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Darf der Bauunternehmer die Kosten für einen Bauauftrag erheblich erhöhen? Bitte um Rat!

Frage von Marilena2008 Marilena2008

ch bin Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage. Letztes Jahr wurde aufgrund energietechnischer Gründe im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen, dass die Fassade des Wohnanlage neu isoliert werden soll. Nun ist die Maßnahme seit einem Monat im Gange doch plötzlich verlangt die Baufirma erheblich mehr Geld als anfangs vereinbart. Es handelt sind für mich (Rentnerin) um erhebliche Erhöhung. Anfangs war die Rede von 13.000, es wurden 21.000 daraus, was ich auch überwiesen habe. Doch jetzt möchte die Baufirma noch mal 6.000 € mehr um die Maßnahme weiterzuführen. (Also insgesamt (von allen Eigentümern) berechnet die Baufirma 155.000 mehr als anfangs vereinbart. Ist sowas erlaubt?

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Antworten (9)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das ist eine dringende Aufgabe für die Hausverwaltung und den Beirat.

    Solche Erhöhung muss begründet werden und zwar ganz schnell und vor allem nachvollziehbar.

    Möglicherweise wurden Fehler von den beiden o.g. Institutionen gemacht. Möglicherweise besteht ein Haftungsanspruch gegen sie. Aber möglicherweise ist das auch ok.

    Nur einfach Geld zu verlangen ist jedenfalls nicht ok

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    Antwort von arch11 arch11

    Grundsätzlich sind die Arbeiten einer Wohngemeinschaft aufgrund eines Angebotes und eines Wervertrages vergeben. In diesem Vertrag ist auch gereglt, was mit Nachtragsarbeiten und zusätzlichen Leistungen zu erfolgen hat. Die Hausverwaltung kann andernfalls haftbar gemachtwerden!

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    Antwort von antoniusg antoniusg

    Hallo!

    Ich meine zu wissen, dass 15% Mehrkosten gestattet sind. Aber auch diese müssen begründet werden und früh angemeldet werden.

    Stellt sich bei den Arbeiten heraus, dass die Basis des Angebotes falsch war (Untergrund anders, Sanierung statt Renovierung), ist ein neues Angebot erforderlich. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass bei einer Fassadendämmung sowas eintritt.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Der Unternehmer muss für zusätzliche Arbeiten ein Angebot vorlegen, (Nachtragsangebot)

    Erhält Er hierüber keinen Auftrag steht Ihm keine Vergütung zu !

    Wenn blind gezahlt wird ist es schwer das Geld wieder zurück zu bekommen !

    Wenn Ihr diese Arbeiten nicht beauftragt habt, geht der Unternehmer leer aus !

    Ohne Auftrag kein Geld, so einfach ist das vom Prinzip her !

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    Antwort von bummerl bummerl

    das ist leider gang und gebe. die firma wird immer damit argumentieren, dass unvorhersehbare mehrkosten entstanden sind, die vorher nicht kalkulierbar waren.

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    Antwort von lizmue lizmue

    wenn ihr einen schriftlichen kostenvoranschlag habt geht damit zum anwalt. die toleranz bei kostenvoranschlägen beträgt meine ich 10% und das ist bei euch ja wesentlich mehr. ich hatte das auch schonmal, und mußte hinterher nur die vorher vereinbarte summe zahlen. lg lizmue

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    Antwort von connen connen

    wenns einen kosten voranschlag gab müssen sies vortsetzen mit dem wereinbarten preis sonnst gehts vor gericht!!!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Oops. Solche großen Unterschiede gegenüber dem Angebot müßte die Baufirma eigentlich ganz ausgiebig begründen. Normalerweise sind 20 % Mehrkosten "im Rahmen". Da sollte der Verwalter der Firma doch mal heftig auf die Finger klopfen. Jedenfalls wäre das für mich ein Grund, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen zu lassen. Da sollte das dann doch mal ganz genau erläutert werden!

    Bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten kann ein Vorhaben natürlich schon mal teurer werden. Aber man darf schon mal fragen, was denn nun unvorhersehbar war...

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    Antwort von desweil desweil

    nein das ist Betrug und sittenwidrig. Er muss die Vorkalkulation mit der eingeforderten Summe abdecken. Abweichungen von 10- max 20% sind normal, aber das was bei Dir passiert ist Abzocke.

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