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Darf der Arbeitgeber Privateigentum ungefragt wegwerfen?

Frage von Chamaeleon1205 Chamaeleon1205

Die Sachen lagen auf den Spinden? (Arbeitschuhe, Bücher, Arbeitsjacken, Arbeitsbekleidung?)

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Antworten (15)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    nein, es muss eine Frist gesetzt werden, die zumutbar ist

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    Antwort von Formatter Formatter

    Eigentlich nicht. Dein Eigentum bleibt Dein Eigentum, auch wenn Du es irgendwo vergisst oder liegenlaesst. Daran darf sich niemand vergreifen.

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    Antwort von rappelzappel rappelzappel

    Nein, er hätte eine Aufforderung zur Entfernung aussprechen müssen und hierbei eine angemessene Frist setzen müssen. Ich würde ihn, wenn es wertvoll war, auf Schadenersatz verklagen.

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    Antwort von werderbraut werderbraut

    An Privateigentum von Mitarbeitern/Angestellten hat der Arbeitgeber überhaupt nicht dranzugehen!!

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    Antwort von Krabbenkutter Krabbenkutter

    Warum laßt ihr auch alles rumliegen?

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    Antwort von holsch holsch

    ordnung muß sein

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    Antwort von Liadan Liadan

    Nein, da die Spinde ja im Umkleidebereich stehen und er somit zumindest ungefragt nichts entfernen dürfte.

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    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    nein

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Frist hätte gesetzt werden müssen.

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    Antwort von Tigger14 Tigger14

    nein, das darf er nicht so einfach, er muss dir erstmal eine frist geben in der du zeit hast die sachen wegzuräumen

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    Antwort von tommi36 tommi36

    natürlich nicht, wenn es nicht angekündigt wurde

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    Antwort von Glatteis Glatteis

    Nein, das darf er nicht. Er muß Dich mindestens ein mal auffordern, die Sachen abzuholen. Nach einem halben Jahr hast Du allerdings schlechte Karten. Er muß nicht ewig warten.

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    Antwort von britt1991 britt1991

    nein das darf er nich dan kann man sogar ne anzeige machen.

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    Antwort von Chamaeleon1205 Chamaeleon1205

    sorry Spinde

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    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Das ist zumindest eine Gemeinheit, man hätte vorher eine Info geben können, dass die Dinge entfernt werden sollen. Wie das aber arbeitsrechtlich ist, weiss ich nicht.

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Was? Du weisst mal etwas nicht. Unglaublich!

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    He Du! grins

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    ;-P

    Kommentar von Arwen45 Arwen45Arwen45

    Du schläfst heute auf dem Sofa! lach

    Kommentar von RamsesII RamsesIIRamsesII

    Vergiss es.

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