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Darf der Arbeitgeber ungefragt Überstunden Ausbezahlen?

gefragt von RunnawayRunnaway am 26.06.2008 um 11:42 Uhr

Wenn man aber lieber die Überstunden abbummeln will? Darf das der Arbeitgeber entscheiden wie er will? Das geht doch nicht oder? Gibt es dazu eine Rechtslage!


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schurke
beantwortet von schurke am 26. Juni 2008 11:47
5x
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Das wird in der Regel im Tarifvertrag geregelt. Und da gibt es viele Unterschiede (je nach Branche). Die einen schreiben von Wünschen der Arbeitnehmer, manche schreiben, dass eine bestimmte Anzahl auf Arbeitszeitkonten gehen und die darüber hinaus erarbeiteten ausgezahlt werden.

Bei manchen AN ist das auch im Arbeitsvertrag geregelt.

Sprich mit Deinem Chef. Vielleicht sieht er in nächster Zeit keine Chnace sie abbummeln zu lassen und hat sie daher ausgezahlt.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 26. Juni 2008 13:21

Jäpp

Kommentar von Simple_avatar8smallbublegum am 19. Oktober 2008 13:05

Sei froh das du die Stunden ausgezahlt bekommst, ich hocke auf einem Berg Stunden herum, die angeblich abgefeiert werden sollen, was im Grunde gar nicht geht.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 26. Juni 2008 11:48
4x
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Gesetzlich gibt es hierfür keine Verbote. Wenn die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nichts gegenteiliges festlegen, kann man die Überstunden Abbumeln oder sie ausgezahlt kriegen. Erstrebenswert ist eine einvernehmliche Lösung. Letztendlich hat der Arbeitgeber das Sagen.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 26. Juni 2008 13:21

Jäpp


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 26. Juni 2008 11:45
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In vielen Betrieben ist es gar nicht möglich, Überstunden abzubummeln, weil da z.B. das Schichtgefüge gestört werden würde. In so einem Fall ist das Ausbezahlen selbstverständlich.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 26. Juni 2008 11:54

Jäpp


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 6. August 2008 00:07
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Das richtet sich nach der betrieblichen Regelung. In einigen Firmen werden Überstunden bezahlt, in anderen sollen sie abgebummelt werden. Wenn sich allerdings so viele Überstunden ansammeln, dass durch das Abbummeln die Aufrechterhaltung der Produktion/Dienstleistung gefährdet ist, kann der Arbeitgeber im Sinne der Firma und des Wohles aller entscheiden.




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