Hallo zusammen,
wir interessieren uns für eine Eigentumswohnung (diese ist noch im Bau, bisher steht nur der Keller). Das Exposé vom Bauträger lautet "... EG-Wohnung im 3-Familienhaus...."
Zu der Wohnung soll ein Grundstück von ca. 250qm (Garten) gehören. Nachdem wir dem Bauträger unsere Änderungswünsche mitteilten (es sollte von der Wohnung ein Zugang in den Keller führen, den wir als Hobbyraum ausbauen wollten), teilte er uns mit, dass wenn wir dort den Durchbruch machen würden, wo er lt. Bauplan möglich wäre, wir in seinem Büro stehen würden. Das hat uns doch sehr verblüfft. Nun zu unserer Frage: Gehören nicht sämtliche Räumlichkeiten zu dem Haus den Eigentümern? Darf sich tatsächlich der Bauträger einfach im Keller eines 3-Familienwohnhauses sein Büro mit Publikumsverkehr einrichten???
Über rechtlich fundierte Antworten würden wir uns sehr freuen.
vielen Dank
danke für die antwort,
wir waren nur sehr enttäuscht, da die nutzung weder in Baubeschreibung noch im Exposé angegeben war.
Da uns dies alles zu viel Durcheinander ist und wir mit zu vielen Kompromissen leben müssten, lassen wir die Finger davon.
lg