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darf der Betrieb das Krankengeld einbehalten

Frage von gartenbad gartenbad

Hallo, ich war seit dem 12.01. krankgeschreiben. Die Krakmeldungen habe ich immer an den Betrieb geschickt. einmal wurde ich angemahnt, weil etwas verspätet (1Tag). Nun kam ein Schreiben des Betriebes, daß ich ab dem 12.1.-31.1. und ab 1.2.-28.2 kein Geld vom Betreib bvekomme und das Gehalt vom 12.1. zurückzahlen muß Ich bekomme aber doch Krankengeld? Was kann ich tun. Ich habe jetzt die gesamten Scheine an die Krankenkasse geschickt.. Vielen Dank mausebaer

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Antworten (7)

  • 8
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Oh je, wie kann man sich nur so verhalten.

    Verspätete Abgabe der Krankmeldung beim Arbeitgeber und an die Krankenkasse "jetzt erst".

    Das kann für Dich böse Folgen haben.

    Leider schreibst Du nicht, was Grundlage für die Rückzahlung des Gehaltes ist. Also kann man auch dazu nicht Stellung nehmen.

  • 2
    Antwort von Maultier Maultier

    Sofern es sich um eine Erkrankung handelt, auf die Du innerhalb der letzten 12 Monate schonmal krankgeschrieben warst (also insgesammt auf 6 Wo. oder mehr kommst), ist die weitere Zahlung Sache der Krankenkasse.
    Am schnellsten wirst Du zu einem Ergebniss kommen, wenn DU DIch persönlich oder weningstens telefonisch an die Kasse wendest.
    Viel Erfolg, Gute Besserung, Muli

  • 1
    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Der Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung, die Krankenkasse das Krankengeld. Hat der Arbeitgeber aufgrund von nicht bekannten Vorerkrankungen zu lange gezahlt, dar er das natürlich zurückfordern!

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    Antwort von bachfee bachfee

    wie du bekommst Krankengeld und Gehalt ?

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Krankengeld bekommst Du von der Krankenkasse. In größeren Betrieben bekommst Du sechs Wochen lang Entgeltfortzahlung, wenn es sich um eine neue Krankheit handelt. Der Betrieb kann eíne verzögerte Abgabe des AU-Scheines berücksichtigen. In kleinen Betrieben müsstest Du gleich Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Die Berechnung dauert ja auch noch ne Zeit.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich geregelt. Das hat nichts mit der Größe des Betriebes zu tun.

    Kommentar von Virginia47 Virginia47Virginia47

    Doch, Kleinbetriebe, z.B. Handwerksbetriebe mit weniger als sieben (?) Mitarbeitern brauchen keine Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn sie entsprechend bei der Krankenkasse versichert sind.

    Kommentar von GerdaG GerdaGGerdaG

    Wieder was gelernt, danke schön.

  • 0
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Das verstehe, wer will, ich jedenfalls nicht.

    Wenn du krank geschrieben wirst, geht ein Teil der Krankschreibung an deinen Arbeitgeber, der Teil mit der Diagnose an deine Krankenkasse.

    Der Arbeitgeber zahlt während der 6 Wochen deinen Lohn weiter, danach bekommst du Krankengeld.

    Wenn es bei dir anders gelaufen ist, dann melde dich noch einmal.

    Deinen letzten Satz:

    Ich habe jetzt die gesamten Scheine an die Krankenkasse geschickt..

    verstehe ich in dem Zusammenhang auch nicht, denn deine KK bekommt die Meldungen sofort, und nicht als Sammlung.

    Kommentar von miniwo miniwominiwo

    Die KK bekommt keine emldung, das müssen Patienten der Ersatzversicherungen (Barmer,DAK,TK,usw) von alleine machen,.. die Primärkassen seit einiger Zeit auch, da es keine Freiumschläge mehr von der KV mehr gibt. aber ansonsten geb ich Dir recht. Erste 6 Wochen muss der AG zahlen, danach erst die Krankenkasse. Es sei den man war wegen genau dem gleichen schon mal im letzten halben Jahr krank gewesen. Dann kommt für die komplette Zeit die Krankenkasse auf.

  • 0
    Antwort von Juergenstade Juergenstade

    hmmm da blickt keiner durch. sorry. krankengeld gibts idr nach 6 wochen. für die zeit zahlt idr der betrieb, dananch gibts erst krankengeld.

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