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Darf der Arzt die Behandlung verweigern????

Frage von Badgirl84 Badgirl84

Hallo ihr Lieben....

mir ist heute folgendes passiert...ich musste weil ich meine Versichertenkarte verloren habe eine neue beantragen...habe aber eine Übergangskarte bekommen von der Kasse...Heute mittag hatte ich höllische Kopfschmerzen (Migräne) so dass ich zum Arzt musste...dort angekommen sagt man mir das die Karte nicht gültig sei und man mich nicht behandeln wird...ich machte sie darauf aufmerksam das ich die karte hete von der kasse bekommen habe und ich auch nicht das erste mal bei denen als patient bin aber das war denen vollkommen egal...die Kasse hatte auch schon geschlossen...ich hätte das morgen mit der kasse geklärt und nachgereicht ...auf die frage ob ich es richtig verstanden habe das man mich wieder wegschickt mit schmerzen wurde man dort auch noch ziehmlich frech... meine frage ist darf der arzt in dem fall die behandlung verweigern??

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Antworten (13)

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    Antwort von traumtochter traumtochter

    Eigentlich darf er es nicht. Ich kenne es aus der Praxis so, dass wenn die Karte nicht vorliegt, der Patient unterschreibt, dass wenn er die Karte nicht rechtzeitig nachreicht, er privat für die Arztkosten haftet. Wenn Du akute Schmerzen bzw. Beschwerden hast, dann muss er Dich behandeln. Melde ihn am besten Deiner Krankenkasse, bzw. frage diese, wie Du weiter vorgehen sollst.

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    Antwort von Twisty Twisty

    Er hätte Dich behandeln müssen....kläre den Vorfall mit der Krankenkasse und wende Dich an die Ärztekammer

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Bei akuter Erkrankung nicht, allerdings wenn es nicht akut ist und Du keine Krankenkasse hast und nicht privat zahlen kann darf er es. Ausgenommen ist hiervon die Notfallhilfe welche er nicht verweigern darf, sonst könnte er sich ggf. wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

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    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Hatte ich höllische Kopfschmerzen (Migräne), ja was denn? Mit Migräne wärst du nicht in der Lage gewesen, zu einem Arzt zu gehen. Deine Karte wurde nicht akzeptiert, weil sie nicht registriert war.

    Kommentar von Badgirl84 Badgirl84

    das sie nicht registriert war und sie ein fehler bei der kasse gemacht haben ist mir wohl klar...aber das ich mit migräne nicht in der lage gewesen bin zum arzt zu gehen...wie schwachsinnig ist das denn...da quäle ich mich lieber zum arzt weils zu hause so oder so nicht besser wird...aber naja...

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Solange keine Lebenswichtige Erkrankung vorliegt.darf Der Arzt die Behandlung verweigern.wenn keine gültige Karte vorliegt.Aber die Götter in weiß sind sowiso im laufe der Gesundheitsreform zu Erbsenzähler geworden.

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    Antwort von Puppenanne Puppenanne

    Ich würde diesen Vorfall morgen umgehend der Krankenkasse und der kassenärztlichen Vereinigung melden.

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    Antwort von Cranchips Cranchips

    Boa das ist doch eine Frechheit. Das würde ich mir nicht gefallen lassen. Darf er eigentlich nicht wenn du von der Krankenkasse ein Ersatz bekommen hast.

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    Antwort von madameplumbum madameplumbum

    Ich hab zwar keine antwort auf diene frage, aber eine meinung zu deiner geschichte :) ich finde das mal total dreist, ich dachte der beruf von ärzten sei es, leuten zu helfen die schmerzen haben ! vorallem, wie dumm ist der arzt dass er das geld weglaufen lässt ? :P ic hwürde den arzt wechseln, er ist anscheinend nicht am wohlbefinden der patienten interessiert, dass macht ihn nciht gerade sympathisch und vertrauensvoll !

    musste mal raus :) bin grad echt entsetzt !

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    Antwort von tschona tschona

    wer hat dir die behandlung versagt-die arzthelferin oder der arzt selbst? ein arzt darf zwar die behandlung verweigern, wenn er schon mal schwierigkeiten mit dem patienten hatte aber ohne grund nur wegen der übergangskarte ist das nicht rechtens! sollten dir das die arzthelferinnen gesagt haben, würde ich das den arzt wissen lassen. haben die arzthelferinnen gesagt, wenn du eine neue versicherungskarte hat, nehmen sie dich wieder dran? würde mich interessieren!

    Kommentar von Badgirl84 Badgirl84

    waren die Arzthelferinnen aber die meinten zu mir das sie dafür nichts können sondern das es eine anweisung vom arzt persönlich ist... ich sollte wohl denen eine bescheinigung von der kasse holen nur blöd wenn die kasse schon zu hat und dann auch noch in meinem zustand von da nach da zu pendeln...mit den schmerzen...ist doch schwachsinnig...mit der neuen karte nehmen sie mich wieder...

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    Antwort von Litizicke Litizicke

    eigentlich nicht, der arzt ist zur hilfe verpflichtet, du solltest dich bei der zuständigen ärztekammer beschweren. aber warscheinlich hat der arzt das ganze überhaupt nicht mitbekommen, weil dich die mädels vorne schon abgewimmelt haben. beim nächsten mal standhaft bleiben

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    Antwort von kittykatze90 kittykatze90

    Die Behandlung verweigern darf er theoretisch schon - nur bei Notfällen nicht.die Frage ist halt nur inwieweit Migräneanfälle als Notfall zu verstehen sind

    Kommentar von WeiseAlte WeiseAlteWeiseAlte

    akute Schmerzen gelten schon als Notfall

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    Antwort von Liliby24 Liliby24

    hast du mal nach dem Grund gefragt warum er dich nicht haben will? vielleicht lag es nicht an der Karte vielleicht war der arzt nur schon zu voll, den auch diese Karte muss angenommern werden!

    Kommentar von Badgirl84 Badgirl84

    es lag wirlich nur an der übergangskarte weil sie bei meiner kasse einen fehler gemacht haben...voll war der arzt nicht...aber trotzdem hat man mich nicht behandelt was ich ziehmlich dreist finde...

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    Antwort von Julschen89 Julschen89

    Wenn kein akuter Notfall besteht, dann kann der Arzt auch Patienten abweisen. Diese Erfahrung machen Kassenpatienten tagtäglich. Kein schöner Zug, aber auch nicht verboten.

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