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Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Trinken verbieten?

Frage von Naturmediziner Naturmediziner

Folgender Vorfall ereignete sich in einem Mc-Donalds-Restaurant in Innsbruck: Ich und alle anderen Mitarbeiter durften während der gesamten Arbeitszeit (8 Std.) NICHTS trinken! Einzige Ausnahme: Die 30-minütige Pause. Begründung: Es sei unanständig vor den Gästen zu trinken. Und zum trinken extra in den Pausenraum zu gehen, würde zu viel Zeit kosten, in denen keine Produkte an die Kunden verkauft werden können. Außerdem mussten alle Kassenkräfte das Geld was minus in der Kasse war, ersetzen. Trinkgelder hingegen durften wir nicht annehmen. Und wenn dennoch mal plus in der Kasse war, bekam es automatisch der ArbeitGEBER. Ist sowas zulässig? Soll man sich sowas gefallen lassen?

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Antworten (11)

  • 5
    Antwort von Zander1961 Zander1961

    Unzulässig.

    Gewerkschaft informieren

  • 4
    Antwort von MiniMi90 MiniMi90

    Man darf niemandem verbieten flüssigkeit aufzunehmen, da kannst du ihn noch verklagen weil das menschenunwürdiges verhalten ist

    Kommentar von Naturmediziner NaturmedizinerNaturmediziner

    Die Sekretärin meinte noch, ein normaler Mensch kann "jawohl" 6 Std. ohne Trinken auskommen.

    Kommentar von MiniMi90 MiniMi90MiniMi90

    Trotzdem... man kann auch innerhalb 2 stunden schon dehydrieren, das ist einfach unmenschlich und das musst du dir nicht gefallen lassen

    Kommentar von kirschmelone kirschmelonekirschmelone

    Die Sekretärin sitzt ja auch im Büro, und nicht in der heißen Küche.

  • 3
    Antwort von kirschmelone kirschmelone

    Hoppla, es ist doch für den Körper wichtig Flüssigkeit zuzuführen.

    Aber was erwartet man von so ner Fastfoodkette.

  • 2
    Antwort von CoeurDePirate CoeurDePirate

    Als wäre das was Neues, dass die Burgerketten ihre Mitarbeiter mies behandeln.

    Ich schlage einen Berufswechsel vor.

  • 1
    Antwort von Novasilver Novasilver

    Also zum einen zu der Kassenführung. Mehrbeträge gehören dem Unternehmen - es muß sie allerdings auch entsprechend versteuern. Geld was der Kunde direkt in eine sog. Kaffee-, oder Trinkgeldkasse gibt, gehört NICHT dem AG. Er kann aber das aufstellen einer solchen verbieten. Fehlbeträge müssen in vielen Firmen bereits beglichen werden - allerdings kann der AG dies auch nur verlangen, sofern es im Vertrag explizit erwähnt wird und auch entsprechend "vergütet" wird(sprich ein BONUS bei Kassenkorrektheit). Dies aber nur unverbindlich. Genaueres kann euch die Gewerkschaft(Verdi, etc.) sagen.

    Das Trinken kann man euch in aller Regel auch nicht generell verbieten. Es kann wohl aber so geregelt sein, das eben hierfür ausgestochen werden muß, da der Arbeitsplatz verlassen werden muß. Soweit ich nicht ganz falsch liege, sind 30 Minuten bei 8 Stunden eh zu wenig. Es müßten normalerweise 45 Minuten sein - so wäre es z. B. bei Kraftfahrern geregelt laut EU-Verordnung. Ob diese in der Gastronomie genaus ist, kann ich nicht sagen. Wendet euch am besten an einen entsprechenden Gewerkschaftsmitarbeiter oder euren BETRIEBSRAT(sofern vorhanden!)

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    Antwort von tbutzke tbutzke

    Dies ist eine verletzung der Menschenrechte das mann nicht Trinken darf und das ander mitt dem Geld ist auch siemlich gemein ich würde mich an eine Gewerkschaft informieren und mit dem Arbeitgeber reden.

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    Antwort von miiiriii miiiriii

    würde ich mnir nie und nimmer verbieten lassen! muss täglich mind. 5 liter trinken (aus gesundheitlichen gründen), was ja allein in einer pause gar nicht geht. wie das mit dem fehlbetrag aussieht weiß ich nicht, finde ich aber auch komisch. habe ich noch nie gehört!

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    Antwort von walterdealeman walterdealeman

    Meines Erachtens nach ist das zulässig, es sei denn, aus gesundheitlichen Gründen ist die Aufnahme von Flüssigkeiten erforderlich. Gerade im Gaststättengewerbe wird es nicht gerne gesehen, wenn man vor den Gästen ißt und trinkt. Dafür sind die Pausen da.

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    Antwort von SoldatSchwejk SoldatSchwejk

    sowas würde ich mir unter keinen umständen bieten lassen. holt mal eine arzt ran, der sich das ganze mal von nahen betrachtet und euern arbeitgeber mal ein bisschen medizinisch aufklärt.

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    Antwort von Tim2008 Tim2008

    Ist unzulässig, trinken muss immer erlaubt sein. Eine Essenspause ist was anderes. Ich würde mit allen Kollegen zusammen die Filialleitung darauf ansprechen (nicht alleine machen). Wenn das nix hilft, dann nehmt alle zusammen einen Anwalt.

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    Antwort von holsch holsch

    trinken verbieten, nein!

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