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Darf der Arbeitgeber verlangen, dass man den Urlaub absagt!?

gefragt von aktie100 am 26.06.2008 um 11:06 Uhr

wegen innerbetrieblichen Schwierigkeiten?? Kann der Arbeitgeber soetwas verlangen?

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Recht x 35.185 Urlaub x 9.132 Arbeitsrecht x 2.168 Arbeitgeber x 516

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Juni 2008 11:11
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Ja, wenn wichtige betriebliche Gründe die Anwesenheit erfordern, darf der AG auch einen genehmigten Urlaub verweigern. Evtl. enstehende Kosten, z.B. wegen Stornobuchungen oder so, muss der AG dann ersetzen.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 26. Juni 2008 11:18

DH - richtig, er kann und wenn man trotzdem in den Urlaub abhaut, ist es sogar ein Kündigungsgrund


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 27. Juni 2008 00:01
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Ja, bei "Schwierigkeiten", die nicht auf andere Weise (Aushilfskräfte o.ä.)behoben werden können. Es darf sich auch nicht nur um "Unbequemlichkeiten" handeln, sondern um wirkliche Probleme für den Fall des Urlaubsantritts.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 26. Juni 2008 11:14
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Ja kann er solange er den entstehenden Schaden bezahlt. Wenn der Urlaub schon gebucht ist halt die entstandenden Stornokosten und ggf. falls sehr kurzfristig den kompletten Reisebetrag.


anonym
beantwortet von vanDiepen am 26. Juni 2008 11:08
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Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht genehmigt bekommt und er deshalb verfällt, muss der Arbeitgeber Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruch leisten.


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