wegen innerbetrieblichen Schwierigkeiten?? Kann der Arbeitgeber soetwas verlangen?

Ja, wenn wichtige betriebliche Gründe die Anwesenheit erfordern, darf der AG auch einen genehmigten Urlaub verweigern. Evtl. enstehende Kosten, z.B. wegen Stornobuchungen oder so, muss der AG dann ersetzen.

Ja, bei "Schwierigkeiten", die nicht auf andere Weise (Aushilfskräfte o.ä.)behoben werden können. Es darf sich auch nicht nur um "Unbequemlichkeiten" handeln, sondern um wirkliche Probleme für den Fall des Urlaubsantritts.
Ja kann er solange er den entstehenden Schaden bezahlt. Wenn der Urlaub schon gebucht ist halt die entstandenden Stornokosten und ggf. falls sehr kurzfristig den kompletten Reisebetrag.
Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht genehmigt bekommt und er deshalb verfällt, muss der Arbeitgeber Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruch leisten.
DH - richtig, er kann und wenn man trotzdem in den Urlaub abhaut, ist es sogar ein Kündigungsgrund