Folgender Vorfall ereignete sich in einem Mc-Donalds-Restaurant in Innsbruck: Ich und alle anderen Mitarbeiter durften während der gesamten Arbeitszeit (8 Std.) NICHTS trinken! Einzige Ausnahme: Die 30-minütige Pause. Begründung: Es sei unanständig vor den Gästen zu trinken. Und zum trinken extra in den Pausenraum zu gehen, würde zu viel Zeit kosten, in denen keine Produkte an die Kunden verkauft werden können. Außerdem mussten alle Kassenkräfte das Geld was minus in der Kasse war, ersetzen. Trinkgelder hingegen durften wir nicht annehmen. Und wenn dennoch mal plus in der Kasse war, bekam es automatisch der ArbeitGEBER. Ist sowas zulässig? Soll man sich sowas gefallen lassen?
Darf der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Trinken verbieten?
Antworten (11)
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4Antwort von
MiniMi90MiniMi90
Man darf niemandem verbieten flüssigkeit aufzunehmen, da kannst du ihn noch verklagen weil das menschenunwürdiges verhalten ist
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3Antwort von
kirschmelonekirschmelone
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2Antwort von
CoeurDePirateCoeurDePirate
Als wäre das was Neues, dass die Burgerketten ihre Mitarbeiter mies behandeln.
Ich schlage einen Berufswechsel vor.
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1Antwort von
NovasilverNovasilver
Also zum einen zu der Kassenführung. Mehrbeträge gehören dem Unternehmen - es muß sie allerdings auch entsprechend versteuern. Geld was der Kunde direkt in eine sog. Kaffee-, oder Trinkgeldkasse gibt, gehört NICHT dem AG. Er kann aber das aufstellen einer solchen verbieten. Fehlbeträge müssen in vielen Firmen bereits beglichen werden - allerdings kann der AG dies auch nur verlangen, sofern es im Vertrag explizit erwähnt wird und auch entsprechend "vergütet" wird(sprich ein BONUS bei Kassenkorrektheit). Dies aber nur unverbindlich. Genaueres kann euch die Gewerkschaft(Verdi, etc.) sagen.
Das Trinken kann man euch in aller Regel auch nicht generell verbieten. Es kann wohl aber so geregelt sein, das eben hierfür ausgestochen werden muß, da der Arbeitsplatz verlassen werden muß. Soweit ich nicht ganz falsch liege, sind 30 Minuten bei 8 Stunden eh zu wenig. Es müßten normalerweise 45 Minuten sein - so wäre es z. B. bei Kraftfahrern geregelt laut EU-Verordnung. Ob diese in der Gastronomie genaus ist, kann ich nicht sagen. Wendet euch am besten an einen entsprechenden Gewerkschaftsmitarbeiter oder euren BETRIEBSRAT(sofern vorhanden!)
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1Antwort von
tbutzke Dies ist eine verletzung der Menschenrechte das mann nicht Trinken darf und das ander mitt dem Geld ist auch siemlich gemein ich würde mich an eine Gewerkschaft informieren und mit dem Arbeitgeber reden.
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0Antwort von
miiiriii würde ich mnir nie und nimmer verbieten lassen! muss täglich mind. 5 liter trinken (aus gesundheitlichen gründen), was ja allein in einer pause gar nicht geht. wie das mit dem fehlbetrag aussieht weiß ich nicht, finde ich aber auch komisch. habe ich noch nie gehört!
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walterdealemanwalterdealeman
Meines Erachtens nach ist das zulässig, es sei denn, aus gesundheitlichen Gründen ist die Aufnahme von Flüssigkeiten erforderlich. Gerade im Gaststättengewerbe wird es nicht gerne gesehen, wenn man vor den Gästen ißt und trinkt. Dafür sind die Pausen da.
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SoldatSchwejkSoldatSchwejk
sowas würde ich mir unter keinen umständen bieten lassen. holt mal eine arzt ran, der sich das ganze mal von nahen betrachtet und euern arbeitgeber mal ein bisschen medizinisch aufklärt.
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Tim2008Tim2008
Ist unzulässig, trinken muss immer erlaubt sein. Eine Essenspause ist was anderes. Ich würde mit allen Kollegen zusammen die Filialleitung darauf ansprechen (nicht alleine machen). Wenn das nix hilft, dann nehmt alle zusammen einen Anwalt.
Die Sekretärin meinte noch, ein normaler Mensch kann "jawohl" 6 Std. ohne Trinken auskommen.
Trotzdem... man kann auch innerhalb 2 stunden schon dehydrieren, das ist einfach unmenschlich und das musst du dir nicht gefallen lassen
Die Sekretärin sitzt ja auch im Büro, und nicht in der heißen Küche.