Die Sachen lagen auf den Spinden? (Arbeitschuhe, Bücher, Arbeitsjacken, Arbeitsbekleidung?)
Antworten (15)
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FormatterFormatter
Eigentlich nicht. Dein Eigentum bleibt Dein Eigentum, auch wenn Du es irgendwo vergisst oder liegenlaesst. Daran darf sich niemand vergreifen.
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rappelzappelrappelzappel
Nein, er hätte eine Aufforderung zur Entfernung aussprechen müssen und hierbei eine angemessene Frist setzen müssen. Ich würde ihn, wenn es wertvoll war, auf Schadenersatz verklagen.
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werderbrautwerderbraut
An Privateigentum von Mitarbeitern/Angestellten hat der Arbeitgeber überhaupt nicht dranzugehen!!
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LiadanLiadan
Nein, da die Spinde ja im Umkleidebereich stehen und er somit zumindest ungefragt nichts entfernen dürfte.
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Tigger14Tigger14
nein, das darf er nicht so einfach, er muss dir erstmal eine frist geben in der du zeit hast die sachen wegzuräumen
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GlatteisGlatteis
Nein, das darf er nicht. Er muß Dich mindestens ein mal auffordern, die Sachen abzuholen. Nach einem halben Jahr hast Du allerdings schlechte Karten. Er muß nicht ewig warten.
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britt1991 nein das darf er nich dan kann man sogar ne anzeige machen.
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Arwen45Arwen45
Das ist zumindest eine Gemeinheit, man hätte vorher eine Info geben können, dass die Dinge entfernt werden sollen. Wie das aber arbeitsrechtlich ist, weiss ich nicht.
Was? Du weisst mal etwas nicht. Unglaublich!
He Du! grins
;-P
Du schläfst heute auf dem Sofa! lach
Vergiss es.