dingsvomdach am 06.11.2009 um 9:10 Uhr
Ich muß es kurz genauer erklären: Arbeiter A und Arbeiter B sind auf Baustelle.Arbeiter A sagt zu Arbeiter B "montiere das Rohr,muß so und so befestigt werden!" Arbeiter B befolgt die Anweisung, Arbeiter A kontrolliert-es ist alles in Ordnung. Wochen später bekommt der Arbeitgeber eine Rechnung: Rohr war nicht fest genug montiert, wurde weggerissen...was auch immer. Auf jeden Fall ist Regenwasser in den Wohnraum eingedrungen. Beschädigung beläuft sich auf 500 Euro. Arbeitgeber sagt zu Arbeiter A "das wird dir vom Lohn abgezogen!" Meine Frage: ist das rechtens? WER ist hier im Beweiszwang? Hat der Arbeitgeber keine Versicherung, die solche Schäden abdeckt? Kann mir irgendjemand von euch Auskünfte erteilen, wie nun zu verfahren wäre? Danke im voraus.

Für solche Fälle muss der AG eine Betriebshaftpflicht haben! Den Arbeiter könnte er damit nur belasten, wenn er ihm nachweisen könnte, dass dieser das vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gemacht hat!

Das muß im Normalfall der AG bezahlen. Dafür hat er zwingend eine Haftpflicht-Versicherung. Er kann aber dem AN B einen Verweis geben und für weitere Vorkommnisse dieser Art zur Rechenschaft ziehen. Grundsätzlich darf jeder AN Fehler machen, ohne dafür gleich den „Kopf zu verlieren“! Es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre.
Richtig, kleine Ergänzung: Für eine Haftung des Arbeitnehmers muss Vorsatz, oder zumindest grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Peter Kleinsorge
dingsvomdach am 6. November 2009 18:29 danke schön an Wolfgang und Peter!!Voratz und grobe Fahrlässigkeit kann demnach nicht bewiesen werden.
der schaden wird über eine betriebshaftpflicht vom AG getragen, falls er im besitz einer solchen ist....darüber hinaus ist es wichtig...ob die schuldfrage eindeutig ist...sprich ein bearbeitungsfehler...kürzungen aber vom lohn halte ich für nicht rechtens!
dingsvomdach am 6. November 2009 18:37 Danke für die Antwort,hat mir weitergeholfen!
genausowenig wie die kassiererin für das minus in der kasse herangezogen wird, wird arbeiter A für das fehlmontierte rohr belangt werden. dafür gibt es (pflicht)haftpflichtversicherungen.
dingsvomdach am 6. November 2009 09:29 sehr interessant,danke! Es ist nun die Frage,wie man diskret in Erfahrung bringen könnte,ob der AG wirklich hierfür eine Versicherung hat.Muß er eigentlich,das wäre ja höchst riskant,wenn er keine hätte...!
auch wenn er keine hätte, muss er dafür einstehen. bloß wird er dann bestimmt mit den arbeitsplätzen drohen - kennt man ja ;) muss garnicht diskret sein, die frage. mann behauptet es einfach (sie haben doch sicherlich zum eigenen schutz eine ....versicherung)
Die Frage ob der Arbeitgeber eine Versicherung hat betrifft in erster Linie ihn selbst, da er, wenn er keine hat, für den Schaden aufkommen muss. Der Betroffene sollte zu einem Fachanwalt gehen und den Arbeitgeber auffordern den Lohn zu zahlen. In zweiter Linie kann es natürlich die Arbeitnehmer treffen, nämlich dann wenn díe Firma, als Folge von Schadensersatzforderungen Pleite geht. Vielleicht kann es sinnvoll sein mal bei der Handwerkskammer, so die Firma dort Mitglied ist, nachzufragen. Peter Kleinsorge
dingsvomdach am 6. November 2009 18:36 lieber Peter,die Firma geht nicht pleite:das dritte Haus bauen lassen,ein neues Auto,Skiurlaub im Winter,zwei Wochen Bahamas im Sommer.Dieser Firma geht es nicht schlecht! Wenn der AG keine solche Versicherungen hätte,schaufelt er sich selbst ein Grab-also seinen Ruin,da er für alle Schäden selbst aufkommen müsste....dann wäre er pleite.Ich denke,so viel Intelligenz hat er besessen und solch eine Vers.abgeschlossen.

Da will der Chef wohl doppelt kassieren, denn wenn ich mich nicht irre müssen Firmen im Baugewerbe gegen soetwas versichert sein..
dingsvomdach am 6. November 2009 09:26 doppelt kassieren (von Versicherung und Arbeiter A) war auch unsere Prognose.Also darf er die Kosten nicht vom Lohn abziehen rein rechtlich gesehen?

Lohn abzug nicht,aber er müßte mit einer Abmahnung rechnen
dingsvomdach am 6. November 2009 09:27 wer? Arbeiter B,der das Rohr montiert hat? Oder Arbeiter A,der Arbeiter B eingewiesen hat?Aber das Rohr war ja montiert,er hat es ja kontrolliert.

mein vater war selbstständig und hatte für solche fälle ne versicherung. die ist so weit ich weiß pflicht...
MUSS ist das Stichwort,danke sehr! Eine Baufirma/Handwerksfirma ohne solche Versicherung ist schon fast nicht machbar denke ich mir.
Naja, machbar ist leider Vieles, so lange sich niemand daran stört! Aber diesbezüglich würde ich dem AG mal deutlich auf den Zahn fühlen!
@RBMannheim: Sehe ich auch so @dingsvomdach: Mancher Arbeitgeber lässt sich von seinen Emotionen steuern bzw. kennt die rechtliche Seite nicht und probiert ein solches Vorgehen. P. Kleinsorge
wenn der AN so verängstigt und eingeschüchtert ist,kann ich mir gut vorstellen,daß er vor Angst erstarrt und den AG die Kosten vom Lohn abziehen lässt.Dann ist die Frage:ist das die übliche Vorgehensweise des AG:entstandene Schäden vom Lohn der Arbeiter abziehen....??