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Darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter Hochfrequenz-Messungen am Arbeitsplatz verbieten?

Frage von reconciliation1 reconciliation1

Angenommen man möchte selbst mit einem HF-Meßgerät die Hochfrequenzbelastung durch Mobilfunk, DECT, WLAN usw. an seinem Arbeitsplatz messen. Darf einem der Arbeitgeber das verbieten, mit der Begründung es könnte die Kollegen beunruhigen? Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn man es trotzdem macht? Ist es irgendwo gesetzlich geregelt?

Würde es nicht gleichzeitig auch bedeuten, daß man andere Werte auch nicht messen darf? (Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Lärm usw.)

4 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja, darf er verbieten 3
Nein, darf er nicht verbieten 0
Weis nicht. 1
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Antworten (11)

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von angy2001 angy2001

    Warum setzt du nicht durch, dass dein Arbeitgeber diese Messung vornimmt - wenn es berechtigte Gründe gibt, das zu vermuten????

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Warum sollte ich das tun, wenn ich es selber machen kann, der Firma dadurch eine Menge Kosten spare (solche Messungen sind sehr teuer) und ich die Ergebnisse nur für mich behalten will????

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Weil in deiner Firma eben deine Firma Hausrecht hat und als Arbeitgeber außerdem eine Fürsorgepflicht. Besteht also "Gefahr im Verzug" muss der AG solche Messungen von Fachleuten selbst vornehmen lassen.

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Bei Hochfrequenz-Strahlung besteht genauso wie bei vielen anderen Umweltbelastungen (z. B. Lärm) keine "Gefahr im Verzug". Manche reagieren halt empfindlicher, anderen macht es weniger aus.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Dein Arbeitgeber könnte das als "Störung des Betriebsfriedens" betrachten, und dir kündigen.

    Kommentar von DerIng DerIngDerIng

    Das kann er versuchen, wird da aber beim Arbietsrichter abblitzen. Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgepflicht und muss Gesundheitsgefährdungen (hoher Stellenwert, noch vor dem Direktionsrecht) ausschließen bzw. minimieren.

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Bei dem Meßgerät handelt es sich um ein Gigahertz 58B-r für die professionelle Analyse hochfrequenter Strahlung von 800 MHz bis 2,5 GHz. (Anschaffungskosten incl. Antenne 950,- Euro)

    Im Vergleich mit einem kalibrierten Spectrum-Analyser Advantest R 3271 A, 100 Hz-26,5 GHz gab es bei Messungen mit diesem Messgerat von E-Netz (GSM 1800), Radar-Strahlung(2745 MHz), Transponder-Radar-Strahlung (1030 MHz) und T-Mobile (GSM 900) Abweichungen von maximal 10 % zwischen den beiden Meßgeräten. Der Advantest Spectrum-Analyser kostet mehrere tausend Euro und wird nur von wenigen geprüften Meßtechnikern eingesetzt.

    Die Messung würde ich nur vornehmen, wenn niemand mehr in der Firma anwesend ist und die Ergebnisse würde ich für mich behalten. Wie lautet ein bekanntes Sprichwort: "Nur aus Schaden wird man klüger".

  • 2
    Antwort von PunkExpert PunkExpert
    1. Sowas darf man defaultmäßig nur während der Arbeitspausen machen.

    2. Dann kann der Arbeitgeber es auch nicht verbieten. "Beunruhigung" ist für das Arbeitsgericht kein Grund.

    3. Wenn du nicht gerade auf einem Fernsehturm arbeitest, ist das mit der Hochfrequenzbelastung allerdings schlicht Mumpitz.

    Kommentar von DiplIngo DiplIngoDiplIngo

    Oder um Deine Antwort noch etwas genauer zu fassen: Solange er nicht im Sendeanlagenbereich (sprich neben dem Antennenmast) arbeitet...

  • 2
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888
    Abgestimmt für: Ja, darf er verbieten

    Das ist ein heißes Eisen.,kann da nur sagen Willst du Arbeit ,oder Streit.

  • 2
    Antwort von lacubanita lacubanita

    gegenfrage: warum sollte er es erlauben? was für konsequenzen es hat wenn man sich dienstlicher anweisungen widersetzt, kannste dir ja ausmalen.

    Kommentar von PunkExpert PunkExpertPunkExpert

    Warum sollte der Arbeitgeber erlauben, dass jemand in der Pause die Blödzeitung liest ? Merkste was ?

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Die Messung erfolgt nicht während der Arbeitszeit, sondern in einer unbezahlten Pause.

    Kommentar von reconciliation1 reconciliation1reconciliation1

    Ok, bedeutet es dann, daß er im Prinzip alles verbieten darf, was nicht direkt mit der Arbeit zu tun hat?

    Kommentar von ischdem ischdemischdem

    jaaaaaaaaaa manchmal denke ich .....jeder angestelllte will hier chef spielen und kennt sein pflichten nicht ......und alle warten auf - den - arbeitnehmer....

  • 1
    Antwort von luibrand luibrand

    Wenn dies ausdrücklich nicht zum Arbeitsgebiet gehört, kann der Ag solche Messungen untersagen. Solange dies jedoch im privaten Rahmen (i.d.ArbeitsPause) durchgeführt wird, und die Ergebnisse nicht zum Gegenstand aufrührerischer Diskussionen gemacht werden, ist dem wohl nichts entgegen zu setzen. HF-Messungen sind in besagtem Beispiel jedoch nicht aussagekräftig; die Messungen sollten sich auf die Feldstärke (nT) konzentrieren.

  • 1
    Antwort von ischdem ischdem

    du riskierst eine kündigung..... ohne die zustimmung deines AG ist das veboten

  • 1
    Antwort von DiplIngo DiplIngo
    Abgestimmt für: Ja, darf er verbieten

    Ich behaupte mal, Du hast nicht den blassen Dunst einer Vorstellung davon, wie so eine Feldstärke-Messung durchzuführen ist.

    Noch einen Schritt weiter gedacht, unterstelle ich sogar, Du denkst, man könnte mit so einem Esoterik-Elektrosmog-Detektor irgendetwas Sinnvolles anstellen. Im Idealfall hast du Zugriff auf ein Feldstärkemessgerät, wie es zur Beurteilung von Mitarbeitern in feldstärkereichen Plätzen (z.B. in Kraftwerken) eingesetzt wird.

    Alle diese Methoden sind vollkommen ungeeignet, einen Büro- oder normalen Laborarbeitsplatz zu untersuchen.

    Deswegen ist auch ziemlich irrelevant, ob Dein AG Dir das verbieten kann, oder nicht.

    Die Antwort lautet allerdings "Ja", weil er nicht dulden muss, dass Du für mehrere Stunden ca. 20m² Fläche belegst.

  • 1
    Antwort von englerth englerth
    Abgestimmt für: Ja, darf er verbieten

    Die Leistungen von DECT, WLAN Geräten liegen im Milliwattbereich. Keine Privatperson wird hier Meßgeräte zur verfügung haben mit denen aussagekräftige Messungen durchgeführt werden können. Diese Sendenleistungen sind durch Normen und EU Vorschriften geregelt. Der Arbeitgeber wird zustimmen müssen.

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Falls Du wirklich Experte auf dem Gebiet bist, die richtigen und vorzugsweise geeichte Messinstrumente hast und auch das Wissen, die Resultate richtig zu interpretieren, dann solltest Du Einigkeit herstellen können mit dem AG.

    Falls Du aber ohne allzuviel Ahnung mit einem 08/15-Messinstrument im Betrieb herumlaufen wolltest, um mal zu sehen, ob da irgendetwas feststellbar ist, dann bestünde wohl tatsächlich die Gefahr, dass Du damit Unruhe stiftetest und nicht viel Nützliches dabei herauskommen könnte.

  • 1
    Antwort von musicmaker201 musicmaker201
    Abgestimmt für: Weis nicht.

    Da bin ich mir nicht sicher. Frag doch noch einmal nett mit der Begründung, dass es um deine Gesundheit geht...

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