Darf der erste Arbeitgeber (für z.B. ein Brutto von ca. 3000 €) geringe Lohnsteuer an das Finanzamt abführen! ( z.B. nur 30,00€) Muss der Arbeitnehmer dies in der monatlichen Abrechnung hinnehmen? Bedeutet das eine größere Nachzahlung und eventuell Vorauszahlung bei der nächsten Steuererklärung!
Darf der Arbeitgeber zuwenig Lohnsteuer an das Finanzamt abführen?
Antworten (4)
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mma66hogmma66hog
Ich komm da nicht mit. Der Arbeitgeber dürfte doch gar kein Interesse dran haben eine zu niedrige Steuer abzuführen. Erstens belastet ihn die Steuer nicht und zum Zweiten muss er als Gesamtschuldner immer bei Lohnsteueraußenprüfungen mit einer Inhaftungnahme rechnen. Kann die Steuer zwar dann vom Arbeitnehmer wieder zurückfordern. Wenn Du den Arbeitgeber nicht schon drauf hingewiesen hast, dann tu es umgehend, denn schliesslich ist es Deine Steuer. Steuerschuldner bist Du und schliesslich immer dann der Zahlende.
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ZauberinDannyZauberinDanny
Hast Du Deinen AG bereits darauf angesprochen? Vielleicht hat er nur nicht bemerkt, dass die Abrechnung falsch ist. Kläre das unbedingt mit ihm, denn so musst Du ja damit rechnen, dass auch alle anderen Abzüge (KV, PV, RV, AL) falsch berechnet worden sind.
Sollte er sich weigern, das zu korrigieren, dann fordere ihn schriftlich mit Fristsetzung dazu auf.
LG, Danny
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EnnoBeckerEnnoBecker
Du bist als Arbeitnehmer zwar der Steuerschuldner,§ 38 (2) EStG, aber der Arbeitgeber haftet nach § 42d EStG. Der Arbeitnehmer kann vom FA für de Lohnsteuer nur in den Fällen des § 42d (3) in Anspruch genommen werden. Das kommt so gut wie nie vor, da der AN üblicherweise keine Kenntnis davon hat, dass der AG die Steuer hinterzogen hat.
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ChiantiChianti
NEIN, das darf er nicht, es sei denn, du hast dir einen Freibetrag eintragen lassen! Normalerweise berechnet die Software des Arbeitgebers anhand deiner Steuerklasse/Bruttolohn die Abgaben automatisch!
Bekommst du diese zu wenig einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt oder verbleibt diese beim AG?
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