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Darf der Ausbilder mir das Geld kürzen, weil ich in der Berufsschule ohne Attest gefehlt habe?

gefragt von RudeKruemelRudeKruemel am 09.05.2008 um 13:36 Uhr

Ich habe einige Male in der Berufsschule gefehlt, mich dort schriftlich entschuldigt, aber nicht im Betrieb. Jetz hat mir der Arbeitgeber die Ausbildungsvergütung für einige Monate drastisch gekürzt. Ist das erlaubt?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 13:44
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da es eine Ausbildungsvergütung ist, ist es eigentlich nicht Rechtens diese zu kürzen, allerdings kann dir wegen wiederholtem unentschuldigtem Fehlen eine Abmahnung ausgesprochen werden bzw. der Lehrvertrag fristlos gekündigt werden....

ob man gegen diese Kürzung Einspruch erhebt ist eine sehr schwierige Sache, weil das nach hiten losgehen kann.. du solltest lernen, wie das Prinzipp der Abmeldung funktioniert, schließlich bist du in der Lehre und nicht mehr in der Schule..und da gelten anderen Gesetze

Kommentar von 47613ddb8a8a8ce6a96ad6a8b4e594d9smallRudeKruemel am 9. Mai 2008 19:53

eben, es ist nicht rechtens. eine abmahnung wäre rechtens gewesen, hätte ich auch aktzeptiert. aber kürzung einer sowieso schon mikriegen vergütung? bei einem azubi im vorjahr haben sie die fehlzeiten nacharbeiten lassen, deshalb kann ich diese entscheidung ebenfalls nicht nachvollziehen. ich gehöre außerdem nicht zu den menschen, die gleich zum arzt rennen. ich kann doch nicht jeden monat nur wegen meiner 'fraulichen beschwerden' und nur wegen eines tages zum arzt gehen. ist doch blöd...


redwitch81
beantwortet von redwitch81 am 9. Mai 2008 13:46
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auch die Zeit in der man in der Berufsschule ist ist Arbeitszeit die vergütet wird.Wenn du also sagen wir mal nur 6 h Unterricht hast und quasi dann um 13 Uhr Feierabend. Kann dein Arbeitgeber dich wenn du volljährig bist die Minusstunden nacharbeiten lassen die dir bis um 17 Uhr oder wann du sonst Feierabend hast fehlen würden.

Kommentar von 47613ddb8a8a8ce6a96ad6a8b4e594d9smallRudeKruemel am 9. Mai 2008 19:47

nein. im gesetz steht, dass eine berufsschulwoche als volle arbeitszeit angerechnet wird, auch wenn es nur 4 tage mit je 8 stunden (á 45 min.) sind.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2008 22:17

In welchem Gesetz soll das stehen? Der Ausbilder hat den Azubi freizustellen für die Berufsschule. Und wenn der Azubi an 5 Tagen zu arbeiten hat, dann muss er nach 4 Tagen Berufsschule am 5. Tag eben in die Firma.


mauserl
beantwortet von mauserl am 9. Mai 2008 13:48
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Normalerweise musst du die Krankmeldung vom Arzt bei deinem Ausbildungsbetrieb abgeben, und der einschuldigt dich dann in der Berufsschule. Die Krankmeldung kannst du nicht selber schreiben, du bist ja schliesslich nicht mehr in der Grundschule! Ob man dir für das Fehlen (oder "Schwänzen"???) tatsächlich Geld abziehen darf, bezweifle ich allerdings sehr! Erkundige dich da doch mal bei der IHK - einfach mal anrufen.

Kommentar von 47613ddb8a8a8ce6a96ad6a8b4e594d9smallRudeKruemel am 9. Mai 2008 19:49

uns wurde in der berufsschule gesagt, erst am dritten fehltag in folge muss ein attest vorliegen. einzelne tage sind schriftlich bei der schule zu entschuldigen, diese wiederum würden an den arbeitgeber weitergeleitet. habe mich auch entschuldigt, aber wurde nicht weitergeleitet, deshalb blieb der AG uninformiert, was mir jetz zur last gelegt wurde.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Mai 2008 22:22

''3Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.''

(Entgeltfortzahlungsgesetz § 5)

Das heißt, dass es völlig egal ist, was die Schule sagt. Wichtig ist, was bei euch in der Firma dazu genau geregelt ist.


Und das Fehlen zu melden ist übrignes nicht Verpflichtung der Schule sondern das ist deine Pflicht gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Ausbilder! Da kannst du der Schule keinen Vorwurf machen.


Repsy
beantwortet von Repsy am 9. Mai 2008 13:54
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Ohne Attest? Du hast keine Leistung erbracht, also bist du deiner Arbeitspflicht nicht nachgekommen, wofür dich der Arbeitgeber eigentlich bezahlt. Wenn du am Unterricht nicht teilnimmst und dem Arbeitgeber nichts darüber berichtest und keine guten Gründe dafür vorlegst, kann er sehr wohl auch dein Entgelt kürzen. Er ist in der Pflicht, dich für die Zeit des Unterrichts von der Arbeit freizustellen. Das heißt aber nicht, das es keine Leistung ist, die du erbringen musst. Du hast noch die Chance zum Arbeitsgericht zu gehen und Einspruch zu erheben. Aber überleg ob deine Gründe des fernbleibens vom Unterricht dafür ausreichen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. Mai 2008 14:02
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Eine Entschuldigung reicht da nicht mehr! Der Berufsschulbesuch gehört zu den arbeitsvertraglichen Pflichten! Wenn man denen wegen Krankheit nicht nachkommen kann, muss man eine AUB vorlegen! Du hast noch Glück gehabt! Er hätte Dich ohne weiteres auch feuern können; und das zurecht!





bitmap
beantwortet von bitmap am 9. Mai 2008 18:00
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http://kuerzer.de/qmzRPdyeA gilt auch für Auszubildende. Insofern ist die Frage, ob für das Fehlen eine AU vorgeschrieben war. Das können wir aber aus der Ferne gar nicht beurteilen.

Wenn die Verpflichtung zur Abgabe einer AU bestand und du keine abgegeben hast, dann hat der Arbeitgeber richtig gehandelt, denn dann hast du unentschuldigt gefehlt.


Birte312
beantwortet von Birte312 am 9. Mai 2008 13:44
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Ich würde mal bei der zuständigen Kammer nachfragen. Handels- oder Handwerkskammer.


Vicki
beantwortet von Vicki am 17. August 2008 11:40
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Nein, aber er kann dich kündigen.




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