst wenn der Ausdruck "Brückentag" in dem Fall nicht passt, ist es ein vereinbarter arbeitsfreier Tag. Der Arbeitnehmer muss das - bis auf die Notfallregelung - akzeptieren. Diese muss sich aber am Bedarf des Betriebes und nicht an den Wünschen der Arbeitnehmer orientieren.

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