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Darf der Betrieb die verlorene Zeit für Raucherpausen vom Lohn abziehen?

Frage von hugue hugue

Seit neuestem reduziert der Betrieb das Stundenkonto für eingelegte Raucherpausen. Ist das rechtens?

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Antworten (10)

  • 7
    Antwort von schurke schurke

    Es ist doch wohl mehr als unfair, wenn Raucher ihre Raucherpausen bezahlt bekämen. Andererseits heißt es ja, das Pausen unter 15 Minuten vom Berieb bezahlt werden müssen. Da bleibt dem Betrieb nur, Raucherpausen prinzipiell zu verbieten oder den Nichtrauchern auch Sonderpausen in Länge einer Zigarette zu gewähren.

  • 6
    Antwort von tinchen44 tinchen44

    Ich glaube, das ist seit neuestem rechtens. Warum auch nicht? Die Nichtraucher arbeiten in der Zeit ja auch. Warum sollten die Raucher in der Zeit, in der sie nichts tun, auch noch bezahlt werden? Wäre doch reichlich unfair, oder?

  • 5
    Antwort von bitmap bitmap

    Warum sollte das nicht recht sein? In der Zeit arbeitet man ja nicht. Oder?

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Dann müsste man aber auch Pausen zum Pinkeln, Kaffee holen usw. vom Lohn abziehen.

    Ich bin zwar Raucher aber kein Kaffeetrinker. Wenn ich aber sehe wieviel unproduktive Zeit mancher mit dem Gang zur Kaffeemaschine (auf dem Weg natürlich auch noch das eine oder andere Pläuschchen abgehalten)verbringt, dann frage ich mich doch ob nicht auch diese Zeit angerechnet werden sollte.

    Bei uns stehen die Kaffeemaschinen nicht in den einzelnen Büros. Es sind in den Etagen zentral aufgestellte, große Kaffeeautomaten.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Das kannste ja mal beim Arbeitgeber vorschlagen. Der wird sich freuen und es gibt bestimmt nen feuchten Händedruck dafür. ;-)

    Kommentar von bibi110640 bibi110640bibi110640

    Das tun ja auch wohl alle. Aber Raucher verschwenden zusätzlich teure Arbeitszeit.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Was ist denn da der Unterschied zwischen der Zeit die ein Raucher mit dem Rauchen verbringt oder dem 'Kaffeetourismus'?

    Wir haben zum Spaß mal mitgezählt und dabei festgestellt dass manche Kaffetrinker es auf bis zu zwölf 'Kaffeepausen' bringen bei denen sie meist 10 Minuten oder länger nicht am Arbeitsplatz sind.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Der Unterschied besteht darin, daß Raucher aus politischen Gründen geächtet werden sollen, Kaffeetrinker aber nicht.

    Kommentar von Wenne WenneWenne

    Das nenn ich mal ne Begründung! Zwar nicht intelligent, dafür aber richtig! ;)

    Naja - Politik und Intelligenz - zwei Welten prallen aufeinander :-P

  • 4
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Das ist umstritten. Eine höchstrichterliche Entscheidung gibt es dazu meines Wissens noch nicht.

    Wäre sicher mal interessant, das durch die Instanzen zu ziehen. Ohne Anwalt hat das aber wenig Sinn.

    Je nachdem, wie die Regelung ausgestaltet ist, könnte das durchaus Aussicht auf Erfolg haben. Ich würde zunächst versuchen, es auf der formalen Ebene zu knacken. ( Arbeitsvertrag; evtl. Verletzung Beteiligungsrechte)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    "Wäre sicher mal interessant, das durch die Instanzen zu ziehen."

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Raucher einer Firma da alle deswegen Klage einreichen würden. Und für andere Arbeitgeber ist das Urteil dann auch nicht von Bedeutung, weil die sich zwar an Gesetze halten müssen, aber nicht an Rechtsprechung.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Es ist zwar richtig, daß Urteile grundsätzlich nur inter partes wirken, allerdings sind die entsprechenden Untergerichte gebunden, so daß gleichwohl eine Leitentscheidung Wirkung entfaltet.

    Innerhalb derselben Firma würde die Entscheidung übrigens auch für andere Betroffene unmittelbare Wirkung entfalten, unabhängig davon, ob sie geklagt haben, weil - natürlich nur im Erfolgsfalle - die entsprechende Regelung aufzuheben wäre.

  • 3
    Antwort von Sophist Sophist

    Rauchen ist eine Vergnügungssucht - sollte man die Zeit auch noch bezahlen? Ganz ehrlich: Für Biertrinker, Schokoladenkuchenesser, Sexbesessene, Puzzlesüchtige etc. macht man ja auch keine Pausen - die müssen ihrem Vergnügen privat und (meist) zu Hause nachgehen; warum sollte man Raucher da bevorzugen? Es ist vollkommen rechtens, dafür die Zeit abzuziehen!

  • 3
    Antwort von kirsten kirsten

    Ich weiß nur, dass man die Zeit, die man geraucht hat, nacharbeiten muss. Kommt wohl auf den betrieb an. Hab mal gehört, dass viele Raucher bis zu 40 minuten und mehr am Tag Rauchenpausen machen, während die Nichtraucher in der Zeit ihrer Arbeit nachgehen. Ich als Nichtraucher finde das fair, wenn das so ist wie du es beschreibst. Aber ob das so rechtens ist...keine Ahnung.

  • 2
    Antwort von schlossgeist schlossgeist

    Bei mir in der Firma (und die ist wirklich kulant), müssen Raucher wegen der Raucherpausen 15 Min. am Tag länger arbeiten, da am Arbeitsplatz nicht geraucht werden darf.

  • 2
    Antwort von andreas48 andreas48

    nu klar..oder bezahlst du für Leistungen, die du nicht empfängst?

  • 1
    Antwort von MathiasMuench MathiasMuench

    Der Trend in der Rechtsprechung geht klar in die Richtung, dass Raucherpausen nicht bezahlt werden müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich aber noch nicht geäußert. In jedem Fall muss, wenn eine solche Regelung im Betrieb eingeführt werden soll, der Betriebsrat beteiligt werden. Dieser hat ein einklagbares Mitspracherecht.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Unabhängig mal von der Rechtsprechung wäre das auch dann "legal", wenn der Betriebsrat dem zugestimmt hätte und es auch eine entsprechende Betriebsvereinbarung gäbe.

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